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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.06.1992 - 3 W 22/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,20837
OLG Saarbrücken, 15.06.1992 - 3 W 22/91 (https://dejure.org/1992,20837)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.06.1992 - 3 W 22/91 (https://dejure.org/1992,20837)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 3 W 22/91 (https://dejure.org/1992,20837)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 29.05.1992 - 3 W 40/92

    Kostenerstattung bei Rücknahme der Berufung zur Fristwahrung

    Dagegen ist es nach dieser Rechtsprechung im Regelfall verfrüht, wenn der Antrag auf Zurückweisung der Berufung gestellt wird, bevor das Rechtsmittel begründet ist oder aus anderen Gründen mit seiner Durchführung gerechnet werden muß (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 1989 - 3 W 9/89 - und 11. April 1991 - 3 W 22/91 -).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.06.1992 - 5 W 21/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9273
OLG Saarbrücken, 15.06.1992 - 5 W 21/92 (https://dejure.org/1992,9273)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.06.1992 - 5 W 21/92 (https://dejure.org/1992,9273)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 5 W 21/92 (https://dejure.org/1992,9273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckung eines belgischen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1534
  • BB 1993, 418
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98
    Wird aber die Zustellung - wie hier durch Zustellungszeugnis des Rechtspflegers des Amtsgerichts R beurkundet - formlos durch einfache Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks gemäß Art. 5 Abs. 2 HZÜ bewirkt, bedarf es einer Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks in die deutsche Sprache nicht (arg. § 3 AusfG vom 22.12.1977; BGH NJW 1991, 641 ; OLG Saarbrücken RIW 1993, 418, 419; Nagel/Gottwald aaO. Rdz. 61).
  • BayObLG, 11.10.1999 - 1Z BR 44/99

    Rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

    Überwiegend wird bei der Ladung zu einem bestimmten Termin ohne nähere Begründung dieser Termin als Endpunkt für die zu berücksichtigende Zeitspanne angesehen (vgl. OLG Koblenz RIW 1988, 476; OLG Hamm IPRax 1988, 289/290; LG Mönchengladbach IPRax 1988, 291; vgl. auch OLG Düsseldorf IPRax 1985, 289, OLG Koblenz IPRax 1992, 35/37 und OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 1534/1535).
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