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OLG Saarbrücken, 18.02.2021 - 6 UF 178/20 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 119 Abs 2 S 2 FamFG, § 929 Abs 2 ZPO
Wird ein Arrestbefehl auf Widerspruch hin lediglich mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Antragsteller vor der Vollziehung Sicherheit zu leisten hat, so setzt dies die Vollziehungsfrist des § 119 Abs. 2 S. 2 FamFG i.V.m. § 929 Abs. 2 ZPO erneut in Lauf, binnen derer auch ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen einen Arrestbefehl; Wahrung einer Vollziehungsfrist
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 08.10.2020 - 22 F 70/20
- OLG Saarbrücken, 18.02.2021 - 6 UF 178/20
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 554
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 19.06.2008 - 8 U 25/08
Beginn einer neuen Vollziehungsfrist bei Bestätigung einer einstweiligen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2021 - 6 UF 178/20
Wird - wie vorliegend - ein Arrestbefehl auf Widerspruch hin lediglich mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Antragsteller vor der Vollziehung Sicherheit zu leisten hat, so setzt dies - worauf der Senat mit Verfügung vom 14. Januar 2021 hingewiesen hat - die Vollziehungsfrist des § 119 Abs. 2 S. 2 FamFG i.V.m. § 929 Abs. 2 ZPO erneut in Lauf, binnen derer auch die nunmehr angeordnete Sicherheitsleistung erbracht werden muss (siehe dazu OLG Düsseldorf WuW/E DE-R 3215; OLG Oldenburg BauR 2008, 1932;… Müko-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 929, Rz. 7;… Musielak/Voit/Huber, ZPO, 17. Aufl., § 929, Rz. 5;… Vorwerk/Wolf/Mayer, BeckOK-ZPO, 39. Edition, Stand 1.12.2020, § 929, Rz. 14 a.E., jeweils m.z.w.N.).