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   OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 WF 20/10   

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https://dejure.org/2010,20818
OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 WF 20/10 (https://dejure.org/2010,20818)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.02.2010 - 6 WF 20/10 (https://dejure.org/2010,20818)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 6 WF 20/10 (https://dejure.org/2010,20818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Berücksichtigung von Heiz- und Wasserkosten im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bemessungsgrundlage für die Höhe berücksichtigungsfähiger Fahrtkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Heiz- und Wasserkosten im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Höhe der zu berücksichtigenden Pkw-Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 WF 20/10
    Die Kosten für die privat genutzte Energie und den Wasserverbrauch gehören nicht zu den nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO gesondert zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung, sondern zur allgemeinen Lebenshaltung mit der Folge, dass sie durch die Freibeträge, die das Existenzminimum sicherstellen sollen, ausgeglichen werden (vgl. BGH, 8. Januar 2008, VIII ZB 18/06, FamRZ 2008, 781).(Rn.4).

    Nach der höchstrichterlichen, vom Saarländischen Oberlandesgericht geteilten Rechtsprechung gehören die Kosten für die privat genutzte Energie und den Wasserbrauch nicht zu den nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO gesondert zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung, sondern zur allgemeinen Lebenshaltung mit der Folge, dass sie durch die Freibeträge, die das Existenzminimum sicherstellen sollen, ausgeglichen werden (BGH, FamRZ 2008, 781; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2010 - 6 WF 131/09 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 27. Oktober 2008 - 9 W 211/08-4 - und vom 31. Dezember 2008 - 9 WF 108/08 -).

  • OLG Saarbrücken, 26.05.2009 - 9 WF 55/09

    Berechnung des Einkommens im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren; Berechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 WF 20/10
    Diese Pauschale beinhaltet - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - sämtliche Pkw-Kosten (Senatsbeschluss vom 28. September 2009 - 6 WF 96/09 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. September 2009 - 9 WF 92/09 - und vom 26. Mai 2009 - 9 WF 55/09 - m.w.N.), so dass die Kosten der Kfz-Versicherung, deren Abzug die Antragstellerin begehrt, nicht gesondert neben der Fahrtkosten-pauschale berücksichtigt werden können.
  • OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 108/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 WF 20/10
    Nach der höchstrichterlichen, vom Saarländischen Oberlandesgericht geteilten Rechtsprechung gehören die Kosten für die privat genutzte Energie und den Wasserbrauch nicht zu den nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO gesondert zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung, sondern zur allgemeinen Lebenshaltung mit der Folge, dass sie durch die Freibeträge, die das Existenzminimum sicherstellen sollen, ausgeglichen werden (BGH, FamRZ 2008, 781; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2010 - 6 WF 131/09 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 27. Oktober 2008 - 9 W 211/08-4 - und vom 31. Dezember 2008 - 9 WF 108/08 -).
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2011 - 6 UF 132/10

    Gerichtliche Umgangsregelung: Kriterien für die Festlegung des Umgangsrechts;

    (das Hausdarlehen bedient die Mutter nicht selbst, vgl. dazu Senatsbeschluss vom 5. November 2010 - 6 WF 103/10 -, juris; sonstige Nebenkosten sind nicht abzugsfähig, vgl. dazu nur BGH FamRZ 2008, 781; Senatsbeschluss vom 18. Februar 2010 - 6 WF 20/10 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 05.07.2012 - 6 UF 172/11

    Nachehelichenunterhalt: Befristung bzw. Herabsetzung von Krankheitsunterhalt

    Die in der Erklärung der Ehefrau über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angegebenen sonstigen Nebenkosten sind nach höchstrichterlicher und ständiger Senatsrechtsprechung nicht abzugsfähig (BGH FamRZ 2008, 781; Senatsbeschluss vom 18. Februar 2010 - 6 WF 20/10 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 02.01.2013 - 6 WF 420/12

    VKH-Verfahren: Berücksichtigung von Ratenzahlungen in einem vorangegangenem

    Den Abzug der sonstigen Mietnebenkosten - mithin auch von Haushaltsstrom - hat das Familiengericht zu Recht abgelehnt (dazu BGH FamRZ 2008, 781; Senatsbeschluss vom 18. Februar 2010 - 6 WF 20/10 -, juris, m.w.N.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Oktober 2011 - 9 WF 81/11 -).
  • LAG Köln, 26.11.2010 - 1 Ta 270/10

    Berücksichtigung von Darlehensschulden bei der Prozesskostenhilfe

    Weitergehende Nebenkosten für Strom und Wasser sind nicht abzugsfähig, denn sie gehören zur allgemeinen Lebenshaltung und sind bereits in den Freibeträgen für das Existenzminimum enthalten (BGH v. 08.01.2008 - VIII ZB 18/06 - NJW-RR 2008, 595; LAG Köln v. 13.07.2010 - 1 Ta 130/10 - LAG Rheinland-Pfalz v. 17.01.2008 - 3 Ta 291/07 - bei juris; OLG Saarbrücken v. 18.02.2010 - 6 WF 20/10 - bei juris; Musielak-Fischer, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 115 Rn. 22).
  • LAG Köln, 13.07.2010 - 1 Ta 130/10

    Berücksichtigung von Strom- und Wasserkosten bei der Prozesskostenhilfe

    Die Beträge für Strom und Wasser dagegen gehören zur allgemeinen Lebenshaltung und sind bereits in den Freibeträgen für das Existenzminimum enthalten (BGH v. 08.01.2008 -VIII ZB 18/06 - NJW-RR 2008, 595; LAG Rheinland-Pfalz v. 17.01.2008 - 3 Ta 291/07 - bei juris; OLG Saarbrücken v. 18.02.2010 - 6 WF 20/10 - bei juris; OLG Brandenburg v. 05.11.2008 - 9 WF 309/08 - NJW 2009, 2069; OLG Karlsruhe v. 22.3.2004 - 18 WF 3/04- FamRZ 2005, 465; Musielak-Fischer, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 115 Rn. 22; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 30.Aufl. 2009, § 115 Rn 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010 Rn. 273).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2011 - 6 UF 38/11

    Versorgungsausgleich: Ausübung des Ermessens bei Anrechten mit geringer

    dazu nur Senatsbeschluss vom 18. Februar 2010 - 6 WF 20/10 -,.
  • LAG Köln, 23.11.2010 - 1 Ta 304/10

    Berücksichtigung anteiliger Kosten für Unterkunft und Heizung bei der

    Die Beträge für Strom und Wasser gehören zur allgemeinen Lebenshaltung und sind bereits in den Freibeträgen für das Existenzminimum enthalten (BGH v. 08.01.2008 - VIII ZB 18/06 - NJW-RR 2008, 595; LAG Köln v. 13.07.2010 - 1 Ta 130/10 - LAG Rheinland-Pfalz v. 17.01.2008 - 3 Ta 291/07 - bei juris; OLG Saarbrücken v. 18.02.2010 - 6 WF 20/10 - bei juris; Musielak-Fischer, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 115 Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2014 - 6 UF 38/14

    Versorgungsausgleich: Übertragung von Anrechten bei der HZV in die Allgemeine

    Die sonstigen Mietnebenkosten sind nicht abzugsfähig, sondern aus dem Einkommensfreibetrag zu bestreiten (BGH FamRZ 2008, 781; Senatsbeschluss vom 2. Januar 2013 - 6 WF 420/12 -, JurBüro 2013, 208, und vom 18. Februar 2010 - 6 WF 20/10 -, juris; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Oktober 2011 - 9 WF 81/11 -).
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