Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23821
OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16 (https://dejure.org/2017,23821)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.06.2017 - 4 U 30/16 (https://dejure.org/2017,23821)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 4 U 30/16 (https://dejure.org/2017,23821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,23821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 434 Abs 1 S 1 BGB, § 442 Abs 1 S 1 BGB
    Gewährleistungshaftung eines gewerblich handelnden Grundstücksverkäufers für eine Beschaffenheitsvereinbarung: Nutzbarkeit eines Hausgrundstücks als Vermietungsobjekt zu Wohnzwecken; eigene Untersuchungsobliegenheit des Käufers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers einer zur Vermietung bestimmten Immobilie bei baulichen Mängeln

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 133, 157, 346 Abs. 1, § 437 Nr. 2, § 439 Abs. 2
    Beschaffenheitsvereinbarung über Nutzung erworbener Immobilie als Vermietungsobjekt zu Wohnzwecken bei entsprechender Aufnahme im notariellen Kaufvertrag

  • RA Kotz

    Immobilienverkauf - Beschaffenheitsvereinbarung - Nutzung als Vermietungsobjekt zu Wohnzwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 434 Abs. 1 S. 1
    Rechte des Käufers einer zur Vermietung bestimmten Immobilie bei baulichen Mängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf als Mietobjekt: Wohnnutzung muss möglich sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf als Mietobjekt: Wohnnutzung muss möglich sein! (IMR 2017, 457)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    (2) Entgegen der Auffassung der Berufung widerspricht diese Auslegung nicht der höchstrichterlichen Entscheidung vom 6.11.2015 (V ZR 78/14, BGHZ 207, 349), in der der Bundesgerichtshof den Grundsatz aufgestellt hat, dass Beschreibungen von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag finden, in der Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB führen.

    (a) Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, kann dieser in der Regel nur dahin ausgelegt werden, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gelten soll (grundlegend: BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86; zuletzt bestätigt inBGH, Urteil vom 6.11.2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349).

    Die Auslegungsregel, nach der sich ein zwischen den Parteien vereinbarter allgemeiner Ausschluss der Haftung für Sachmängel nicht auf eine von den Parteien Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vertraglich vereinbarte Beschaffenheit erstreckt, gilt auch, wenn eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache nicht ausdrücklich, sondern "nur" konkludent vereinbart worden ist (BGH, Urteil vom 6.11.2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    Bei § 439 Abs. 2 BGB handelt es sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter, die die Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung für den Käufer gewährleisten soll (BGH, Urteil vom 13.4.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 23 ff., 37; zuletzt bestätigt: BGH, Urteil vom 30.4.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11).

    Denn zu den erstattungsfähigen Aufwendungen aus § 439 Abs. 2 BGB gehören auch die Kosten für Gutachten von Sachverständigen, soweit diese zur Klärung der Mangelursache erforderlich sind (BGH, Urteil vom 30.4.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11 ff.; JurisPK BGB/Pammler, aaO, § 439 Rn. 65).

    b) Einer Erstattungspflicht aus § 439 Abs. 2 BGB steht nicht entgegen, dass die Klägerin nach der Erstellung des Privatgutachtens nicht mehr gemäß § 439 Abs. 1 BGB Nacherfüllung von der Beklagten verlangt, sondern gemäß § 441 BGB den Kaufpreis gemindert hat (BGH, Urteil vom 30.4.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 18).Dies ändert nichts daran, dass die angefallenen Sachverständigenkosten jedenfalls zum Zeitpunkt ihrer für den Ersatzanspruch maßgeblichen Entstehung zumindest auch zum Zwecke der Nacherfüllung als dem anderen Gewährleistungsrechten vorgeschalteten Gewährleistungsrecht aufgewandt worden sind und aus damaliger Sicht zur Klärung der Ursache des Mangels und seiner Zurechnung erforderlich waren (vgl.BGH, aaO).

  • BGH, 20.02.2013 - VIII ZR 40/12

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen für die Dressur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    Unkenntnis meint, dass dem Käufer teilweise oder ganz die Kenntnis des Mangels im Sinne des § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB fehlt (JurisPK BGB/Pammler, aaO, § 442 Rn. 30).Grobe Fahrlässigkeit erfordert einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (BGH, Urteil vom 20.2.2013 - VIII ZR 40/12, bei Juris Rn. 15).

    Insoweit gilt im Ausgangspunkt, dass es einem Käufer im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden kann, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt (BGH, Urteil vom 20.2.2013 - VIII ZR 40/12, bei Juris Rn. 15).

  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    Ob und wenn ja mit welchem Inhalt die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen haben, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 29.6.2016 - VIII ZR 191/15, bei Juris Rn. 18; JurisPK BGB/Pammler, aaO, § 434 Rn. 43).Erklärungen und Handlungen sind im Hinblick auf die Frage, ob eine Vereinbarung getroffen wurde, nach dem Empfängerhorizont zu beurteilen, §§ 133, 157, 242 BGB (JurisPK BGB/Pammler, aaO, § 434 Rn. 42).

    Ebenso kann eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung dadurch getroffen werden, dass in der im Vertrag enthaltenen Beschreibung des Kaufobjekts durch den Verkäufer zugleich eine auf Bindung angelegte Aussage über seinen Charakter und damit einem diesem Charakter entsprechende Beschaffenheit enthalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.6.2016 - VIII ZR 191/15, bei Juris Rn. 18 m.w.N.; ferner: Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB (2013), § 434 Rn. 65).

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15

    Ankauf eines Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler: Untersuchungsobliegenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    Eine Obliegenheit des Käufers, den Kaufgegenstand vor dem Abschluss des Kaufvertrags auf etwaige Mängel zu untersuchen, um sich seine Gewährleistungsrechte zu erhalten, wird durch § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht begründet (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 6.7.2016 - 2 U 54/15, bei Juris Rn. 24).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    aa) Das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels Minderung zu verlangen, setzt nach § 437 Nr. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1, § 323 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich voraus, dass der Käufer dem Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos Gelegenheit zur Nacherfüllung nach § 439 BGB gegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 1.7.2015 - VIII ZR 226/14, bei Juris Rn. 29).
  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14

    Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    Die Unzumutbarkeit ist anders als bei den in §§ 281Abs. 2,323 Abs. 2 Nr. 3 BGB geregelten Tatbeständen aus der Sicht des Käufers zu beurteilen (JurisPK BGB/Pammler, aaO, § 440 Rn. 44).Für die Wertung, ob die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Zuverlässigkeit des Verkäufers, diesem vorzuwerfende Nebenpflichtverletzungen oder der Umstand, dass der Verkäufer bereits bei seinem ersten Erfüllungsversuch, also bei Übergabe, einen erheblichen Mangel an fachlicher Kompetenz hat erkennen lassen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist (BGH, Urteil vom 15.4.2015 - VIII ZR 80/14, bei Juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2014 - VI ZR 10/13

    Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    Den in der Abzugsmöglichkeit liegenden Vorteil muss sich der Geschädigte auf seinen Schaden anrechnen lassen (BGH, NJW 2014, 2874 Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    Bei § 439 Abs. 2 BGB handelt es sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter, die die Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung für den Käufer gewährleisten soll (BGH, Urteil vom 13.4.2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 23 ff., 37; zuletzt bestätigt: BGH, Urteil vom 30.4.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11).
  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16
    a) Dem Grunde nach ergibt sich die Erstattungspflicht der Beklagten aus § 439 Abs. 2 BGB und hilfsweise auch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, denn es handelt sich um Aufwendungen, die der Klägerin im Einvernehmen mit der Beklagten zum Zwecke der Mängelbeseitigung an dem Hinterhaus entstanden sind, zu deren Tragung von Rechts wegen gemäß § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 2 BGB aber allein die Beklagte verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 2009, 580, ferner: Staudinger/Matusche-Beckmann, aaO, § 439 Rn. 91).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12

    Hauskauf: Vertrauen des Verkäufers auf eine Fehlerfreiheit bei Unkenntnis der

  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 22 U 53/11

    Fehlen einer Baugenehmigung als Mangel; Feststellung des arglistigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht