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   OLG Saarbrücken, 18.06.2015 - 6 UF 164/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27465
OLG Saarbrücken, 18.06.2015 - 6 UF 164/14 (https://dejure.org/2015,27465)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.06.2015 - 6 UF 164/14 (https://dejure.org/2015,27465)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 6 UF 164/14 (https://dejure.org/2015,27465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 313 Abs 1 BGB, § 1361 BGB
    Vergleich über Trennungsunterhalt: Bindender Ausschluss einer Abänderung oder Anpassung des Unterhalts bis zur Scheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 239 Abs. 2 ; BGB § 313
    Zulässigkeit der Abänderung eines Vergleichs über den Trennungsunterhalt bei eingetretener Erwerbsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bindung des Unterhaltsverpflichteten an den Verzicht auf die Möglichkeit der späteren Änderung des Trennungsunterhalts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abänderung eines Vergleichs über den Trennungsunterhalt zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abänderung eines Vergleichs über den Trennungsunterhalt zulässig

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Änderung des Trennungsunterhalts bindend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FamFG § 239 Abs. 2; BGB § 313
    Bindender Ausschluss einer Abänderung in einem Vergleich über Trennungsunterhalt (Anschluss BGH FamRZ 2015, 734 ).

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 66/14

    Ehescheidungsfolgenvergleich: Störung der Geschäftsgrundlage für eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2015 - 6 UF 164/14
    Bindender Ausschluss einer Abänderung in einem Vergleich über Trennungsunterhalt (Anschluss BGH, 11. Februar 2015, XII ZB 66/14, FamRZ 2015, 734).(Rn.15).

    Dabei ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 2015, 734 m.w.N.), welcher der Senat folgt, vorrangig gegenüber einer Störung der Geschäftsgrundlage zunächst durch Auslegung zu ermitteln, ob und mit welchem Inhalt die Beteiligten eine bindende Regelung hinsichtlich einer möglichen Abänderung des im Vergleich festgesetzten Unterhalts getroffen haben.

    An die Deutlichkeit dieser Vereinbarung sind hohe Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 2015, 734).

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2003 - 6 UF 22/03

    Unterhaltsvereinbarung: Berufung auf den vertraglichen Ausschluss der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2015 - 6 UF 164/14
    Die Geltendmachung der Unabänderlichkeit verstößt im Regelfall nur dann gegen Treu und Glauben, wenn die unveränderte Weitererfüllung des Vertrages die eigene wirtschaftliche Existenz des Schuldners gefährden würde (BGH a.a.O.), ihm also auch unter Einsatz seines Vermögens nicht mehr die Mittel verblieben, die er für den eigenen notdürftigen Unterhalt und den der nächsten auf ihn angewiesenen Angehörigen benötigt (Senatsurteil vom 2. Oktober 2003 - 6 UF 22/03 -, OLGR 2004, 13).
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