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   OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/2016 (31/16), Ss 40/16 (31/16)   

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OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/2016 (31/16), Ss 40/16 (31/16) (https://dejure.org/2016,24423)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.07.2016 - Ss 40/2016 (31/16), Ss 40/16 (31/16) (https://dejure.org/2016,24423)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - Ss 40/2016 (31/16), Ss 40/16 (31/16) (https://dejure.org/2016,24423)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 423/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Vorliegen eines solchen Gespräches;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    Die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO greift bei sämtlichen Vorgesprächen ein, die auf eine Verständigung abzielen, d.h. einen Verständigungsbezug aufweisen (vgl. BGHSt 58, 315 ff.; BGH NStZ 2014, 217; NStZ 2015, 232 f.; NStZ 2015, 535 ff.; NStZ 2016 362, 363).

    Dies ist anzunehmen, sobald bei Gesprächen vor der Hauptverhandlung ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum steht, was zumindest dann der Fall ist, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in einen Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058, 1065 Rn. 85; BGH NStZ 2014, 217 f.).

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    Soweit der Tatrichter - was in seinem der revisionsrechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogenen Ermessen steht (vgl. BGH NJW 1997, 2828; Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1998 - Ss 40/98 - und 8. Februar 2008 - Ss 1/2008 (3/08) - Senatsurteile vom 21. Dezember 2009 - Ss 105/2009 [117/09] - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -) - lediglich die Warnwirkung früherer Verurteilungen zu Lasten des Angeklagten heranziehen will, reicht demnach die Mitteilung der Zeit der Verurteilung, der Art und Höhe der erkannten Rechtsfolge, deren Vollstreckung sowie der kurzen, präzisen Zusammenfassung des Gegenstands der früheren Verurteilung aus, den Rechtsfolgenausspruch - auch mit Blick auf die gebotene Überprüfung, ob die Berücksichtigung der Vorstrafen gegen Verwertungsverbote nach den §§ 51 BZRG, 29 Abs. 8 StVG verstößt - zu begründen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266 f; NJW 1997, 2828; KG, Beschl. v. 28.2.2001 - (4) 1 Ss 22/01 [23/01] - Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1998 - Ss 40/98 -, 18. Juli 2000 - Ss 43/2000 -, 14. Februar 2007 - Ss 8/2007 - und 8. Februar 2008 - Ss 1/2008 [3/08] - Senatsurteile vom 21. Dezember 2009 - Ss 105/2009 (117/09) - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -).

    Will der Tatrichter hingegen im Einzelfall nicht lediglich die Warnwirkung einer früheren Verurteilung, sondern die Tatsache der Begehung einer früheren Straftat oder die Art und Weise ihrer Begehung seiner Strafzumessungsentscheidung strafschärfend zugrunde legen, muss er auch die insoweit für seine Entscheidung bedeutenden Umstände im Urteil näher darstellen (vgl. BGH NJW 1997, 2828; Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1998 - Ss 40/98 - und 8. Februar 2008 - Ss 1/2008 - Senatsurteile vom 21. Dezember 2009 - Ss 105/2009 [117/09] - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -).

  • BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Wertungsfehler; unzulässige Vermengung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    Die Ausführungen der Kammer zur Gesamtstrafe lassen auch nicht besorgen, dass das Landgericht Gesichtspunkte der Strafbemessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung unzulässig vermengt hat (vgl. hierzu BGH StV 1996, 263; NStZ-RR 2008, 369; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 6, jew. m.w.N.), was z.B. dann der Fall sein kann, wenn sich der Tatrichter bei der Festsetzung der Höhe der Strafe davon leiten lässt, ob er eine Strafaussetzung bewilligen oder versagen möchte (vgl. BGH StV 1996, 263; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.1997 - 1 Ss 79/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    Insoweit bedurfte es keiner Entscheidung, ob die Festsetzung einer die Grenze der Aussetzungsfähigkeit der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung (§ 56 Abs. 2 StGB) nur knapp übersteigenden Gesamtfreiheitsstrafe besonderen Begründungsanforderungen genügen muss, was beispielsweise dann angenommen wird, wenn der Tatrichter eine Vielzahl von Strafmilderungsgründen festgestellt hat (vgl. LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 Rn. 9; s.a. OLG Karlsruhe StV 1998, 375 f.).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2St RR 152/02

    Gewerbsmäßiger Betrug - Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, in den Fällen, in denen sich das Rechtsmittel gegen die Feststellung sogen. doppelrelevanter Tatsachen - wie vorliegend die der Annahme gewerbsmäßigen Handelns zugrunde liegenden Tatsachen (vgl. hierzu BayObLG NStZ-RR 2003, 209; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 271; Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2012 - Ss 108/2011 [145/11] - und 9. Februar 2012 - Ss 98/2011[131/11] -) - wendet, regelmäßig auch der Schuldspruch mit erfasst wird (vgl. BGHSt 29, 359, 368 ff.; KK-StPO/Paul, a.a.O., § 318 Rn. 7 b m.w.N. aus der Rspr.) mit der Folge, dass von der Wirksamkeit einer gleichwohl erklärten Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch nicht ausgegangen werden kann (vgl. Brandenburg. OLG, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 Ss 6/09 -, juris).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, können nämlich nähere Feststellungen dazu, wer verfügt hat, dann entbehrlich sein, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verfügende kollusiv mit dem täuschenden Täter zusammengearbeitet oder aus einem sonstigen Grund Kenntnis von der Täuschung erlangt hatte und der durch die Täuschung erregte Irrtum deshalb nicht verfügungsursächlich geworden sein könnte (vgl. BGH NStZ 2014, 215 ff.; NJW 2013, 883, 885).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    a) Rechtlich möglich ist eine solche Beschränkung nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn der Rechtsfolgenausspruch nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst und unabhängig vom nicht angefochtenen Teil beurteilt werden kann, so dass gewährleistet ist, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGHSt 39, 208; 41, 57; BGH NStZ-RR 2003, 18; vorgenannte Senatsentscheidungen).
  • OLG Braunschweig, 04.12.2008 - Ss 99/08

    Beweiswürdigung bei wiederholtem Wiedererkennen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    Darüber hinaus werden auch Beginn und Ende der aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 16. November 2007 festgesetzten Bewährungszeit einschließlich der insoweit erforderlichen Angabe der Rechtskraft jener Entscheidung (vgl. § 56 a Abs. 2 Satz 1 StGB) in dem angefochtenen Urteil mitgeteilt (vgl. zu diesem Erfordernis: Senatsurteile vom 8. Dezember 2008 - Ss 92/2008 [84/09] -, 2. Februar 2009 - Ss 99/2008 [100/08] - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    Soweit der Tatrichter - was in seinem der revisionsrechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogenen Ermessen steht (vgl. BGH NJW 1997, 2828; Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1998 - Ss 40/98 - und 8. Februar 2008 - Ss 1/2008 (3/08) - Senatsurteile vom 21. Dezember 2009 - Ss 105/2009 [117/09] - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -) - lediglich die Warnwirkung früherer Verurteilungen zu Lasten des Angeklagten heranziehen will, reicht demnach die Mitteilung der Zeit der Verurteilung, der Art und Höhe der erkannten Rechtsfolge, deren Vollstreckung sowie der kurzen, präzisen Zusammenfassung des Gegenstands der früheren Verurteilung aus, den Rechtsfolgenausspruch - auch mit Blick auf die gebotene Überprüfung, ob die Berücksichtigung der Vorstrafen gegen Verwertungsverbote nach den §§ 51 BZRG, 29 Abs. 8 StVG verstößt - zu begründen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266 f; NJW 1997, 2828; KG, Beschl. v. 28.2.2001 - (4) 1 Ss 22/01 [23/01] - Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1998 - Ss 40/98 -, 18. Juli 2000 - Ss 43/2000 -, 14. Februar 2007 - Ss 8/2007 - und 8. Februar 2008 - Ss 1/2008 [3/08] - Senatsurteile vom 21. Dezember 2009 - Ss 105/2009 (117/09) - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
    a) Rechtlich möglich ist eine solche Beschränkung nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn der Rechtsfolgenausspruch nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst und unabhängig vom nicht angefochtenen Teil beurteilt werden kann, so dass gewährleistet ist, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGHSt 39, 208; 41, 57; BGH NStZ-RR 2003, 18; vorgenannte Senatsentscheidungen).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 9/15

    Betrug (Notwendigkeit konkreter Feststellungen zu Person und Vorstellungsinhalt

  • OLG Bamberg, 17.03.2016 - 3 OLG 8 Ss 18/16

    Tatvollendung und Tatbeendigung bei Eingehungsbetrug, Bildung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

  • KG, 28.02.2001 - 1 Ss 22/01
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 1 Ss 123/03

    Ermittlung des gewollten Berufungsumfangs bei abweichenden Erklärungen des

  • OLG Naumburg, 21.02.2013 - 2 Ss 25/13

    Bedrohung: Objektive Ernstlichkeit der Ankündigung eines Verbrechens

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 472/11

    Betrugsrelevanter Irrtum innerhalb von Personenmehrheiten (erforderliche

  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • BGH, 06.08.2014 - 2 StR 60/14

    Schwerer Bandendiebstahl: Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2016 - Ss 10/16

    Strafverfahrenshindernis: Anforderungen an einen formwirksamen

  • OLG Brandenburg, 16.03.2009 - 1 Ss 6/09

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer zulässigen Berufungsbeschränkung

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn schon unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. BGH NStZ 2014, 635 f; BGHSt 62, 155, 162; Senatsurteile vom 20. Juli 2016 - Ss 40/2016 (31/16) - und vom 29. Juni 2020 - Ss 29/2020 (23/20) - Senatsbeschluss vom 13. Juli 2016 - Ss 49/2016 (38/16) -).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    Unzulässige Aufklärungsrüge; Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Voraussetzung

    Auf die Sachrüge hin ist dem Senat eine Überprüfung der - sachlich-rechtlich nicht gebotenen (vgl. zutr. H.-Chr. Schmidt, NStZ 2022, 595, 597 mwN) - Feststellungen und Wertungen des Tatgerichts zum angenommenen Verwertungsverbot nicht eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2018 ? 2 StR 131/18, NStZ 2019, 107, 108; ebenso Mosbacher, NJW 2007, 3686; Radtke, NStZ 2017, 182; H.-Chr. Schmidt, NStZ 2022, 595, 598).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18

    Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit

    Soweit es die Taten Ziffern 1 bis 9 des Urteils des Amtsgerichts anbetrifft, ist das Landgericht, was der Senat auf die zulässige Sachrüge hin von Amts wegen zu überprüfen hat (vgl. BGHSt 24, 185; z.B. Senatsurteile vom 31. Januar 2011 - Ss 121/2010 [167/10] - und 20. Juli 2016 - Ss 40/2016 [31/16] - sowie Senatsbeschluss vom 6. März 2018 - Ss 10/2018 [9/18] - Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 61. Aufl., § 318 Rn. 33), allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war.
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