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   OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21   

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https://dejure.org/2022,40425
OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21 (https://dejure.org/2022,40425)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.12.2022 - 4 U 50/21 (https://dejure.org/2022,40425)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 4 U 50/21 (https://dejure.org/2022,40425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 277 BGB, § 426 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 S 1 BGB, § 823 Abs 1 S 2 BGB, § 840 Abs 1 BGB
    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind innerhalb der Wohnung

  • RA Kotz

    Elterliche Aufsichtspflicht über Kleinkind innerhalb Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind in der elterlichen Wohnung.

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Zusammenstoß mit einem Kind auf einem Dreirad Voraussetzungen einer Aufsichtspflichtverletzung Begrenzung der Haftung von Eltern auf eigenübliche Sorgfalt Maß der gebotenen Aufsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 372
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 210/18

    Haftung der Eltern bei nicht ausreichender Aufsicht über ihr Kind

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Wenn sich Eltern auf den Maßstab der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten berufen, trifft sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie in eigenen Angelegenheiten eine geringere als die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anzuwenden pflegen (BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 14).

    Die Rechtsprechung gesteht Kindern erst ab einem Alter von vier Jahren einen gewissen Freiraum zu (BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 11 m.w.N.; BeckOGK/Eitzinger, 1.10.2022, BGB § 1664 Rn. 58; instruktiv Bernau, FamRZ 2020, 301-307, sowie Staudinger/Bernau (2022) BGB § 832 Rn. 77 m.w.N. und 122 ff.).

    Der Aufsichtspflichtige muss jedoch sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (BGH Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 17.11.1999 - 26 U 13/99 -, juris Rn. 37; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2000 - 22 U 19/00

    Aufsichtspflicht bei dreijährigem Kind; Verhinderung von Brandschäden;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Schon ab einem Alter von etwa 3 Jahren müssen Kinder in einer geschlossenen Wohnung nicht mehr ständig beobachtet werden, sondern es ist ihnen ist mit Blick auf die persönliche Entfaltung und Entwicklung die Gelegenheit zu geben, sich allein zu beschäftigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2018 - 4 U 15/18 -, juris Rn. 21; Staudinger/Bernau (2022) BGB § 832 Rn. 153; siehe auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).

    Der Aufsichtspflichtige muss jedoch sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (BGH Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 17.11.1999 - 26 U 13/99 -, juris Rn. 37; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 1 U 186/11

    Elterliche Aufsichtspflichtverletzung: Anwendbarkeit der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Der Kläger hat unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris) eine Haftungsquote der Beklagten von 30 % im Innenverhältnis der Gesamtschuldner für gerechtfertigt erachtet.

    Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7).

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 14 O 13/19

    Aufsichtspflicht gegenüber Kleinkind in elterlicher Wohnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.04.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (14 O 13/19) abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.04.2021, Az. 14 O 13/19, teilweise - soweit der Klage stattgegeben wurde und im Kostenpunkt - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen;.

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Dabei kommt es für die Haftung stets darauf an, ob der Aufsichtspflicht nach den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99

    Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Der Aufsichtspflichtige muss jedoch sicherstellen, dass er stets die Möglichkeit hat, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und sachgerecht einzugreifen (BGH Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 17.11.1999 - 26 U 13/99 -, juris Rn. 37; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2018 - 4 U 15/18

    Kleinkind überschwemmt Badezimmer - keine Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Schon ab einem Alter von etwa 3 Jahren müssen Kinder in einer geschlossenen Wohnung nicht mehr ständig beobachtet werden, sondern es ist ihnen ist mit Blick auf die persönliche Entfaltung und Entwicklung die Gelegenheit zu geben, sich allein zu beschäftigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2018 - 4 U 15/18 -, juris Rn. 21; Staudinger/Bernau (2022) BGB § 832 Rn. 153; siehe auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2000 - 22 U 19/00 -, juris Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2001 - 4 U 31/01

    Zur Frage der Minderung der KfZ-Haftpflichtansprüche wegen eines Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 111/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Das Landgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass § 1664 BGB nicht nur, wie der Wortlaut zunächst nahelegt, einen Haftungsmaßstab für die Ausübung der elterlichen Sorge - Begrenzung auf die eigenübliche Sorgfalt - festlegt, also eine Haftungsreduzierung bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit (§ 277 BGB) begründet, sondern auch Grundlage für einen selbstständigen Schadensersatzanspruch des Kindes gegen seine Eltern sein kann (BGH, Urteil vom 10.02.1988 - IVb ZR 111/86, BeckRS 2014, 22839; Götz/Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, § 1664 Rn. 1; MüKoBGB/Huber, 8. Aufl. 2020, BGB § 1664 Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 14.02.2012 - 5 U 149/11

    Haftung der Eltern: Verschuldensmaßstab bei Verletzung eines 6jährigen Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 50/21
    Hierbei kann, wie noch auszuführen ist, für die vorliegende Fallkonstellation dahinstehen, ob die Haftungserleichterung des § 1664 BGB grundsätzlich auch dann gilt, wenn es nicht nur um die Verletzung rein familienrechtlich begründeter Sorgfaltspflichten geht, sondern zugleich auch um die Verletzung (allgemeiner) deliktischer Verhaltenspflichten, insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 1 U 186/11, juris Rn. 25, OLG Bamberg, Urteil vom 14.02.2012 - 5 U 149/11, juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; hierzu bereits Senat, Urteil vom 20.11.2001 - 4 U 31/01 - 6 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 15.08.2023 - 14 K 230.21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind maßgeblich für den Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht insbesondere Alter, Eigenart und Charakter der Aufsichtsbedürftigen, das örtliche Umfeld, das Ausmaß der drohenden Gefahren, die Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie die Zumutbarkeit der Aufsichtsmaßnahme für den Aufsichtspflichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - III ZR 226/12 -, juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. Dezember 2022 - 4 U 50/21 -, juris Rn. 41).
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