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   OLG Saarbrücken, 18.02.2021 - 6 UF 178/20   

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https://dejure.org/2021,39617
OLG Saarbrücken, 18.02.2021 - 6 UF 178/20 (https://dejure.org/2021,39617)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.02.2021 - 6 UF 178/20 (https://dejure.org/2021,39617)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 6 UF 178/20 (https://dejure.org/2021,39617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 119 Abs 2 S 2 FamFG, § 929 Abs 2 ZPO
    Wird ein Arrestbefehl auf Widerspruch hin lediglich mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Antragsteller vor der Vollziehung Sicherheit zu leisten hat, so setzt dies die Vollziehungsfrist des § 119 Abs. 2 S. 2 FamFG i.V.m. § 929 Abs. 2 ZPO erneut in Lauf, binnen derer auch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen einen Arrestbefehl; Wahrung einer Vollziehungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 19.06.2008 - 8 U 25/08

    Beginn einer neuen Vollziehungsfrist bei Bestätigung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2021 - 6 UF 178/20
    Wird - wie vorliegend - ein Arrestbefehl auf Widerspruch hin lediglich mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Antragsteller vor der Vollziehung Sicherheit zu leisten hat, so setzt dies - worauf der Senat mit Verfügung vom 14. Januar 2021 hingewiesen hat - die Vollziehungsfrist des § 119 Abs. 2 S. 2 FamFG i.V.m. § 929 Abs. 2 ZPO erneut in Lauf, binnen derer auch die nunmehr angeordnete Sicherheitsleistung erbracht werden muss (siehe dazu OLG Düsseldorf WuW/E DE-R 3215; OLG Oldenburg BauR 2008, 1932; Müko-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 929, Rz. 7; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 17. Aufl., § 929, Rz. 5; Vorwerk/Wolf/Mayer, BeckOK-ZPO, 39. Edition, Stand 1.12.2020, § 929, Rz. 14 a.E., jeweils m.z.w.N.).
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