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   OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19   

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https://dejure.org/2019,57580
OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19 (https://dejure.org/2019,57580)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.03.2019 - 6 UF 36/19 (https://dejure.org/2019,57580)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. März 2019 - 6 UF 36/19 (https://dejure.org/2019,57580)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Notwendige Begründung einer ablehnenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19
    Dies gilt nach ständiger Senatsrechtsprechung umso mehr, wenn - wie hier bei der vom Familiengericht im Ausgangspunkt zutreffend an §§ 80, 81 FamFG ausgerichteten Kostenentscheidung - das Gesetz richterlichem Ermessen Raum gibt (siehe dazu nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2018 - 6 WF 88/18 - und vom 19. Juli 2012 - 6 WF 360/12 -, juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 WF 130/10 -, FamRZ 2011, 745, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2012 - 6 WF 360/12

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Erforderlichkeit der Begründung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19
    Dies gilt nach ständiger Senatsrechtsprechung umso mehr, wenn - wie hier bei der vom Familiengericht im Ausgangspunkt zutreffend an §§ 80, 81 FamFG ausgerichteten Kostenentscheidung - das Gesetz richterlichem Ermessen Raum gibt (siehe dazu nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2018 - 6 WF 88/18 - und vom 19. Juli 2012 - 6 WF 360/12 -, juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 WF 130/10 -, FamRZ 2011, 745, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 597/13

    Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer nicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19
    Die allein gegen diese Kostenentscheidung - insoweit ausweislich der Beschwerdebegründung allerdings unbeschränkt - eingereichte Beschwerde des Antragsgegners ist gemäß §§ 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere bedarf sie keiner Erwachsenheit im Sinne des § 61 Abs. 1 FamFG (BGH FamRZ 2014, 372; 2013, 1876).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13

    Umgangsrechtsverfahren: Mitwirkung der Pflegepersonen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19
    Anders kann die Lage in diesem Zusammenhang lediglich sein, wenn der schließlich festgestellte Vater vor Verfahrenseinleitung auf ein Angebot zur außergerichtlichen Einholung eines Abstammungsgutachtens nicht eingegangen ist (siehe dazu Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - 6 UF 181/13 -).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19
    Die Frage, inwiefern ein Beteiligter Anlass für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens gegeben hat, ist indes ein Gesichtspunkt, der im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG von Bedeutung sein kann (siehe zum Ganzen BGH FamRZ 2014, 744; Senatsbeschluss vom 9. Januar 2015 - 6 WF 206/14 -).
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14

    Kostenentscheidung in einer Abstammungssache: Prüfung der Niederschlagung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19
    Die Vorschrift erlaubt es auch, nur bestimmte Kosten einem der Beteiligten aufzuerlegen oder (siehe dazu auch - in Fällen unrichtiger Sachbehandlung - BGH FamRZ 2015, 570; Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - 6 WF 124/17 -) von der Erhebung der Kosten ganz oder teilweise abzusehen.
  • OLG Celle, 15.11.2021 - 21 UF 187/21

    Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung; Verbundener Antrag auf

    Aufgrund dieser Beziehung ist es im Interesse der Kindesmutter sowie des potentiellen leiblichen Vaters aber auch im Interesse des Kindes geboten, die Klärung der leiblichen und rechtlichen Vaterschaft herbeizuführen (vgl. OLG Saarbrücken NZFam 2019, 461).
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