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   OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14   

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https://dejure.org/2015,29202
OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14 (https://dejure.org/2015,29202)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.09.2015 - 4 U 131/14 (https://dejure.org/2015,29202)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. September 2015 - 4 U 131/14 (https://dejure.org/2015,29202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 654
    Voraussetzungen der Verwirkung der Maklerprovision bei Doppeltätigkeit als Vermittlungsmakler

  • rechtsportal.de

    BGB § 654 ; BGB § 652
    Zulässigkeit der Doppeltätigkeit eines Maklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Makler darf gleichzeitig für Verkäufer und Erwerber tätig werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Doppeltätigkeit eines Maklers bei Immobiliengeschäften zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Doppeltätigkeit eines Maklers bei Immobiliengeschäften zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Makler darf gleichzeitig für Verkäufer und Erwerber tätig werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 654; BGB § 652
    Zulässigkeit der Doppeltätigkeit eines Maklers

Besprechungen u.ä. (2)

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermeintlich unzulässige Doppeltätigkeit eines Maklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Makler darf gleichzeitig für Verkäufer und Erwerber tätig werden (IMR 2015, 516)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 58
  • NZM 2016, 141
  • BauR 2016, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 318/02

    Doppeltätigkeit eines Maklers; Kenntnis der Vertragsparteien

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Mit Rücksicht hierauf reicht es jedenfalls in Fällen, in denen - wie bei Immobiliengeschäften - eine Doppeltätigkeit weitgehend üblich ist und der Kunde deshalb hiermit rechnen muss, aus, den Makler auf eine strenge Unparteilichkeit gegenüber seinen beiden Auftraggebern zu verpflichten (BGH NJW-RR 2003, 991).

    Bei Immobiliengeschäften ist dementsprechend eine Tätigkeit des Maklers für beide Seiten nach dem Inhalt des Vertrags grundsätzlich zulässig, sofern er für beide Teile als Nachweismakler oder für den einen als Vermittlungs- und für den anderen als Nachweismakler tätig geworden ist (BGH NJW 1970, 1075, 1076; NJW-RR 1998, 992, 993; 2003, 991; OLG München NJOZ 2013, 974, 975).

    Das gilt in der Regel auch ohne ausdrückliche Gestattung selbst dann, wenn dem Maklerkunden die Doppeltätigkeit des Maklers unbekannt gewesen war (BGH NJW-RR 2003, 991; 2004, 1126, 1127; OLG Rostock OLGR 2008, 933, 934; D. Fischer NJW 2012, 3410, 3414).

    Insoweit hat der BGH bereits im Jahre 2003 entschieden, dass der Rechtsansicht des OLG Naumburg von der Berufung (Bl. 126 d. A.) zitierten Entscheidung (abgedruckt in NJW-RR 1996, 1082, 1083), der Makler müsse stets über seine Bindungen an die andere Seite aufklären, jedenfalls in den hier maßgebenden Fallgestaltungen nicht zu folgen ist (BGH NJW-RR 2003, 991).

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Solange indes keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wird, ist eine Doppeltätigkeit grundsätzlich erlaubt (BGHZ 48, 344, 346; 61, 17, 21; BGH NJW-RR 1998, 992, 993; D. Fischer NJW 2012, 3410, 3414).

    Bei Immobiliengeschäften ist dementsprechend eine Tätigkeit des Maklers für beide Seiten nach dem Inhalt des Vertrags grundsätzlich zulässig, sofern er für beide Teile als Nachweismakler oder für den einen als Vermittlungs- und für den anderen als Nachweismakler tätig geworden ist (BGH NJW 1970, 1075, 1076; NJW-RR 1998, 992, 993; 2003, 991; OLG München NJOZ 2013, 974, 975).

  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 182/96

    Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Im Einzelnen ist unter Vermittlung zu verstehen das bewusste und zweckgerichtete Herbeiführen oder Fördern der Abschlussbereitschaft des künftigen Vertragspartners (BGH NJW-RR 1997, 884).

    Gegenstand des Maklernachweises ist nicht ein bestimmtes Objekt, sondern die Möglichkeit, über dieses Objekt einen Vertrag abzuschließen (BGH NJW-RR 1997, 884).

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Das gilt in der Regel auch ohne ausdrückliche Gestattung selbst dann, wenn dem Maklerkunden die Doppeltätigkeit des Maklers unbekannt gewesen war (BGH NJW-RR 2003, 991; 2004, 1126, 1127; OLG Rostock OLGR 2008, 933, 934; D. Fischer NJW 2012, 3410, 3414).
  • OLG Naumburg, 27.09.1995 - 6 U 109/95

    Vertragswidrige "Doppeltätigkeit" des Maklers - Vermittlung des Kaufs/Verkaufs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Insoweit hat der BGH bereits im Jahre 2003 entschieden, dass der Rechtsansicht des OLG Naumburg von der Berufung (Bl. 126 d. A.) zitierten Entscheidung (abgedruckt in NJW-RR 1996, 1082, 1083), der Makler müsse stets über seine Bindungen an die andere Seite aufklären, jedenfalls in den hier maßgebenden Fallgestaltungen nicht zu folgen ist (BGH NJW-RR 2003, 991).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Eine sekundäre Behauptungslast des Maklers kommt insbesondere in Betracht, wenn der Kunde außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, wohingegen der Makler solche Kenntnis hat und ihm nähere Angaben zuzumuten sind (jurisPK-BGB/Jäger, aaO Rn. 12; D. Fischer NZM 2001, 873, 877; Küpper in Baumgärtel/Laumen/Prütting, aaO; vgl. auch BGH NJW 1998, 2277, 2279 zum Fall des dem Makler obliegenden Nachweises wirtschaftlicher Gleichwertigkeit des abgeschlossenen mit dem im Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag).
  • OLG München, 16.05.2012 - 20 U 245/12

    Immobilienmaklervertrag: Provisionsvereinbarung durch Zusendung eines Exposés mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Bei Immobiliengeschäften ist dementsprechend eine Tätigkeit des Maklers für beide Seiten nach dem Inhalt des Vertrags grundsätzlich zulässig, sofern er für beide Teile als Nachweismakler oder für den einen als Vermittlungs- und für den anderen als Nachweismakler tätig geworden ist (BGH NJW 1970, 1075, 1076; NJW-RR 1998, 992, 993; 2003, 991; OLG München NJOZ 2013, 974, 975).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03

    Grundstücksmaklerrecht: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei Verschweigen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Diese Interpretation entspricht dem üblichen Sprachgebrauch in vielen Maklerverträgen (OLG Karlsruhe NJOZ 2005, 2927, 2930).
  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Solange indes keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wird, ist eine Doppeltätigkeit grundsätzlich erlaubt (BGHZ 48, 344, 346; 61, 17, 21; BGH NJW-RR 1998, 992, 993; D. Fischer NJW 2012, 3410, 3414).
  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 91/65

    Fälligkeit der Provision im Maklervertrag - Indizien für den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14
    Die Beauftragung mit der Suche nach einem Käufer ist im Zweifel Nachweismaklervertrag (BGH NJW 1967, 1365; Erman/O. Werner, aaO § 652 Rn. 9; Palandt/Sprau, BGB 74. Aufl. § 652 Rn. 11).
  • OLG München, 05.04.1995 - 15 U 4943/94

    Provisionsanspruch eines Grundstücksmaklers - Erfüllung der provisionspflichtigen

  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 1162/68

    Beurkundung eines geringeren als den tatsächlichen Kaufpreis - Verwendung eines

  • OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08

    Maklerprovision: Entstehen und Verwirkung des Maklerprovisionsanspruches unter

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision -

  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 244/90

    Beweispflicht des Maklers bei Entlassung aus der Treuepflicht

  • BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72

    Käuferprovision des Doppel-Maklers

  • OLG Koblenz, 02.03.2020 - 12 U 732/18

    Anspruch auf Maklerlohn für die Vermittlung des Vereinswechsels eines

    Was der Makler im Rahmen des Maklervertrages im Einzelnen leisten soll, ist gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln (OLG Saarbrücken in NJW-RR 2016, 58 ).
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