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   OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20   

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OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20 (https://dejure.org/2021,8079)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.03.2021 - 4 U 51/20 (https://dejure.org/2021,8079)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. März 2021 - 4 U 51/20 (https://dejure.org/2021,8079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz aus Amtshaftung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Förderung einer Wohnraumsanierung Verpflichtung zum Ergreifen vorrangigen Primärrechtsschutzes Besondere Ausprägung des Mitverschuldensprinzips

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtzahlung eines Förderungsbetrags aus einem Flüchtlingswohnraumprogramm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    a) Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur die in Verfahrensvorschriften vorgesehenen und dem prozesstechnischen Begriff eines Rechtsmittels unterfallenden Behelfe (Berufung, Revision, Beschwerde), sondern alle rechtlich möglichen und geeigneten, förmlichen oder formlosen Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar gegen die schädigende Vornahme oder Unterlassung der Amtshandlung selbst richten und nach gesetzlicher Ordnung ihre Beseitigung oder Berichtigung bezwecken und ermöglichen (BGHZ 123, 1, 7; 137, 11, 23; 181, 199; 197, 375).

    Unter den somit weit zu fassenden Begriff des Rechtsmittels fallen etwa: Gegenvorstellungen, Erinnerungen an die Erledigung eines Antrags, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden (BGHZ 123, 1, 7 f.; Staudinger/Wöstmann, BGB Neubearb. 2020, § 839 Rn. 337).

    Die Kausalität ist zu bejahen, wenn über den "Rechtsbehelf" richtigerweise zugunsten des Geschädigten hätte entschieden werden müssen (BGHZ 123, 1, 12 f.; BGH VersR 1983, 1031, 1034; 1985, 358, 359).

    Im Falle anwaltlicher Vertretung - wie hier - muss sich der Anspruchsteller das Verschulden dieser Personen nach § 278 BGB zurechnen lassen (BGHZ 123, 1, 13; Erman/Mayen, BGB 16. Aufl. 2020 § 839 BGB Rn. 87).

  • OLG Jena, 30.10.2018 - 4 U 696/17

    Amtshaftung im Zusammenhang mit einem Verfahren über die Bewilligung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    Dabei obliegt es grundsätzlich dem Zuwendungsgeber, den Gegenstand und die Voraussetzungen festzulegen (OLG Jena, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 4 U 696/17, juris Rn. 23).

    Dann ist der Amtsträger gehalten, konsequent zu handeln und widersprüchliches Verhalten zu vermeiden (OLG Jena, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 4 U 696/17, juris Rn. 24).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    Im verwaltungsrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren, dem praktisch wichtigsten Anwendungsfall für den Vorrang des Primärrechtsschutzes, ist als förmliches Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB die auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen (begünstigenden) Verwaltungsakts gerichtete Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Fall 2 VwGO anerkannt (BGHZ 113, 17, 20; Staudinger/Wöstmann, aaO Rn. 339).

    Bei rechtswidrigem Handeln des Staates soll der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz im Vordergrund stehen und dem Betroffenen dadurch die missbilligte Wahlmöglichkeit genommen werden, entweder den rechtswidrigen hoheitlichen Akt mit den ordentlichen Rechtsschutzmitteln anzugreifen oder aber diesen zu dulden und dafür zu liquidieren (BGHZ 113, 17, 22).

  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 198/84

    Feststellungsmaßstäbe der Kausalität einer Amtspflichtverletzung hinsichtlich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    c) Die Kausalität zwischen Nichteinlegen des "Rechtsbehelfs" und Schadenseintritt, für welche grundsätzlich der Schädiger beweispflichtig ist (BGH VersR 1985, 887), liegt bei Wahrunterstellung des Vortrags der Klägerin ebenfalls vor.
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    b) Davon abgesehen bestünde ein zu ersetzender Schaden in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage des Betroffenen, wie sie sich infolge der - hier: unterstellten - Amtspflichtverletzung gestaltet hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne diese bestehen würde; der Ersatzpflichtige hat deshalb die gleiche wirtschaftliche Lage des Geschädigten herzustellen, wie sie ohne die Amtspflichtverletzung bestanden hätte (BGHZ 40, 345, 347 f.; BGB-RGRK/Kreft, aaO Rn. 308; Erman/Mayen, aaO Rn. 92).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    Insoweit obliegt dem Anspruchsteller grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast (BGHZ 129, 226, 232 f.).
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    Eine Amtspflichtverletzung liegt hingegen vor, wenn der Beamte die vorstehend beschriebenen Ermessensschranken und -bindungen verletzt oder wenn er verkennt, dass sein Ermessen reduziert oder sogar auf eine bestimmte Verhaltensweise festgelegt ist, wie z. B. bei der "Ermessensschrumpfung auf null" oder bei (zulässiger) Selbstbindung der Verwaltung, von der er ohne zureichenden rechtlichen Grund nicht abweichen darf (BGHZ 118, 263, 271; Wöstmann in Staudinger, aaO Rn. 143).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    Diese Frage ist nach Maßgabe des § 287 ZPO zu beurteilen (BGHZ 96, 157, 171; BGH NJW 1978, 1522, 1523; NVwZ-RR 2005, 5, 6; Senat NVwZ 2018, 348, 351 Rn. 58; BGB-RGRK/Kreft, 12. Aufl. 1989 § 839 Rn. 302; Palandt/Sprau, BGB 80. Aufl. 2021 § 839 Rn. 77).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 285/88

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    Nicht zulässig ist es, aus diesem Gesamtzusammenhang einzelne Posten herauszugreifen und ohne Rücksicht auf ihn isoliert als Schaden geltend zu machen (BGH, NJW-RR 1990, 287, 288).
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20
    Der Amtswalter hat die Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten, d. h. er muss die Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsträgers im Einklang mit dem objektiven Recht wahrnehmen (BGHZ 76, 16, 30).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Erteilung einer früheren, mit der

  • BGH, 31.03.1977 - VII ZR 336/75

    Zuvielzahlung des Grundstücksersteigerers - § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB; keine

  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 141/83

    Gerichtliche Entscheidung auf Grund einer Amtspflichtverletzung zum Nachteil des

  • BGH, 23.02.1978 - III ZR 97/76

    Falschauskunft - Geschoßzahl eines Wohngebändes - Einholung eines Vorbescheids -

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82

    Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69

    Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf "wiederholenden" Verwaltungsakt

  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05

    Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften

  • BVerwG, 03.11.2014 - 2 B 24.14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten gegen den Dienstherrn

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 6 ZB 13.2560

    Bundesbeamtenrecht; Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung;

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 201/12

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Sozialrechtlicher

  • LG Hannover, 20.08.2021 - 8 O 2/21

    Coronapandemie: Keine Staatshaftung für Quarantäneanordnung

    Diese Kausalität im Sinne von § 839 Abs. 3 BGB ist zu bejahen, wenn bei Wahrunterstellung des Klägervortrags im Primärrechtsschutz richtigerweise zugunsten des Geschädigten hätte entschieden werden müssen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2021 - 4 U 51/20 -, Rn. 29 - 30, juris m.w.N.).
  • LG Magdeburg, 01.02.2022 - 10 O 715/21

    Corona, Quarantäneanordnung, Fehler, Schmerzensgeld

    Diese Kausalität i.S.v. § 839 Abs. 3 BGB ist zu bejahen, wenn bei Wahrunterstellung des Klägervortrags im Primärrechtsschutz richtigerweise zugunsten des Geschädigten hätte entschieden werden müssen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2021 - Aktenzeichen: 4 U 51/20 -, zitiert nach juris; LG Hannover a.a.O.).
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