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OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 63/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- RA Kotz
Freigabe hinterlegtes Guthaben - Erhebung Verjährungseinrede
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.06.2019 - 14 O 102/17
- OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 63/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 3179
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.07.2008 - II ZR 204/07
Unzulässige Rechtsausübung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 63/19
Voraussetzung für die Einrede des Schikaneverbots nach § 226 BGB und der unzulässigen Rechtsausübung ist folglich, dass die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, dass der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt oder dass das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen (BGH, Urt. v. 14.7.2008 - II ZR 204/07 - NJW 2008, 3438).Vielmehr genügt die Verfolgung eines vertragsfremden oder unlauteren Ziels (BGH, Urt. v. 14.7.2008 - II ZR 204/07 - NJW 2008, 3438).
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 28/52
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 63/19
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nach dem das ganze Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben insoweit nicht geltend gemacht werden, als der Anspruch bereits anderweit ausreichend gesichert ist (BGH, Urt. v. 14.7.1952 - IV ZR 28/52 - BGHZ 7, 127). - BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88
Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 63/19
Auch eines Rückgriffs auf eine Treupflicht bedarf es zur Begründung des Einwandes des Rechtsmissbrauchs nicht (BGH, Urt. v. 22.5.1989 - II ZR 206/88 - NJW 1989, 2689). - OLG Hamm, 13.09.2017 - 30 U 34/16
Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung ausgezahlter Einspeisungsvergütung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 63/19
Das ist der wesentliche Unterschied zu der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Hamm, Urt. v. 13.9.2017 - 30 U 34/16 und den üblichen Fällen eingetretener Verjährung, in denen der Schuldner durch seine Einrede eine eigene Inanspruchnahme verhindert und gesetzlich ihm zugebilligte Vorteile zu erreichen sucht. - OLG Stuttgart, 19.03.1996 - 17 UF 113/95
Gerichtliche Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 63/19
Vor der Gesamtauseinandersetzung, die streitig ist, konnten sich die Eheleute jedenfalls nach der Scheidung (auf Seiten der Ehefrau deren Erben) formfrei auf eine Teilauseinandersetzung hinsichtlich des Bankguthabens einigen (…allgemein dazu: Brudermüller in Palandt, BGB, 79. Aufl., § 1474 Rn. 1;… Thiele in: Staudinger, BGB, 2018, § 1474 Rn. 2;… Kappler in: BeckOGK, 2019, § 1474 BGB Rn. 56; OLG Stuttgart, FamRZ 1996, 1474).
- OLG Hamm, 09.11.2022 - 12 U 204/21
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Einrede der Verjährung des …
(vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2020, S. 3179 Rn. 26).