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   OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19   

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OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19 (https://dejure.org/2020,49328)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.11.2020 - 5 U 106/19 (https://dejure.org/2020,49328)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. November 2020 - 5 U 106/19 (https://dejure.org/2020,49328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 178 VVG, § 180 VVG, § 182 VVG, § 1 AUB 1961, § 2 AUB 1961, ...
    1. Zum Nachweis eines unfallbedingten Dauerschadens - hier: Beschwerden nach einem plötzlichen Umknicken über den Fußaußenrand.2. Haben neben der unfallbedingten Verletzung auch unfallfremde Umstände zu der Invalidität beigetragen, so bemisst sich der Grad der ...

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Umknicken: Anspruch auf Unfallversicherung trotz Vorschäden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 287
    Anforderungen an den Nachweis eines unfallbedingten Dauerschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 567
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 97/18

    Unfallbedingte Invalidität bei mitursächlicher Vorschädigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Haben neben der unfallbedingten Verletzung auch unfallfremde Umstände zu der Invalidität beigetragen, so bemisst sich der Grad der unfallbedingten Invalidität nach der Systematik der Versicherungsbedingungen zunächst einheitlich nach der durch den Unfall mitverursachten Funktionsbeeinträchtigung des betroffenen Körperteils, während die mitursächliche Vorschädigung erst hiernach als Vorinvalidität oder als Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu berücksichtigen ist (Festhaltung OLG Saabrücken, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285 = NJW-RR 2020, 96).

    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob die gravierenden körperlichen Beeinträchtigungen, die zur Grundlage eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung gemacht werden, bereits durch den Unfall hervorgerufen wurden, sondern es genügt, dass eine als solche unerhebliche Körperbeschädigung die Voraussetzung für weitere auf den Verletzten einwirkende Ursachen schafft (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl., § 178 Rn. 17).

    Für den Nachweis eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und die eine Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285); dieser erfordert die Überzeugung des Richters von der zu beweisenden Tatsache im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 5 U 59/16, ZfS 2018, 700).

    Dagegen gilt für den Beweis der kausalen Verknüpfung dieser beiden Umstände der erleichterte Maßstab des § 287 ZPO, der für die tatrichterliche Überzeugungsbildung eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen Geschehensabläufen ausreichen lässt (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171; Urteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285).

    Wie der Senat in seinem kurz vor Erlass der angefochtenen Entscheidung verkündeten Urteil vom 2. Oktober 2019 (- 5 U 97/18, VersR 2020, 285 = NJW-RR 2020, 96) ausgeführt hat, ist der vom Ausgangsgericht im Anschluss an die Ausführungen des - insoweit nicht ausreichend angeleiteten - Sachverständigen gewählte Ansatz, mitwirkende Vorschäden schon bei der Bemessung des Gesamtinvaliditätsgrades zu berücksichtigen, rechtsfehlerhaft, weil die Systematik der von den Parteien vereinbarten Versicherungsbedingungen hierzu etwas anderes vorgibt.

  • OLG Saarbrücken, 21.03.2018 - 5 U 59/16

    Unfallversicherung -Bemessung des Grades der Invalidität

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Für den Nachweis eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und die eine Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285); dieser erfordert die Überzeugung des Richters von der zu beweisenden Tatsache im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 5 U 59/16, ZfS 2018, 700).

    Entscheidend ist nicht, an welchem Glied die Verletzung eingetreten ist, sondern vielmehr, welches Glied in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist, so dass etwa bei einer Mittelfußfraktur, die aufgrund von Nervenschädigungen auch die Funktionsfähigkeit des Beins beeinträchtigt, der für die Invalidität eines Beins angesetzte Grad zu berücksichtigen ist (vgl. Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 5 U 59/16, ZfS 2018, 700; OLG Frankfurt, VersR 2006, 964; OLG Naumburg, VuR 2017, 360; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., Ziff. 2 AUB 2010 Rn. 35).

    Dagegen sind die Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit eines verbliebenen, nicht selbst geschädigten Restglieds oder Teilbereichs eines Glieds oder die in diese Bereiche ausstrahlenden Schmerzen bereits in den Prozentsätzen der Taxe berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 60/90, VersR 1991, 413; Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 5 U 59/16, ZfS 2018, 700; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., Ziff. 2 AUB 2010 Rn. 36).

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 5 U 224/11

    Private Unfallversicherung: Rechtsnatur einer Regulierungsmitteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Ein solches Anerkenntnis beinhaltet regelmäßig aber nur die Mitteilung an den Versicherungsnehmer, in welchem Umfang Ansprüche als berechtigt angesehen und entsprechend reguliert werden sollen (Wissenserklärung; vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74, VersR 1977, 471; Senat, Urteil vom 25. Februar 2013 - 5 U 224/11-34, VersR 2014, 456; OLG Düsseldorf, VersR 2019, 610; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 187 Rn. 6; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 187 Rn. 1).

    Auch diesbezügliche Einwände zur Höhe sind der Beklagten - ungeachtet der rechtlichen Einordnung ihrer vorgerichtlichen Korrespondenz - nicht verschlossen, weil selbst ein etwaiges deklaratorisches Schuldanerkenntnis, das hier nicht hingegeben wurde, nur in Bezug auf seinen konkreten Inhalt Bindungswirkung entfalten, nicht aber die Unfallbedingtheit weiterer, von seinem Inhalt nicht umfasster "Folgen" des Unfallereignisses außer Frage stellen könnte (vgl. Senat, Urteil vom 25. Februar 2013 - 5 U 224/11-34, VersR 2014, 4569).

  • BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10

    Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Für den Nachweis eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und die eine Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285); dieser erfordert die Überzeugung des Richters von der zu beweisenden Tatsache im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 5 U 59/16, ZfS 2018, 700).

    Dagegen gilt für den Beweis der kausalen Verknüpfung dieser beiden Umstände der erleichterte Maßstab des § 287 ZPO, der für die tatrichterliche Überzeugungsbildung eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen Geschehensabläufen ausreichen lässt (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171; Urteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285).

  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11

    Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Die Gliedertaxe stellt damit für den Verlust und für die Funktionsunfähigkeit der in ihr genannten Gliedmaßen oder deren Teilbereiche durchgängig allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ab (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 34/11, VersR 2012, 351; Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617).
  • BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14

    Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Hat ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt, wofür Mitursächlichkeit genügt (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - IV ZR 521/14, VersR 2016, 1492; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., Nr. 2 AUB 2010 Rn. 3), so richtet sich die Höhe der Leistung nach dem "Grad der Invalidität", der sich in Fällen wie dem vorliegenden einheitlich nach der Gliedertaxe (§ 8 II Abs. 2 AUB) bemisst.
  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 220/86

    Bemessung der unfallbedingten Invalidität in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Denn eine etwa gegebene - über Unfallfolgen hinausgehende - Gesamtinvalidität ist danach nur ein notwendiges Glied in der Kette der Schritte, die hin zur Feststellung einer unfallbedingten, d.h. versicherten und bedingungsgemäß zu entschädigenden Invalidität führen (so schon BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 220/86, VersR 1988, 461).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2005 - 7 U 55/03

    Private Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Entscheidend ist nicht, an welchem Glied die Verletzung eingetreten ist, sondern vielmehr, welches Glied in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist, so dass etwa bei einer Mittelfußfraktur, die aufgrund von Nervenschädigungen auch die Funktionsfähigkeit des Beins beeinträchtigt, der für die Invalidität eines Beins angesetzte Grad zu berücksichtigen ist (vgl. Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 5 U 59/16, ZfS 2018, 700; OLG Frankfurt, VersR 2006, 964; OLG Naumburg, VuR 2017, 360; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., Ziff. 2 AUB 2010 Rn. 35).
  • BGH, 23.01.1991 - IV ZR 60/90

    Hand- und Fingerverletzungen - Berechnung der Versicherungssumme -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Dagegen sind die Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit eines verbliebenen, nicht selbst geschädigten Restglieds oder Teilbereichs eines Glieds oder die in diese Bereiche ausstrahlenden Schmerzen bereits in den Prozentsätzen der Taxe berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1991 - IV ZR 60/90, VersR 1991, 413; Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 5 U 59/16, ZfS 2018, 700; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., Ziff. 2 AUB 2010 Rn. 36).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19
    Wie der Sachverständige auf Nachfrage des Senats dezidiert erklärt hat, besteht insoweit eine überwiegende Mitverursachung, die mit der erforderlichen Gewissheit im Sinne des § 286 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - IV ZR 70/11, VersR 2012, 92) das bedingungsgemäß geforderte Mindestmaß von 25 Prozent erreicht und die unter Berücksichtigung aller Umstände im Streitfall mit 60 Prozent bewertet werden kann (Sitzungsniederschrift Bl. 290 f. GA).
  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

  • BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
  • OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19

    Führt die Leistungsprüfung des Krankentagegeldversicherers trotz verspäteter

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2018 - 24 U 15/18

    Rechtsnatur von Erklärungen des privaten Unfallversicherers im Rahmen der

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