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   OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18   

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https://dejure.org/2020,4572
OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18 (https://dejure.org/2020,4572)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.02.2020 - 4 U 52/18 (https://dejure.org/2020,4572)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 4 U 52/18 (https://dejure.org/2020,4572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 839 Abs 1 BGB, § 839 Abs 2 S 1 BGB, § 469 StPO
    Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Verfahren durch leichtfertig erstattete unwahre Anzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumfällarbeiten freihändig vergeben: Keine Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baumfällarbeiten freihändig vergeben: Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme im Amt? (VPR 2020, 148)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baumfällarbeiten freihändig vergeben: Keine Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme! (IBR 2020, 301)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 531
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55; 13, 142; 57, 33; 64, 347; 155, 306; BGH NJW 2005, 436).

    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozessverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so dass sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106; 50, 14; 57, 33, 45f.; 155, 306; Staudinger/Schulze, BGB, 10. Aufl., § 839 Rdn. 38; Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 839 Rdn. 65; Papier/Shirvani, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 839 BGB Rdn. 325 f.).

    Eine urteilsvertretende Entscheidung ist anzunehmen, wenn nach Sinn und Zweck der Regelung eine jederzeitige erneute Befassung des Gerichts (von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten) mit der formell rechtskräftig entschiedenen Sache ausgeschlossen ist, die Entscheidung vielmehr eine Sperrwirkung in dem Sinne entfaltet, dass eine erneute Befassung nur unter entsprechenden Voraussetzungen in Betracht kommt wie bei einer rechtskräftig durch Urteil abgeschlossenen Sache, oder wenn eine wesentliche Veränderung des Sachverhalts eintritt, die nach besonderer gesetzlicher Vorschrift eine erneute Entscheidung rechtfertigt (BGH NJW 2003, 3693, juris Rdn. 27; NJW 2003, 3052, juris Rdn. 2; BeckOGK/Dörr, 1.12.2019, BGB § 839 Rn. 655-661).

    Da auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten ist, kann dem Richter, soweit im Amtshaftungsprozess darüber zu befinden ist, ob ein Richter bei der Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung schuldhaft amtspflichtwidrig gehandelt hat, in diesem Bereich ein Schuldvorwurf nur bei besonders groben Verstößen gemacht werden; inhaltlich läuft das auf eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinaus (BGHZ 155, 306; OLG München AfP 2015, 151, juris Rdn. 122 f.; Senat NJW-RR 2019, 1112, juris Rdn. 50).

  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55; 13, 142; 57, 33; 64, 347; 155, 306; BGH NJW 2005, 436).

    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozessverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so dass sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106; 50, 14; 57, 33, 45f.; 155, 306; Staudinger/Schulze, BGB, 10. Aufl., § 839 Rdn. 38; Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 839 Rdn. 65; Papier/Shirvani, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 839 BGB Rdn. 325 f.).

  • OLG Saarbrücken, 21.03.2019 - 4 U 118/17

    Amtshaftung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unberechtigte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    Da auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten ist, kann dem Richter, soweit im Amtshaftungsprozess darüber zu befinden ist, ob ein Richter bei der Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung schuldhaft amtspflichtwidrig gehandelt hat, in diesem Bereich ein Schuldvorwurf nur bei besonders groben Verstößen gemacht werden; inhaltlich läuft das auf eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinaus (BGHZ 155, 306; OLG München AfP 2015, 151, juris Rdn. 122 f.; Senat NJW-RR 2019, 1112, juris Rdn. 50).
  • OLG Schleswig, 28.08.2014 - 5 U 4/14

    Bindung des Gerichts an die Parteianträge: Zuerkennung einer anderen als der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    Die weiteren Angaben des Klägers, der Beschuldigte habe die Firma A. H. gegenüber dem Wettbewerb begünstigt, seine Überwachungspflicht verletzt, wobei strafrechtlich geprüft werden müsse, inwiefern der Beschuldigte selbst oder weitere Dritte sich der Korruption schuldig gemacht hätten (Bl. 4 der Beiakte), entbehren damit jeder belastbaren Grundlage (so bereits das Urteil des 5. Zivilsenats vom 15.04.2015 - 5 U 4/14, Bl. 35 ff. d.A.).
  • OLG München, 27.11.2014 - 1 U 781/13

    Amtspflichtverletzung, Beschlagnahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    Da auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten ist, kann dem Richter, soweit im Amtshaftungsprozess darüber zu befinden ist, ob ein Richter bei der Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung schuldhaft amtspflichtwidrig gehandelt hat, in diesem Bereich ein Schuldvorwurf nur bei besonders groben Verstößen gemacht werden; inhaltlich läuft das auf eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinaus (BGHZ 155, 306; OLG München AfP 2015, 151, juris Rdn. 122 f.; Senat NJW-RR 2019, 1112, juris Rdn. 50).
  • BGH, 19.09.1966 - III ZR 92/65

    Entmündigungsbeschluß als Urteil in einer Rechtssache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozessverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so dass sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106; 50, 14; 57, 33, 45f.; 155, 306; Staudinger/Schulze, BGB, 10. Aufl., § 839 Rdn. 38; Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 839 Rdn. 65; Papier/Shirvani, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 839 BGB Rdn. 325 f.).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    Eine urteilsvertretende Entscheidung ist anzunehmen, wenn nach Sinn und Zweck der Regelung eine jederzeitige erneute Befassung des Gerichts (von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten) mit der formell rechtskräftig entschiedenen Sache ausgeschlossen ist, die Entscheidung vielmehr eine Sperrwirkung in dem Sinne entfaltet, dass eine erneute Befassung nur unter entsprechenden Voraussetzungen in Betracht kommt wie bei einer rechtskräftig durch Urteil abgeschlossenen Sache, oder wenn eine wesentliche Veränderung des Sachverhalts eintritt, die nach besonderer gesetzlicher Vorschrift eine erneute Entscheidung rechtfertigt (BGH NJW 2003, 3693, juris Rdn. 27; NJW 2003, 3052, juris Rdn. 2; BeckOGK/Dörr, 1.12.2019, BGB § 839 Rn. 655-661).
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04

    Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55; 13, 142; 57, 33; 64, 347; 155, 306; BGH NJW 2005, 436).
  • BGH, 26.04.1954 - III ZR 6/53

    Kostenentscheidung als Urteil in einer Rechtssache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55; 13, 142; 57, 33; 64, 347; 155, 306; BGH NJW 2005, 436).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.2015 - 5 U 47/14

    Streit um die Verbreitung des Vorwurfs eines angeblichen strafbaren Verhaltens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18
    Schließlich habe der Kläger wider besseres Wissen, bestenfalls ins Blaue hinein ohne jeden tatsächlichen Hintergrund, den Vorwurf der Vorteilsannahme im Zuge seiner Privatfehde gegen den Bürgermeister erhoben; hiervon sei auch der 5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 15.04.2015 (5 U 47/14, Bl. 84 ff. d. A.) ausgegangen.
  • BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65

    Kein Aufopferungsanspruch wegen spruchgerichtlicher Tätigkeit

  • BGH, 05.05.1975 - III ZR 43/73

    Verfahrensrecht - Gleichstellung von Urteilen und Beschlüssen

  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51

    Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer

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