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   OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11 - 58   

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OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11 - 58 (https://dejure.org/2013,39800)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.04.2013 - 5 U 416/11 - 58 (https://dejure.org/2013,39800)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. April 2013 - 5 U 416/11 - 58 (https://dejure.org/2013,39800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung des Erlöschens des Anspruchs auf Arbeitsunfähigkeitsrente im Falle der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung

  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Vereinbarung des Erlöschens des Anspruchs auf Arbeitsunfähigkeitsrente im Falle der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung

  • rewis.io
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 357
    Eine Klausel über das Ende der Leistungspflicht bei unbefristeter Berufsunfähigkeit ist wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 305c Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung des Erlöschens des Anspruchs auf Arbeitsunfähigkeitsrente im Falle der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Sie wird auch den Anforderungen an das Transparenzgebot gerecht, welches dem Versicherer gebietet, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und verständlich darzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.2005 - VIII ZR 48/05 - BGHZ 165, 12; Urt. v. 23.3.1988 - VIII ZR 58/87 - BGHZ 104, 82).

    Dennoch ist den Anforderungen an das Transparenzgebot genüge getan, nach welchem der Versicherer die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren so klar und präzise wie möglich umschreiben soll (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.2005 - VIII ZR 48/05 - BGHZ 165, 12).

  • BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 178/87

    Gewährung von Krankentagegeld aus einer privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Klausel - Beendigung des Versicherungsvertrages bei Eintritt der Berufsunfähigkeit - im Bereich der Krankentagegeldversicherung ausdrücklich gebilligt (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1980 - IVa ZR 14/80 - VersR 1980, 1163; Urt. v. 25.1.1989 - IVa ZR 178/87 - VersR 1989, 392); dem hat der Senat sich angeschlossen (vgl. Urt. v. 28.11.1990 - 5 U 29/90 - VersR 1991, 650).

    Abgesehen davon, dass es einen allgemeinen Begriff der Arbeitsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit nicht gibt und das Verständnis deshalb von der jeweiligen gesetzlichen oder (versicherungs-) vertraglichen Definition abhängt (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.1989 - IVa ZR 178/87 - VersR 1989, 392), spricht vielmehr Einiges für die Annahme des Klägers, der durchschnittliche Versicherungsnehmer verstehe den Begriff der Arbeitsunfähigkeit in einem umfassenden Sinne, der die Unfähigkeit, (lediglich) den gewählten Beruf nicht mehr ausüben zu können, mit einschließe.

  • BGH, 02.10.1980 - IVa ZR 14/80

    Anspruch auf Krankentagegeld für die Zeit einer krankheitsbedingten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Klausel - Beendigung des Versicherungsvertrages bei Eintritt der Berufsunfähigkeit - im Bereich der Krankentagegeldversicherung ausdrücklich gebilligt (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1980 - IVa ZR 14/80 - VersR 1980, 1163; Urt. v. 25.1.1989 - IVa ZR 178/87 - VersR 1989, 392); dem hat der Senat sich angeschlossen (vgl. Urt. v. 28.11.1990 - 5 U 29/90 - VersR 1991, 650).

    Deckt der Versicherungsschutz mithin lediglich den Zeitraum ab, in dem der Kläger (noch) nicht berufsunfähig gewesen ist, so enthält die streitige Bestimmung des § 5 Abs. 4 der Bedingungen auch keine Unklarheit über das Ende des Versicherungsschutzes, die zu einer Auslegung zu Lasten der Beklagten und zu einer Erweiterung deren Leistungspflicht führen könnte (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.2980 - IVa ZR 14/80 - VersR 1980, 1163 zur Beendigung des Versicherungsvertrages über Krankentagegeld bei Eintritt der Berufsunfähigkeit).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2010 - 25 U 110/09

    Zur Unterscheidung zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Die Wirksamkeit solcher den Leistungsumfang einschränkender Klauseln entspricht mittlerweile ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972; OLG Dresden, VersR 2010, 760; zur Zulässigkeit des Ausschlusses psychischer Erkrankungen: OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Köln, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524).

    Die Bestimmung des § 5 Abs. 1 der Bedingungen, deren Wirksamkeit als solche der Kläger nicht in Zweifel zieht, trägt erkennbar dem Umstand Rechnung, dass ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat (§ 3 EntgFG), und deshalb des Versicherungsschutzes nicht bedarf (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972: Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle).

  • LG Saarbrücken, 21.09.2011 - 12 O 197/10
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Die Berufung des Klägers gegen das am 21.9.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.: 12 O 197/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird, soweit Versicherungsleistungen für die Zeit ab dem 22.3.2012 bis zum 15.1.2016 verlangt werden.

    Das Landgericht hat die Klage mit am 21.9.2011 verkündetem Urteil - 12 O 197/10 - abgewiesen, weil der Kläger unstreitig seit Mai 2009 dauerhaft berufsunfähig und eine Leistungspflicht der Beklagten gemäß der wirksamen Klausel des § 5 Abs. 4c) der Bedingungen deshalb ausgeschlossen sei.

  • OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Hieran fehlt es im Streitfall, weil das Bestehen von Ansprüchen auf Arbeitsunfähigkeitsrente vom Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit abhängig ist, welcher ungewiss ist (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 104; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343).

    Die Wirksamkeit solcher den Leistungsumfang einschränkender Klauseln entspricht mittlerweile ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972; OLG Dresden, VersR 2010, 760; zur Zulässigkeit des Ausschlusses psychischer Erkrankungen: OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Köln, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524).

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Eine Vertragszweckgefährdung ist deshalb erst dann anzunehmen, wenn die Leistungsbegrenzung den Vertrag so weit aushöhlt, dass er in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 130/03 - VersR 2004, 1039).
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 43/10

    Eintrittspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Die Wirksamkeit solcher den Leistungsumfang einschränkender Klauseln entspricht mittlerweile ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972; OLG Dresden, VersR 2010, 760; zur Zulässigkeit des Ausschlusses psychischer Erkrankungen: OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Köln, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Hinsichtlich der in zulässiger Weise geltend gemachten "rückständigen" Arbeitsunfähigkeitsrenten bleibt der Kläger als Vertragspartner der Beklagten trotz der Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts der S. Bank - gemäß § 12 der Bedingungen und den Vereinbarungen des Darlehensvertrages - zur klageweisen Geltendmachung der Versicherungsleistungen befugt, kann jedoch nur Zahlung an die Bezugsberechtigte fordern, § 335 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1993 - IV ZR 153/92 - VersR 1993, 1089); dies gilt auch insoweit, als der Kläger die entsprechenden Darlehensraten möglicherweise bereits an die Beklagte erbracht hat.
  • OLG Koblenz, 24.01.2003 - 10 U 1319/01

    Ansprüche aus der Einbruchsdiebstahlversicherung bei Funktionslosigkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
    Dies beruht auf der Erwägung, dass dann davon ausgegangen werden kann, dass der Versicherungsnehmer die Bedingungen des Versicherers in Kauf nehmen will, welchen Inhalt auch immer sie haben; dass der Versicherer den Vertrag nur mit seinen Bedingungen zustande kommen lassen will, ist dem Versicherungsnehmer in der Regel - so auch im Streitfall - aus den im Antragsformular enthaltenen Hinweisen auf die Bedingungen bekannt (vgl. OLG Koblenz, VersR 2003, 851; OLG Köln, VersR 2003, 101; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 5a Rdn. 46; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5a, Rdn. 57 jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1995 - IV ZR 363/94

    Zulässigkeit der Gesamtentschädigungsgrenze bei mehrfacher Versicherung

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

  • OLG Saarbrücken, 28.11.1990 - 5 U 29/90

    Versicherungsverhältnis; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsversicherung;

  • OLG Koblenz, 07.03.2008 - 10 U 618/07

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

  • OLG Köln, 25.06.2002 - 9 U 126/01

    Leistungsfreiheit wegen Vorlage von Kaufquittungen eines Dritten

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07

    Leistungsbeschränkung in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit einer

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86

    Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit

  • OLG Dresden, 07.09.2009 - 4 U 1043/09

    Formularmäßige Begrenzung der Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung auf

  • OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21

    Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des

    In diesen Umständen liegt ein wesentlicher Unterschied zu Ansprüchen aus einer Krankentagegeld- oder Restschuldversicherung, bei der eine Klage auf zukünftige Leistung weithin für unzulässig gehalten wird, weil sich der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit nur schwer verlässlich prognostizieren lasse (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 104, 105 und VersR 2012, 1516; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Saarbrücken, VersR 2014, 232 f.; LG Berlin, r+s 2005, 338, 339; zur Feststellungsklage: OLG Hamm, VersR 2013, 309).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2014 - 5 U 17/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für einen Versicherungsvertreter:

    Darunter fällt nicht schon jede Leistungsbegrenzung, sondern erst eine solche, die den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH, Urt. v. 12.03.2014 - IV ZR 255/13 - juris; Urt. v. 25.07.2012 - IV ZR 201/10 - BGHZ 194, 208; Urt. v. 23.06.2004 - IV ZR 130/03 - VersR 2004, 1039; Senat, Urt. v. 18.04.2012 - 5 U 416/11 - VersR 2014, 232).).
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