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   OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 724/02 - 174   

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https://dejure.org/2003,61636
OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 724/02 - 174 (https://dejure.org/2003,61636)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.06.2003 - 1 U 724/02 - 174 (https://dejure.org/2003,61636)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 1 U 724/02 - 174 (https://dejure.org/2003,61636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Arzthaftungsklage bei fehlendem Nachweis der Kausalität eines ärztlichen Behandlungsfehlers für den nach wie vor ungeklärten Tod des Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Arzthaftungsklage, da nicht nachgewiesen ist, dass ärztliche Behandlungsfehler für den nach wie vor ungeklärten Tod der Patientin ursächlich waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 724/02
    Ist ein Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und gesundheitlicher Primärschädigung aber ganz und gar unwahrscheinlich, kommen dem Patienten auch keine Beweiserleichterungen unter dem Gesichtspunkt des groben Behandflungsfehlers zustatten (vgl. BGH NJW 1997, 794 ; 1994, 801 ).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 724/02
    Ob und in welchem Umfang dem Patienten im Falle grober Behandlungsfehler in Form unterlassener Befunderhebungen Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu Gute kommen, hängt wesentlich vom Grad der Wahrscheinlichkeit eines ansonsten günstigeren Krankheitsverlaufes ab (vgl. BGH NJW 1995, 778, 779 mwNw.).
  • BGH, 24.09.1996 - VI ZR 303/95

    Aufklärung von Widersprüchen zwischen zwei Gutachten zur Aufklärung eines groben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 724/02
    Ist ein Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und gesundheitlicher Primärschädigung aber ganz und gar unwahrscheinlich, kommen dem Patienten auch keine Beweiserleichterungen unter dem Gesichtspunkt des groben Behandflungsfehlers zustatten (vgl. BGH NJW 1997, 794 ; 1994, 801 ).
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