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   OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18   

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OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18 (https://dejure.org/2019,7718)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18 (https://dejure.org/2019,7718)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. März 2019 - Vollz (Ws) 20/18 (https://dejure.org/2019,7718)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18
    Von der angefochtenen Entscheidung geht eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung aus, weil die Strafvollstreckungskammer jedenfalls mit ihren Beschlüssen vom 9. April und 7. Mai 2018 das zweite und dritte Ablehnungsgesuch des Antragstellers in einer die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Weise in Abweichung von der insoweit ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 275 ff.) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 2006, 705 ff.; NStZ-RR 2009, 142) nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig verworfen hat.

    Mit Unrecht verworfen ist ein Ablehnungsgesuch nicht nur in den Fällen seiner sachlichen Begründetheit, sondern auch dann, wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters nach § 26a StPO beschlossene Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig auf einer willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung beruht (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 275 ff.; BGH NStZ 2006, 705 ff.; NStZ-RR 2009, 142; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 338 Rn. 28; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 338 Rn. 59; Löwe-Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 65).

    bb) Hierbei hat sie jedoch nicht berücksichtigt, dass der Antragsteller sein zweites und drittes Ablehnungsgesuch jeweils auf die - nicht nur pauschal behauptete - willkürliche Annahme der Unzulässigkeit des jeweils vorangegangenen Ablehnungsgesuchs gestützt hat und in einem solchen Fall regelmäßig nach § 27 StPO zu verfahren ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 275, 278; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 26a Rn. 4a) und auch im vorliegenden Fall zu verfahren gewesen wäre.

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18
    Von der angefochtenen Entscheidung geht eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung aus, weil die Strafvollstreckungskammer jedenfalls mit ihren Beschlüssen vom 9. April und 7. Mai 2018 das zweite und dritte Ablehnungsgesuch des Antragstellers in einer die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Weise in Abweichung von der insoweit ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 275 ff.) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 2006, 705 ff.; NStZ-RR 2009, 142) nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig verworfen hat.

    Mit Unrecht verworfen ist ein Ablehnungsgesuch nicht nur in den Fällen seiner sachlichen Begründetheit, sondern auch dann, wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters nach § 26a StPO beschlossene Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig auf einer willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung beruht (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 275 ff.; BGH NStZ 2006, 705 ff.; NStZ-RR 2009, 142; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 338 Rn. 28; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 338 Rn. 59; Löwe-Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 65).

  • OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 Ws 213/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Bayern: Feststellungsinteresse des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18
    (3) Die Strafvollstreckungskammer ist mit der angefochtenen Entscheidung auch nicht von dem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 19.08.2014 (1 Ws 213/14, StraFo 2014, 523 ff. und juris) abgewichen.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18
    (1) Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das nach § 115 Abs. 3 StVollzG erforderliche Feststellungsinteresse nicht nur - wie die Strafvollstreckungskammer in dem angefochtenen Beschluss angenommen hat - in den Fällen eines Rehabilitationsinteresses wegen fortbestehender diskriminierender Wirkungen einer rechtsverletzenden Maßnahme, einer drohenden, sich hinreichend konkret abzeichnenden Wiederholungsgefahr sowie zur Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Schadensersatzprozesses, sondern auch - was die Strafvollstreckungskammer nicht erwogen hat - bei einem gewichtigen Grundrechtseingriff, wenn eine gerichtliche Entscheidung vor Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens typischerweise nicht erlangt werden kann, zu bejahen sein kann (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456 f.; NJW 2002, 2699 f; NStZ-RR 2013, 225 f.; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2014 - Vollz (Ws) 4/14 -, 22. August 2018 - Vollz (Ws) 14/18 - und vom 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. P Rn. 31, 81 m. w. N.; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 115 Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06

    Besorgnis der Befangenheit (absoluter Revisionsgrund bei Willkür; zu unrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18
    Das stellt nicht nur eine schlicht fehlerhafte Anwendung der Vorschrift dar, sondern beruht, da auch kein anderer Verwerfungsgrund nach § 26a Abs. 1 StPO vorliegt (vgl. zur Austauschbefugnis des Revisionsgerichts: BGH StraFo 2006, 452 f. - juris Rn. 4), auf einer grob fehlerhaften, offensichtlich unhaltbaren und daher willkürlichen Anwendung der Vorschrift.
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18
    (1) Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das nach § 115 Abs. 3 StVollzG erforderliche Feststellungsinteresse nicht nur - wie die Strafvollstreckungskammer in dem angefochtenen Beschluss angenommen hat - in den Fällen eines Rehabilitationsinteresses wegen fortbestehender diskriminierender Wirkungen einer rechtsverletzenden Maßnahme, einer drohenden, sich hinreichend konkret abzeichnenden Wiederholungsgefahr sowie zur Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Schadensersatzprozesses, sondern auch - was die Strafvollstreckungskammer nicht erwogen hat - bei einem gewichtigen Grundrechtseingriff, wenn eine gerichtliche Entscheidung vor Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens typischerweise nicht erlangt werden kann, zu bejahen sein kann (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456 f.; NJW 2002, 2699 f; NStZ-RR 2013, 225 f.; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2014 - Vollz (Ws) 4/14 -, 22. August 2018 - Vollz (Ws) 14/18 - und vom 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. P Rn. 31, 81 m. w. N.; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 115 Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.10.2017 - 1 Vollz (Ws) 464/17

    Strafvollzug; berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18
    (2) Eine andere Beurteilung ist auch nicht im Hinblick darauf geboten, dass das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 26.10.2017 (III-1 Vollz (Ws) 464/17, juris) ein besonderes Interesse im Sinne von § 115 Abs. 3 StVollzG des dortigen ehemaligen Strafgefangenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Nichtverlegung vom geschlossenen in den offenen Vollzug ohne weitere Darlegung seines berechtigten Interesses bejaht hat.
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