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   OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15   

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https://dejure.org/2016,28307
OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15 (https://dejure.org/2016,28307)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.08.2016 - 5 U 1/15 (https://dejure.org/2016,28307)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. August 2016 - 5 U 1/15 (https://dejure.org/2016,28307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 425 Abs 1 HGB, § 428 HGB, § 435 HGB, § 459 HGB, § 249 Abs 1 BGB
    Unbeschränkte Frachtführerhaftung eines Paketdienstes: Abhandenkommen einer wertvollen Uhrensendung während der Aufbewahrung in einer schlecht gesicherten Lagerhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leichtfertige Herbeiführung des Schadens durch den Frachtführer; Anforderungen an die Sicherung einer wertvollen Uhrensendung bei Verwahrung in einer Lagerhalle

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Lager

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leichtfertige Herbeiführung des Schadens durch den Frachtführer; Anforderungen an die Sicherung einer wertvollen Uhrensendung bei Verwahrung in einer Lagerhalle

  • rechtsportal.de

    HGB § 435 ; HGB § 431 Abs. 1
    Leichtfertige Herbeiführung des Schadens durch den Frachtführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 15 U 58/04

    Paketbeförderung: Wirksamer Verzicht auf Schnittstellenkontrollen in den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15
    Die Beklagte kann solches in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam festschreiben (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.10.2005 - 15 U 58/04 - juris).

    Hieraus hat die Rechtsprechung die Schlussfolgerung gezogen, dass der Versender in einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten könne, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandele, von einer Wertdeklaration absehe und bei Verlust gleichwohl den vollen Schadensersatz verlange (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.10.2005 - 15 U 58/04 - juris; Herber in: MünchKommHGB, Transportrecht, 3. Aufl. 2014, § 435 Rdn. 38).

    Der Kläger kann, da er im Falle eines qualifizierten Verschuldens durch die Regelung des § 435 HGB besser gestellt werden soll als in sonstigen Schadensfällen, stattdessen aber auch den in § 429 HGB geregelten Wertersatz als den in jedem Fall zu ersetzenden Mindestschaden verlangen (Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2009, § 435 Rdn. 14; OLG Stuttgart, TranspR 2002, 23; zur Anwendung des § 429 Abs. 1 HGB auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.10.2005 - 15 U 58/04 - juris).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15
    Der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kann im Rahmen typischer Geschehensabläufe naheliegen (BGH, Urt. v. 25.03.2004 - I ZR 205/01 - BGHZ 158, 322; BGH, Urt. v. 04.03.2004 - I ZR 200/01 - TranspR 2004, 460).

    Da der Frachtführer/Fixkostenspediteur verpflichtet ist, jeglichem Verlust des in seine oder seiner "Leute" Obhut gelangten Guts durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenzuwirken, scheitert der subjektive Tatbestand des § 435 HGB nicht daran, dass die Schadensquote in der Vergangenheit äußerst gering gewesen sein mag (BGH, Urt. v. 04.03.2004 - I ZR 200/01 - TranspR 2004, 460).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11

    Haftung des Frachtführers: Qualifiziertes Verschulden bei Abstellen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15
    Der gemäß § 429 Abs. 1 HGB zu berechnende Schadensersatz wird allerdings - sofern kein qualifiziertes Verschulden nach § 435 HGB vorliegt (dazu nachfolgend) - durch die Regelungen in § 431 Abs. 1 und 2 HGB begrenzt (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 236/11 - TranspR 2013, 286).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 236/11 - TranspR 2013, 286).

  • OLG Stuttgart, 05.09.2001 - 3 U 30/01

    Frachtrecht - qualifiziertes Verschulden - Wertersatz - Marktpreis - Abzug der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15
    Der Kläger kann, da er im Falle eines qualifizierten Verschuldens durch die Regelung des § 435 HGB besser gestellt werden soll als in sonstigen Schadensfällen, stattdessen aber auch den in § 429 HGB geregelten Wertersatz als den in jedem Fall zu ersetzenden Mindestschaden verlangen (Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2009, § 435 Rdn. 14; OLG Stuttgart, TranspR 2002, 23; zur Anwendung des § 429 Abs. 1 HGB auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.10.2005 - 15 U 58/04 - juris).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15
    Der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kann im Rahmen typischer Geschehensabläufe naheliegen (BGH, Urt. v. 25.03.2004 - I ZR 205/01 - BGHZ 158, 322; BGH, Urt. v. 04.03.2004 - I ZR 200/01 - TranspR 2004, 460).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 16 U 54/04

    Paketbeförderung: Beschränkung der Möglichkeiten für eine Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15
    Das Landgericht hat - wie auch die Parteien - unberücksichtigt gelassen, dass die Beklagte, selbst wenn sie nur die Organisation des Transports und nicht die Durchführung als solche geschuldet haben sollte, jedenfalls Fixkostenspediteurin gewesen ist und deshalb gemäß § 459 Abs. 1 Satz 1 HGB hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers oder Verfrachters hatte (vgl. OLG Frankfurt, TranspR 2004, 464, ebenfalls einen Paketdienst betreffend).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15
    Demnach sollte die Beklagte den in Rede stehenden Auftrag auf eigene Rechnung zu festen Kosten, also als Fixkostenspediteurin, ausführen (vgl. BGH, Urt. v. 14.02.2008 - I ZR 183/05 - TranspR 2008, 323).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05

    Haftung des Fixkostenspediteurs bei Transportgutdiebstahl aus einer Lagerhalle:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15
    Das OLG Frankfurt hat für einen dem hiesigen vergleichbaren Sachverhalt mit Urteil vom 09.03.2006 (15 U 86/05, TranspR 2006, 297) zur Haftung des Fixkostenspediteurs bei Transportgutdiebstahl aus einer Lagerhalle ausgeführt: Die berechtigten Sicherheitsinteressen des Vertragspartners verlangten eine ausreichende Beaufsichtigung des dem Frachtführer anvertrauten Guts, um Diebstähle zu vermeiden.
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