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   OLG Saarbrücken, 22.08.2012 - 6 WF 359/12   

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https://dejure.org/2012,26693
OLG Saarbrücken, 22.08.2012 - 6 WF 359/12 (https://dejure.org/2012,26693)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.08.2012 - 6 WF 359/12 (https://dejure.org/2012,26693)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. August 2012 - 6 WF 359/12 (https://dejure.org/2012,26693)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit des Einwandes des Zusammenlebens mit dem Unterhalt begehrenden Kind in einem gemeinsamen Haushalt im vereinfachten Verfahren

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 249 Abs. 1
    Beachtlichkeit des Einwandes des Zusammenlebens mit dem Unterhalt begehrenden Kind in einem gemeinsamen Haushalt im vereinfachten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterhalt eines mindesjährigen Kindes kann gegen nicht im Haushalt lebenden Kindesvater im vereinfachten Verfahren festgesetzt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vereinfachtes Verfahren: Zulässigkeit von Einwendungen im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.06.2009 - 16 WF 383/08

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.08.2012 - 6 WF 359/12
    Der Einwand, mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zu leben, betrifft die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger nach § 249 Abs. 1 FamFG (Anschluss an KG, FamRZ 2009, 1847).

    Soweit der Antragsgegner vorträgt, dass er seit der Geburt des Kindes mit der Kindesmutter und dem Kind in einem Haushalt zusammengelebt habe, bis er "Anfang März aus der Wohnung geworfen" worden sei, betrifft dieser Einwand die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens (vgl. KG, FamRZ 2009, 1847).

  • OLG Köln, 23.01.2015 - 4 UF 142/14

    Berücksichtigungsfähigkeit des Einwandes des Zusammenlebens mit dem

    Denn bei dem Einwand des Zusammenlebens des Unterhaltspflichtigen mit dem unterhaltsberechtigten Kind handelt es sich um eine die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens betreffende Einwendung i. S. v. § 256 Satz 1 i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ( vgl. etwa: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. August 2012 - 6 WF 359/12 - zitiert nach juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 16 WF 383/08 - zitiert nach dem Abdruck in NJW-RR 2009, 1309 f., 1309; Giers in Keidel, a. a. O., 256 Rn. 6 ).
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