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   OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20   

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https://dejure.org/2021,51278
OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20 (https://dejure.org/2021,51278)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.11.2021 - 9 W 33/20 (https://dejure.org/2021,51278)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. November 2021 - 9 W 33/20 (https://dejure.org/2021,51278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 91 Abs 1 ZPO, § 104 ZPO, Anl 1 Nr 11103 GNotKG, Anl 1 Nr 31005 GNotKG
    Die Kosten eines während eines laufenden Rechtsstreits für eine Partei eingeleiteten Betreuungsverfahrens sind grundsätzlich nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs.1 Satz 1 ZPO. Das gilt auch dann, wenn sich der Aufgabenkreis des bestellten Betreuers auf die Vertretung der ...

  • IWW

    § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Kostenfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Kosten eines während eines laufenden Rechtsstreits für eine Partei eingeleiteten Betreuungsverfahrens sind grundsätzlich nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs.1 Satz 1 ZPO. Das gilt auch dann, wenn sich der Aufgabenkreis des bestellten Betreuers auf die Vertretung der ...

  • rechtsportal.de

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Festsetzung von in einem Betreuungsverfahren entstandenen Kosten Nicht notwendige Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kosten eines während eines laufenden Rechtsstreits für eine Partei eingeleiteten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 884
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.09.2018 - VII ZB 56/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der von der beklagten Partei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass zu den nach dieser Vorschrift erstattungsfähigen Kosten ausnahmsweise auch vorprozessual oder prozessbegleitend entstandene Kosten gehören können, sofern sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15, MDR 2018, 1406 Rn. 17; Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14, NJW 2017, 1397 Rn. 12; Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, NJW 2006, 2415 Rn. 8).

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, in dem die Partei die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst hat (BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15, aaO; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 12).

  • OLG München, 17.03.1992 - 11 W 922/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    Der Umstand, dass die Durchführung des Betreuungsverfahrens ausschließlich dem Interesse und dem Schutz des Klägers diente, stellt den Prozessbezug nicht infrage (aA wohl OLG München, JurBüro 1992, 612).

    Darüber, ob der Kläger die für die Anregung der Betreuung durch seinen Prozessbevollmächtigten etwa angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen könnte, muss nicht entschieden werden (ablehnend OLG München, JurBüro 1992, 612; OLG Schleswig, JurBüro 1987, 906; aA OLG Karlsruhe, Rpfleger 1969, 422 li.

  • KG, 13.02.1987 - 1 W 4941/85
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    Die für die Erstattungsfähigkeit vor- oder außerprozessualer Kosten entwickelten Grundsätze sind indes nicht auf Privatgutachterkosten beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Januar 2020 - 9 W 27/19, NJOZ 2021, 30 Rn. 11; OLG Bremen, NJW 2016, 509 Rn. 3 [Detektivkosten]; OLG München, OLGR 2004, 204 [Testkauf]; KG, MDR 1987, 677 [Meinungsumfrage]).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Kosten nur dann zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig, wenn sie für eine Maßnahme angefallen sind, die eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - V ZB 196/17, MDR 2019, 1091 Rn. 6; Beschluss vom 30. April 2019 - VI ZB 41/17, VersR 2019, 1521 Rn. 9; Beschluss vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05, NJW 2006, 446 Rn. 12).
  • BGH, 26.04.2017 - I ZB 41/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der durch die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    Maßstab für die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit ist, ob die von der Partei ergriffene Maßnahme einen derart engen Zusammenhang mit dem Prozessgeschehen aufweist, dass es aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit gerechtfertigt ist, die hierfür entstehenden Kosten den Prozesskosten zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017 - I ZB 41/16, MDR 2017, 909 Rn. 11).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass zu den nach dieser Vorschrift erstattungsfähigen Kosten ausnahmsweise auch vorprozessual oder prozessbegleitend entstandene Kosten gehören können, sofern sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15, MDR 2018, 1406 Rn. 17; Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14, NJW 2017, 1397 Rn. 12; Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, NJW 2006, 2415 Rn. 8).
  • OLG München, 16.03.2004 - 29 W 867/04

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten einer von einer ausländischen Partei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    Die für die Erstattungsfähigkeit vor- oder außerprozessualer Kosten entwickelten Grundsätze sind indes nicht auf Privatgutachterkosten beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Januar 2020 - 9 W 27/19, NJOZ 2021, 30 Rn. 11; OLG Bremen, NJW 2016, 509 Rn. 3 [Detektivkosten]; OLG München, OLGR 2004, 204 [Testkauf]; KG, MDR 1987, 677 [Meinungsumfrage]).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    Die für die Erstattungsfähigkeit vor- oder außerprozessualer Kosten entwickelten Grundsätze sind indes nicht auf Privatgutachterkosten beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Januar 2020 - 9 W 27/19, NJOZ 2021, 30 Rn. 11; OLG Bremen, NJW 2016, 509 Rn. 3 [Detektivkosten]; OLG München, OLGR 2004, 204 [Testkauf]; KG, MDR 1987, 677 [Meinungsumfrage]).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, in dem die Partei die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst hat (BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15, aaO; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 12).
  • OLG Bremen, 08.09.2015 - 2 W 82/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Verkehrsunfallprozess

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20
    Die für die Erstattungsfähigkeit vor- oder außerprozessualer Kosten entwickelten Grundsätze sind indes nicht auf Privatgutachterkosten beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Januar 2020 - 9 W 27/19, NJOZ 2021, 30 Rn. 11; OLG Bremen, NJW 2016, 509 Rn. 3 [Detektivkosten]; OLG München, OLGR 2004, 204 [Testkauf]; KG, MDR 1987, 677 [Meinungsumfrage]).
  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend

  • BGH, 30.04.2019 - VI ZB 41/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens, das ein

  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 196/17

    Erstattungsfähigkeit der der beklagten Partei durch die Einreichung einer

  • OLG Schleswig, 13.11.1986 - 9 W 128/84
  • OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23

    Festsetzungsfähigkeit der Gerichtsauslagen für einen Verfahrenspfleger im

    Aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 22.11.2021 - 9 W 33/20, JurBüro 2022, 135 - 136) ergibt sich nichts anderes.
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