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   OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17118
OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,17118)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.02.2014 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,17118)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 9 W 4/14 (https://dejure.org/2014,17118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Stundensatzes eines Sachverständigen für die Erstattung eines Gutachtens; Zulässigkeit der Beschwerde des gerichtlichen Sachverständigen gegen die Verweigerung der gerichtlichen Zustimmung zu einer beantragten Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des gerichtlichen Sachverständigen gegen die Verweigerung der gerichtlichen Zustimmung zu einer beantragten Vergütung

  • rechtsportal.de

    JVEG § 9 ; JVEG § 13 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde des gerichtlichen Sachverständigen gegen die Verweigerung der gerichtlichen Zustimmung zu einer beantragten Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässige Vorabentscheidung über die Einordnung in eine Honorargruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger kann Vorabentscheidung über Einordnung in Honorargruppe beantragen! (IBR 2014, 1264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1831
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 6 SF 172/12

    Vergütung eines medizinischen Sachverständigengutachtens aus dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14
    Diese Regelung soll es dem Sachverständigen ermöglichen, schon sehr frühzeitig - wie hier ggf. sogleich nach seiner Beauftragung und damit schon vor Aufnahme der ihm übertragenen Aufgaben - Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der von ihm erwarteten Leistungen und damit gleichzeitig über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1971 S. 182; BVerfG NJW-RR 2006, 1500; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 W 102/07 -, juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E -, juris).
  • OLG Celle, 26.10.2007 - 2 W 102/07

    Zulässigkeit des Beschwerderechts eines Sachverständigen/Berechtigten für den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14
    Diese Regelung soll es dem Sachverständigen ermöglichen, schon sehr frühzeitig - wie hier ggf. sogleich nach seiner Beauftragung und damit schon vor Aufnahme der ihm übertragenen Aufgaben - Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der von ihm erwarteten Leistungen und damit gleichzeitig über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1971 S. 182; BVerfG NJW-RR 2006, 1500; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 W 102/07 -, juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E -, juris).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvL 2/06

    Unzureichende Befassung des vorlegenden Gerichts mit der Gesetzesbegründung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14
    Diese Regelung soll es dem Sachverständigen ermöglichen, schon sehr frühzeitig - wie hier ggf. sogleich nach seiner Beauftragung und damit schon vor Aufnahme der ihm übertragenen Aufgaben - Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der von ihm erwarteten Leistungen und damit gleichzeitig über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1971 S. 182; BVerfG NJW-RR 2006, 1500; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 W 102/07 -, juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E -, juris).
  • LSG Hessen, 28.03.2019 - L 2 U 169/18

    Sachverständigenvergütung

    Die hierauf ergangene gerichtliche Entscheidung kann gemäß § 9 Abs. 1 Satz 5 und Satz 6 i.V. mit § 4 JVEG, solange der Anspruch auf Vergütung noch nicht geltend gemacht worden ist, unabhängig davon mit der Beschwerde angefochten werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt (Saarländisches OLG, Beschluss vom 21. Februar 2014, 9 W 4/14, juris).
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