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   OLG Saarbrücken, 22.08.2005 - 9 WF 65/05   

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https://dejure.org/2005,7810
OLG Saarbrücken, 22.08.2005 - 9 WF 65/05 (https://dejure.org/2005,7810)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.08.2005 - 9 WF 65/05 (https://dejure.org/2005,7810)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. August 2005 - 9 WF 65/05 (https://dejure.org/2005,7810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung einer Räumungsverpflichtung bei Zuweisung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsverpflichtung bei Zuweisung von Ehewohnung; Vollstreckung wegen Nichtvornahme der Verpflichtung zur Herausgabe der Ehewohnung; Zurückweisung des Antrags auf Festsetzung von Zwangsgeld; Räumungsvollstreckung der in der Wohnung befindlichen Sachen

  • Judicialis

    ZPO § 793; ; ZPO § 885; ; ZPO § 885 Abs. 1; ; ZPO § 885 Abs. 2; ; ZPO § 885 Abs. 3; ; ZPO § 885 Abs. 4; ; ZPO § 888

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 793 § 885 § 888
    Vollstreckung der Räumungsverpflichtung bei Zuweisung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 06.09.1993 - 16 WF 123/93

    Benutzung; Wohnung; Ehegatten; Scheidung; Vollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.08.2005 - 9 WF 65/05
    Vielmehr hat nach Auffassung des Senats die Vollstreckung dieser Verpflichtung der Schuldnerin, die das Familiengericht selbst ausweislich seiner Ausführungen im angefochtenen Beschluss als Räumungsverpflichtung versteht, nach § 885 Abs. 1 ZPO zu erfolgen, allerdings mit der Maßgabe, dass eine eventuelle Räumungsvollstreckung abweichend von § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO nicht die in der Wohnung befindlichen Sachen betrifft (vgl. so auch ganz h.M.: Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Auflage, § 620, Rz. 23; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 620, Rz. 72; MünchKomm-Müller-Gindullis, BGB, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 559; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1185; OLG Hamburg, FamRZ 1983, 1151; OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 1978 - 2 WF 627/78).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2001 - 16 WF 140/01

    Zuweisung in die Ehewohnung nach Erhalt der Kenntnis der katastrophalen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.08.2005 - 9 WF 65/05
    Vielmehr hat nach Auffassung des Senats die Vollstreckung dieser Verpflichtung der Schuldnerin, die das Familiengericht selbst ausweislich seiner Ausführungen im angefochtenen Beschluss als Räumungsverpflichtung versteht, nach § 885 Abs. 1 ZPO zu erfolgen, allerdings mit der Maßgabe, dass eine eventuelle Räumungsvollstreckung abweichend von § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO nicht die in der Wohnung befindlichen Sachen betrifft (vgl. so auch ganz h.M.: Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Auflage, § 620, Rz. 23; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 620, Rz. 72; MünchKomm-Müller-Gindullis, BGB, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 559; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1185; OLG Hamburg, FamRZ 1983, 1151; OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 1978 - 2 WF 627/78).
  • OLG Hamm, 28.11.1978 - 2 WF 627/78
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.08.2005 - 9 WF 65/05
    Vielmehr hat nach Auffassung des Senats die Vollstreckung dieser Verpflichtung der Schuldnerin, die das Familiengericht selbst ausweislich seiner Ausführungen im angefochtenen Beschluss als Räumungsverpflichtung versteht, nach § 885 Abs. 1 ZPO zu erfolgen, allerdings mit der Maßgabe, dass eine eventuelle Räumungsvollstreckung abweichend von § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO nicht die in der Wohnung befindlichen Sachen betrifft (vgl. so auch ganz h.M.: Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Auflage, § 620, Rz. 23; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 620, Rz. 72; MünchKomm-Müller-Gindullis, BGB, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 559; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1185; OLG Hamburg, FamRZ 1983, 1151; OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 1978 - 2 WF 627/78).
  • OLG Köln, 03.10.1983 - 4 WF 210/83

    Anordnung auf Auszug aus der ehelichen Wohnung als Verpflichtung zur Räumung oder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.08.2005 - 9 WF 65/05
    Der vom Familiengericht in Bezug genommenen Gegenmeinung (vgl. OLG Köln, FamRZ 1983, 1231) vermag der Senat nicht beizutreten.
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