Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Einordnung der Entscheidung des Vollstreckungsleiters über einen Aufschub der Vollstreckung eines Jugendarrests; Gerichtliche Zuständigkeit für Einwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 83 Abs. 1; JGG § 83 Abs. 2 Nr. 1
Rechtliche Einordnung der Entscheidung des Vollstreckungsleiters über einen Aufschub der Vollstreckung eines Jugendarrests - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nichtgewährung von Vollstreckungsaufschub eines Jugendarrests durch Vollstreckungsleiter ist ein Justizverwaltungsakt
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.05.2017 - 3 Qs 23/17
- OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17
Papierfundstellen
- StV 2017, 724
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 03.08.2004 - 3 Ws 382/04
Verlegung der Ladung zur Verbüßung eines Dauerarrestes; Vollstreckung eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17
Voraussetzung für die Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde ist jedoch, dass das zuständige Beschwerdegericht entschieden hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 03.08.2004 - 3 Ws 382/04, juris; OLG Celle VRS 123, 226, 227 m. w. N.;… Löwe-Rosenberg/Matt, StPO, 26. Aufl., § 310 Rn. 9 m. w. N.;… SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 310 Rn. 7 f.).(2) Bei der danach in Rede stehenden Entscheidung vom 26. April 2017, keinen Aufschub der Vollstreckung des Jugendarrests zu gewähren, handelt es sich nicht um eine in § 83 Abs. 1 JGG genannte Entscheidung und damit auch nicht um eine jugendrichterliche Entscheidung, sondern um einen Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 03.08.2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 13;… Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 87 Rn. 3) mit der Folge, dass diese Entscheidung selbst dann nicht nach § 83 Abs. 3 Satz 1 JGG angreifbar wäre, wenn es sich um eine Entscheidung des Vollstreckungsleiters und nicht nur um eine solche des Vollzugsleiters handeln würde.
- BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; gerichtliche …
Über Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des Vollstreckungsleiters wird grundsätzlich im Verwaltungswege entschieden (vgl. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 10; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17, juris Rn. 15;… MüKo-StPO/Nestler, § 456 Rn. 11;… BeckOK-JGG/Sengbusch, 21. Ed., § 83 Rn. 1a;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 83 Rn. 2, 5;… Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 83 Rn. 3 ff.;… Ostendorf-JGG/Rose, 10. Aufl., § 83 Rn. 2). - OLG Saarbrücken, 12.01.2022 - 4 Ws 235/21
Der Ausschluss der weiteren Beschwerde nach § 310 Abs 2 StPO gilt auch, wenn die …
Eine Ausnahme von der durch § 310 Abs. 2 StPO bedingten Einschränkung der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG macht die obergerichtliche Rechtsprechung zwar in Fällen, in denen das Landgericht zur Beschwerdeentscheidung nicht befugt war - etwa weil das statthafte Rechtsmittel nicht die Beschwerde, sondern die Rechtsbeschwerde gem. § 79 OWiG gewesen wäre - oder wenn weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht zuständig waren und mithin der Rechtsweg gerade nicht beschritten worden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 26. Juni 2012 - 2 Ws 168/12 - juris; Beschluss des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts v. 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17 - juris).