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   OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09-126   

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https://dejure.org/2010,16128
OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09-126 (https://dejure.org/2010,16128)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.09.2010 - 5 U 625/09-126 (https://dejure.org/2010,16128)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. September 2010 - 5 U 625/09-126 (https://dejure.org/2010,16128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Transparenz bei der Festsetzung der Versicherungssumme einer beitragsfrei gestellten Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALB § 4 Abs. 5 S. 2; ALB § 16
    Anforderungen an die Transparenz bei der Festsetzung der Versicherungssumme einer beitragsfrei gestellten Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de

    ALB § 4 Abs. 5 S. 2; ALB § 16
    Anforderungen an die Transparenz bei der Festsetzung der Versicherungssumme einer beitragsfrei gestellten Kapitallebensversicherung

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit der Regelungen zum Stornoabzug und zur Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme bei einer Lebensversicherung aus regulierter Zeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    Auf die zur Zeit des Inkrafttretens des vorgenannten Gesetzes bestehenden Lebensversicherungsverhältnisse finden nach dessen Art. 16 § 6 Satz 1 indes die §§ 173 bis 178 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis dahin geltenden Fassung Anwendung (vgl. auch BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77 wonach die Neuregelungen für den sogenannten Altbestand außer Betracht bleiben; Brömmelmeyer in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 42, Rdn. 169).

    Dass die hier in Streit stehenden Versicherungsbedingungen auf den fortgeltenden Geschäftsplan verweisen, verstößt nach gefestigter Rechtsprechung nicht gegen das Transparenzgebot (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77; Urt. v. 21.6.1990 - VII ZR 308/89 - BGHZ 111, 388 zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Verweisung von Allgemeinen Bedingungen auf ein anderes Regelwerk).

    Der Bundesgerichtshof hat eine unzumutbare Benachteiligung des Versicherungsnehmers weder allein darin gesehen, dass das hier in Bezug genommene Regelwerk, der Geschäftsplan, dem Versicherungsnehmer im Allgemeinen wegen des Geheimhaltungsbedürfnisses des Versicherers nicht zugänglich ist, noch allein darin, dass ein durchschnittlicher, mit der Materie nicht besonders vertrauter Versicherungsnehmer einen den Geschäftsplan in seinen Zusammenhängen und damit in seiner Aussage über ihn betreffende Vor- und Nachteile nicht verstehen wird (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77).

    Eine solche Gefahr besteht bei der Verweisung auf die - überdies regelmäßig durch die Aufsichtsbehörden überprüften (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 600 unter besonderer Hervorhebung dieses Aspekts; ebenso Bruck-Möller-Winter, VVG , 8. Aufl., Anm. G 422) - Geschäftspläne der Versicherer nicht (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77; Urt. v. 7.11.2007 - IV ZR 116/04 - VersR 2008, 338 ; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1256 ).

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    Da das Transparenzgebot der Gefahr vorbeugen soll, dass der Versicherungsnehmer von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1988 - VIII ZR 58/87 - BGHZ 104, 82 ), ist der Versicherungsnehmer erst dann unangemessen benachteiligt, wenn die Gefahr besteht, dass er wegen unklarer oder für ihn zumindest nicht ohne weiteres nachvollziehbarer Versicherungsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt.
  • BGH, 21.06.1990 - VII ZR 308/89

    Verweisung auf einzelne unwirksame Klauseln; Bezugnahme auf ein anderes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    Dass die hier in Streit stehenden Versicherungsbedingungen auf den fortgeltenden Geschäftsplan verweisen, verstößt nach gefestigter Rechtsprechung nicht gegen das Transparenzgebot (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77; Urt. v. 21.6.1990 - VII ZR 308/89 - BGHZ 111, 388 zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Verweisung von Allgemeinen Bedingungen auf ein anderes Regelwerk).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    Dass letztere Bestimmung nicht eine den Versicherungsvertrag vollständig beendende Kündigung meint, sondern eine sich lediglich auf die Beitragspflicht beziehende Teilkündigung, versteht auch ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen nach gefestigter Rechtsprechung ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1993 - IV ZR 135/92 - BGHZ 123, 83 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    (1) Gegenteiliges lässt sich entgegen der Ansicht des Klägers insbesondere nicht aus den vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9.5.2001 ( IV ZR 121/00 - VersR 2001, 841 ) entwickelten Grundsätzen ableiten.
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 116/04

    Fortzahlung von Überschüssen aus einer Lebensversicherung; Ansprüche deutscher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    Eine solche Gefahr besteht bei der Verweisung auf die - überdies regelmäßig durch die Aufsichtsbehörden überprüften (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 600 unter besonderer Hervorhebung dieses Aspekts; ebenso Bruck-Möller-Winter, VVG , 8. Aufl., Anm. G 422) - Geschäftspläne der Versicherer nicht (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77; Urt. v. 7.11.2007 - IV ZR 116/04 - VersR 2008, 338 ; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1256 ).
  • OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05

    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    Dabei bedarf es einer vertieften Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwieweit der Versicherer zur Offenlegung und Erläuterung seiner Berechnungsgrundlagen verpflichtet ist (vgl. hierzu OLG Celle, VersR 2007, 930 ), schon deshalb nicht, weil der Klageanspruch auf Zahlung und nicht auf Offenlegung oder Auskunft gerichtet ist.
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 5 U 142/01

    Anforderungen an die Offenlegung der Methoden zur Berechnung der Rückkaufswerte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    Eine solche Gefahr besteht bei der Verweisung auf die - überdies regelmäßig durch die Aufsichtsbehörden überprüften (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 600 unter besonderer Hervorhebung dieses Aspekts; ebenso Bruck-Möller-Winter, VVG , 8. Aufl., Anm. G 422) - Geschäftspläne der Versicherer nicht (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77; Urt. v. 7.11.2007 - IV ZR 116/04 - VersR 2008, 338 ; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1256 ).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Kürzung laufender Rentenleistungen wegen geringer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    Eine solche Gefahr besteht bei der Verweisung auf die - überdies regelmäßig durch die Aufsichtsbehörden überprüften (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 600 unter besonderer Hervorhebung dieses Aspekts; ebenso Bruck-Möller-Winter, VVG , 8. Aufl., Anm. G 422) - Geschäftspläne der Versicherer nicht (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77; Urt. v. 7.11.2007 - IV ZR 116/04 - VersR 2008, 338 ; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1256 ).
  • OLG Köln, 02.12.1982 - 5 U 120/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09
    Er hat den Versicherungsnehmer so zu stellen, als wäre ihm die richtige Auskunft gegeben worden (vgl. OLG Köln, VersR 1983, 1045; Benkel/Hirschberg, aaO., § 4 ALB, Rdn. 49).
  • RG, 30.10.1936 - VII 346/35

    Ist der Versicherer bei einer Lebensversicherung berechtigt, den für den Fall der

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