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   OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19   

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OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19 (https://dejure.org/2020,13921)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2020 - 5 U 55/19 (https://dejure.org/2020,13921)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2020 - 5 U 55/19 (https://dejure.org/2020,13921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; UStG § 14
    Klausel über Erstattung des Wiederbeschaffungswerts nur nach Reparatur und Vorlage einer Rechnung ist wirksam

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Kaskoversicherung - Verpflichtung zur Vorlage einer Reparaturrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Klausel über Erstattung des Wiederbeschaffungswerts nur nach Reparatur und Vorlage einer Rechnung ist wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Reparaturklausel eines Kaskoversicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 857
  • MDR 2020, 1063
  • VersR 2020, 899
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 14.10.1998 - 5 U 1011/97

    Getrennter Nachweis eines Einbruchdiebstahls und Vandalismusschadens. Mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Diese aus Treu und Glauben folgende vertragliche Nebenpflicht findet ihre Grenzen aber dort, wo überwiegende schutzwürdige Interessen des Versicherers berührt sind; hier: angesichts durchgreifender Zweifel an der Redlichkeit des Versicherungsnehmers und der Berechtigung der von ihm geltend gemachten Forderung (Fortführung von Senat, Urt. v. 14. Oktober 1998, 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750).(Rn.22).

    Der Rechtsgedanke, dass einer dem Versicherungsnehmer obliegenden Verpflichtung auf Untersuchung ein Recht auf Auskunft über und eine Einsicht in das Untersuchungsergebnis gegenübersteht, ist zwar nur in § 202 VVG für die private Krankenversicherung kodifiziert worden, kann aber auch sonst von Bedeutung sein, soweit die Feststellungen zum Geschehensablauf, zur Schadenshöhe oder - wie hier - zu den erforderlichen Maßnahmen der Schadensbeseitigung betroffen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284; Senat, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Einl. Rn. 249).

    Der Mitwirkung des Versicherungsnehmers an erforderlichen Untersuchungen zur Feststellung der Leistungspflicht stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber, wenn der Versicherungsnehmer auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen ist (Senat, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750; OLG Karlsruhe, RuS 2005, 385; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 224).

  • OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 8 U 158/90

    Einsichtsrecht des VN in vom Versicherer eingeholte psychiatrische Gutachten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Der Mitwirkung des Versicherungsnehmers an erforderlichen Untersuchungen zur Feststellung der Leistungspflicht stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber, wenn der Versicherungsnehmer auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen ist (Senat, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750; OLG Karlsruhe, RuS 2005, 385; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 224).

    Ebenso wie etwaige gesetzliche Ansprüche finden die berechtigten Anliegen des Versicherungsnehmers außerdem ihre Grenzen dort, wo - wie im Streitfall auch - überwiegende schutzwürdige Interessen des Versicherers berührt sind (Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Einl. Rn. 249; ders., VersR 2013, 944, 950; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 224; LG München, VersR 2016, 311).

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2010 - 9 U 41/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Vollständigkeit einer Reparatur im Sinne der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Diese Klausel ist unzweifelhaft wirksam; sie ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer in unangemessener Weise: Ein verständiger Versicherungsnehmer entnimmt ihr, dass der Versicherer die erhöhte Versicherungsleistung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Berücksichtigung des Restwertes nur für den Fall erbringen will, dass auch die tatsächlich zur Reparatur vom Versicherungsnehmer aufgewendeten Kosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen und der Versicherungsleistung entsprechen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13, juris; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 1137; vgl. auch OLG Düsseldorf, RuS 2009, 322).

    Dies erfordert jedenfalls, dass das Fahrzeug technisch vollständig instandgesetzt, mithin also fahrtüchtig und unfallsicher ist, und eine weitere Reparatur aus technischer Sicht nicht erforderlich ist (OLG Karlsruhe, VersR 2011, 1137; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. A.2.5 AKB Rn. 27; vgl. auch Koch, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. A.2 AKB 2015 Rn. 534; Meinecke, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl. A.2 AKB Rn. 578 ff.).

  • KG, 27.10.2015 - 6 U 205/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Erstattungsfähigkeit von den Wiederbeschaffungsaufwand

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Diese Klausel ist unzweifelhaft wirksam; sie ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer in unangemessener Weise: Ein verständiger Versicherungsnehmer entnimmt ihr, dass der Versicherer die erhöhte Versicherungsleistung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Berücksichtigung des Restwertes nur für den Fall erbringen will, dass auch die tatsächlich zur Reparatur vom Versicherungsnehmer aufgewendeten Kosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen und der Versicherungsleistung entsprechen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13, juris; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 1137; vgl. auch OLG Düsseldorf, RuS 2009, 322).

    Dieser Nachweis wird nach den vereinbarten Bedingungen durch eine nach dem Durchführen einer Reparatur gestellte Rechnung erbracht, die erkennen lässt, dass der Aussteller Reparaturarbeiten am Fahrzeug ausgeführt hat, für die er die ausgewiesene Vergütung vom Vertragspartner fordert (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13, juris; Koch, in: Bruck/Möller, a.a.O., A.2 AKB 2015 Rn. 536; Meinecke, in: Stiefel/Maier a.a.O. A.2 AKB Rn. 581).

  • BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14

    Kostenübernahmebescheid des Sozialhilfeträgers bezüglich der dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Insoweit handelte es sich nicht um zweckentsprechende Maßnahmen der Rechtsverfolgung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - III ZR 304/14, BGHZ 205, 260, 269).
  • BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Diese Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den daraus entstandenen Schaden muss der Kläger darlegen und beweisen, wobei zu seinen Gunsten das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO eingreift, das dafür lediglich eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1999 - IX ZR 332/98, NJW 2000, 509).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 12 W 32/05

    Wohngebäudeversicherung: Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Der Mitwirkung des Versicherungsnehmers an erforderlichen Untersuchungen zur Feststellung der Leistungspflicht stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber, wenn der Versicherungsnehmer auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen ist (Senat, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750; OLG Karlsruhe, RuS 2005, 385; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 224).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 4 U 145/07

    Formularmäßige Regelung der Höhe der Entschädigung in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Diese Klausel ist unzweifelhaft wirksam; sie ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer in unangemessener Weise: Ein verständiger Versicherungsnehmer entnimmt ihr, dass der Versicherer die erhöhte Versicherungsleistung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Berücksichtigung des Restwertes nur für den Fall erbringen will, dass auch die tatsächlich zur Reparatur vom Versicherungsnehmer aufgewendeten Kosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen und der Versicherungsleistung entsprechen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13, juris; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 1137; vgl. auch OLG Düsseldorf, RuS 2009, 322).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Der Rechtsgedanke, dass einer dem Versicherungsnehmer obliegenden Verpflichtung auf Untersuchung ein Recht auf Auskunft über und eine Einsicht in das Untersuchungsergebnis gegenübersteht, ist zwar nur in § 202 VVG für die private Krankenversicherung kodifiziert worden, kann aber auch sonst von Bedeutung sein, soweit die Feststellungen zum Geschehensablauf, zur Schadenshöhe oder - wie hier - zu den erforderlichen Maßnahmen der Schadensbeseitigung betroffen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284; Senat, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Einl. Rn. 249).
  • LG München I, 14.10.2015 - 26 O 8341/15

    Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in ein vom Versicherer eingeholtes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
    Ebenso wie etwaige gesetzliche Ansprüche finden die berechtigten Anliegen des Versicherungsnehmers außerdem ihre Grenzen dort, wo - wie im Streitfall auch - überwiegende schutzwürdige Interessen des Versicherers berührt sind (Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Einl. Rn. 249; ders., VersR 2013, 944, 950; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 224; LG München, VersR 2016, 311).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2023 - 7 U 40/22
    Mit Schreiben vom 11.10.2021 lehnte die Beklagte unter Verweis auf das Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 - A.z. 5 U 55/19 - die Übersendung des.

    Hierzu führte sie unter Verweis auf das Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 - A.z. 5 U 55/19 - und die Verfügung des Hanseatischen OLG vom 12.06.2015 (Bl. 137 f. d. A.) sowie dessen Beschluss vom 21.08.2014 (Bl. 139 f. d. A.) aus, dass Ihre schutzwürdigen Interessen berührt würden, da aufgrund der aus ihrer Sicht zögerlichen Auskunftserteilung über den Vorschaden und dessen Instandsetzung der Kläger als unredlich zu bezeichnen sei.

    Dementsprechend ist - wie auch die Beklagte grundsätzlich nicht in Abrede stellt - im Rahmen eines lauteren und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Vertragspartner eine Verpflichtung des Versicherers, seinen Versicherungsnehmern Einsicht in von ihm eingeholte Schadensgutachten zu gewähren, im Grundsatz jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Gewährung von Einsicht auffordert und für den Versicherer das verfolgte Ziel des Versicherungsnehmers ersichtlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741 Rn. 17 m.w.N.; OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351).

    Soweit die Beklagte ihre ablehnende Haltung unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 - A.z. 5 U 55/19 - und die Verfügung sowie den Beschluss des Hanseatischen OLG darauf gestützt hat, dass sich der Kläger aufgrund der aus ihrer Sicht zögerlichen Auskunftserteilung über den Vorschaden und dessen Instandsetzung unredlich.

    Soweit die Beklagte die Einsicht mit der Argumentation verweigert, dass infolge ihrer Leistungsfreiheit ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach nicht feststehe, verkennt sie, dass das Einsichtsrecht nicht nur der Feststellung dient in welchem Umfang der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, sondern auch der Feststellung, ob er überhaupt eintrittspflichtig ist (OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741), denn dem Versicherungsnehmer soll durch die Einsichtnahme in das Gutachten gerade ermöglicht werden, sich - auch vor dem Hintergrund der Waffengleichheit - über die Erfolgsaussichten seines Anspruchs insgesamt Gewissheit zu verschaffen (so auch LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).

  • LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21

    Recht des Versicherten auf Einsichtnahme in die Schadensakte der Versicherung

    Mit Schreiben vom 11.10.2021 lehnte die Beklagte unter Verweis auf das Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 - A.z. 5 U 55/19 - die Übersendung des Kaskogutachtens ab.

    Hierzu führte sie unter Verweis auf das Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 - A.z. 5 U 55/19 - und die Verfügung des Hanseatischen OLG vom 12.06.2015 (Bl. 137 f. d. A.) sowie dessen Beschluss vom 21.08.2014 (Bl. 139 f. d. A.) aus, dass ihre schutzwürdigen Interessen berührt würden, da aufgrund der aus ihrer Sicht zögerlichen Auskunftserteilung über den Vorschaden und dessen Instandsetzung der Kläger als unredlich zu bezeichnen sei.

    Dementsprechend ist - wie auch die Beklagte grundsätzlich nicht in Abrede stellt - im Rahmen eines lauteren und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Vertragspartner eine Verpflichtung des Versicherers, seinen Versicherungsnehmern Einsicht in von ihm eingeholte Schadensgutachten zu gewähren, im Grundsatz jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Gewährung von Einsicht auffordert und für den Versicherer das verfolgte Ziel des Versicherungsnehmers ersichtlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741 Rn. 17 m.w.N.; OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351).

    Soweit die Beklagte ihre ablehnende Haltung unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 - A.z. 5 U 55/19 - und die Verfügung sowie den Beschluss des Hanseatischen OLG darauf gestützt hat, dass sich der Kläger aufgrund der aus ihrer Sicht zögerlichen Auskunftserteilung über den Vorschaden und dessen Instandsetzung unredlich verhalten habe, vermag sie hiermit nicht durchzudringen.

    Soweit die Beklagte die Einsicht mit der Argumentation verweigert, dass infolge ihrer Leistungsfreiheit ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach nicht feststehe, verkennt sie, dass das Einsichtsrecht nicht nur der Feststellung dient in welchem Umfang der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, sondern auch der Feststellung, ob er überhaupt eintrittspflichtig ist (OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741), denn dem Versicherungsnehmer soll durch die Einsichtnahme in das Gutachten gerade ermöglicht werden, sich - auch vor dem Hintergrund der Waffengleichheit - über die Erfolgsaussichten seines Anspruchs insgesamt Gewissheit zu verschaffen (so auch LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).

  • OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19

    Verletzung von Treuepflichten eines Vollkaskoversicherers bei Nichtherausgabe

    Es kann offen bleiben, ob das Schadensgutachten allein im Interesse des Versicherers und der Gemeinschaft der Versicherten eingeholt wurde und nicht auch im Interesse des Versicherungsnehmers als Anspruchsteller (offen lassend ebenfalls u. a. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. April 2020 - 5 U 55/19, juris Rn. 21).
  • OLG Hamm, 07.04.2021 - 20 U 28/21

    Entschädigung aus einer Kaskoversicherung; Begrenzung des Ersatzes von

    Nichts anderes ergibt sich entgegen den Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 29.03.2021 aus der bereits im Hinweisbeschluss des Senats vom 24.02.2021 zitierten Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 (5 U 55/19 - VersR 2020, 899).
  • LG Münster, 17.12.2020 - 115 O 127/20
    Eine vollständige und fachgerechte Reparatur erfordert jedenfalls, dass das Fahrzeug technisch vollständig instandgesetzt, mithin also fahrtüchtig und unfallsicher ist, und eine weitere Reparatur aus technischer Sicht nicht erforderlich ist (Urteil OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.04.2020, 5 U 55/19, juris, m.w.N.).
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