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   OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10-38   

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https://dejure.org/2011,39085
OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10-38 (https://dejure.org/2011,39085)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.06.2011 - 5 U 209/10-38 (https://dejure.org/2011,39085)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 5 U 209/10-38 (https://dejure.org/2011,39085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung

  • rechtsportal.de

    VVG § 23 Abs. 1 a.F.; VVG § 25 Abs. 1 a.F.
    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Beabsichtigte Aufnahme eines bordellähnlichen Betriebs als subjektive Gefahrerhöhung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 229/09

    Gastronomie-Versicherer muss nicht das erhöhte Risiko einer Schutzgelderpressung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    Ist eine tatsächliche Änderung der gefahrerheblichen Umstände eingetreten, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht, so ist eine nachträgliche Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 VVG a.F. zu bejahen (vgl. BGH, Urt. v. 16.6.2010 - IV ZR 229/09 - VersR 2010, 1032 ).

    Dass die Versicherungsnehmer ursprünglich selbst die Gefahrerhöhung veranlasst haben, die auch im Zeitpunkt des Versicherungsfalls noch fortwirkte, unterscheidet den Streitfall von anderen Fällen des erhöhten Risikos vorsätzlicher Schädigung durch Dritte, wie etwa den Fall der als objektiven Gefahrerhöhung einzuordnenden Drohung eines Schutzgelderpressers (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 16.6.2010 - IV ZR 229/09 - VersR 2010, 1032 ).

  • BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05

    Auslegung von Satzungsbestimmungen der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    Verstehen die Parteien die fragliche Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne, so geht ihr übereinstimmender Wille vor; eine Auslegung der Klausel scheidet dann grundsätzlich aus (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.2006 - IV ZR 54/05 - VersR 2006, 1246 ; Urt. v. 22.3.2002 - V ZR 405/00 - NJW 2002, 2102 ).

    Ob im Streitfall ein solcher übereinstimmender Wille der Parteien angenommen werden kann, der es rechtfertigt, das Verständnis der Parteien wie eine Individualvereinbarung zu behandeln, der Vorrang vor den Versicherungsbedingungen einzuräumen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.2006 - IV ZR 54/05 - VersR 2006, 1246 ; Urt. v. 23.1.1991 - VIII ZR 122/90 - NJW 1991, 1604 ), erscheint zweifelhaft, kann aber offen bleiben.

  • BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 29/66

    Zulässigkeit einer Eventualanfechtung - Wirkung der Anfechtung - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    aa) Zwar kann die Anfechtungserklärung gemäß § 143 BGB in wirksamer Weise auch im Zuge eines Rechtsstreits abgegeben werden (vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1968 - VIII ZR 29/66 - NJW 1968, 2099 ; MünchKommBGB/Busche, 5. Aufl., § 143, Rdn. 4).
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    (3) Die Annahme einer subjektiven, "gewollten" Gefahrerhöhung setzt notwendigerweise die Kenntnis des Versicherungsnehmers voraus, die sich auf die die Gefahrerhöhung begründenden Umstände, nicht aber auf deren gefahrerhöhenden Charakter beziehen muss (grundlegend BGH, Urt. v. 25.9.1968 - IV ZR 514/68 - BGHZ 50, 385 ; Urt. v. 26.5.1982 - IVa ZR 76/80 - VersR 1982, 793 ).
  • BGH, 18.12.1968 - IV ZR 523/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    Allein die Erklärung, die Gefahrerheblichkeit der Umbauarbeiten sei ihm nicht bekannt gewesen, vermag ihn ebenso wenig zu entlasten (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1968 - IV ZR 523/68 - VersR 1969, 177; OLG Frankfurt, VersR 1977, 657) wie der Hinweis, an dem Bekanntwerden der beabsichtigten Nutzungsänderung nicht willentlich mitgewirkt zu haben.
  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80

    Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    (3) Die Annahme einer subjektiven, "gewollten" Gefahrerhöhung setzt notwendigerweise die Kenntnis des Versicherungsnehmers voraus, die sich auf die die Gefahrerhöhung begründenden Umstände, nicht aber auf deren gefahrerhöhenden Charakter beziehen muss (grundlegend BGH, Urt. v. 25.9.1968 - IV ZR 514/68 - BGHZ 50, 385 ; Urt. v. 26.5.1982 - IVa ZR 76/80 - VersR 1982, 793 ).
  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    a) Dies folgt entgegen der Ansicht der Beklagten allerdings nicht aus der fehlenden Fälligkeit, denn mit dem Zugang der fristlosen Kündigung des Versicherungsvertrages und der hiermit verbundenen endgültigen Leistungsablehnung war Fälligkeit des Anspruchs auf die Versicherungsleistung eingetreten (vgl. BGH, Urt. v. 22.3.2000 - IV ZR 233/99 - VersR 2000, 753 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    Entgegen der Ansicht der Beklagten rechtfertigt insbesondere die den Prozessbevollmächtigten vorgerichtlich erteilte Vollmacht des Klägers vom 27.8.2008 "in Sachen S. und D.M. ./. R. Versicherung AG" nicht die Annahme, die Versicherungsnehmer seien "als Gesellschaft" durch ihren Vertreter, den Kläger, im Rechtsverkehr aufgetreten (sogenannte Außengesellschaft, vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 324/01 - NJW-RR 2004, 275 ).
  • LG Köln, 02.11.1998 - 24 O 27/98

    Neuwertversicherung von Wohngebäuden gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10
    (1) Dass der Betrieb eines Bordells in dem früher als Bürogebäude benutzten Gebäude eine Gefahrerhöhung darstellt, zieht der Kläger selbst nicht in Zweifel (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, RuS 1996, 147; LG Köln, VersR 1999, 1363).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1976 - 16 U 4/76
  • OLG Hamm, 24.10.1997 - 20 U 76/97

    Vorsätzliche Gefahrerhöhung durch Abschalten der Stromversorgung in der

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03

    Wohngebäudeversicherung: Risikoausschluss bei Unbenutzbarkeit wegen Umbauarbeiten

  • OLG Koblenz, 13.07.1973 - 4 U 1002/72
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 38/94

    Gefahrerhöhung; Leistungsfreiheit; Gebäude; Falschbezeichnung

  • BAG, 17.10.2001 - 4 AZR 637/00

    Zulässigkeit vom Feststellungsantrag

  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den

  • OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 5 U 412/99
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2001 - 5 U 413/01

    Geltendmachung von Schäden an einer denkmalgeschützten Bauernkate wegen eines

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2008 - 5 U 287/07

    Kosten einer pädagogischen Legastheniebehandlung sind nicht erstattungsfähig

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Dieser Wasseraustritt war auch bestimmungswidrig, wobei, weil beides zutrifft, offen bleiben kann, ob für diese Beurteilung auf die subjektive und wirtschaftliche Bestimmung des Wassers durch den Versicherungsnehmer oder durch einen berechtigten Besitzer abzustellen ist (in diesem Sinne Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl., E I Rn. 54 ff.; Gierschek, in: Dietz/Fischer/Gierschek, a.a.O., A. § 3 Rn. 88; Rüffer in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 32, Rn. 290; Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl., A. § 3 VGB Rn. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 28/04, VersR 2005, 498), oder auf die objektive und technische Bestimmung der Rohre, Einrichtungen oder sonstigen Anlagen (vgl. Senat, Urteil vom 25. März 2010 - 5 U 209/10-38).
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