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   OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04 - 63   

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https://dejure.org/2004,7649
OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04 - 63 (https://dejure.org/2004,7649)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.08.2004 - 5 W 191/04 - 63 (https://dejure.org/2004,7649)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. August 2004 - 5 W 191/04 - 63 (https://dejure.org/2004,7649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer protokollierten Ausschlagung einer Erbschaft vor einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht; Ersuchen um Aufnahme einer Ausschlagungserklärung als ein grundsätzlich zulässiges Rechtshilfeersuchen; Aufnahme der Ausschlagungserklärung im Wege der ...

  • Judicialis

    GVG § 159; ; GVG § 159 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 159 Abs. 2; ; BGB § 1945 Abs. 1; ; FGG § 72; ; FGG § 73 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das örtlich zuständige Gericht, wenn vor dem ersuchenden Gericht bereits eine Erbausschlagungserklärung abgegeben wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Saarlouis - 3 AR 120/04
  • AG Saarlouis - 3 I 203/04
  • AG St. Goar - 6 Völklingen 169/04
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04 - 63

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99

    Anhörung des Betroffenen zur Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04
    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG, BayObLG, FamRZ 2000, 1444 m.w.N.) oder wenn das Rechtshilfeersuchen offensichtlich willkürlich oder - beispielsweise, weil das ersuchende Gericht die Voraussetzungen der Rechtshilfe krass missdeutet oder sie in gravierender Weise ermessensfehlerhaft in Anspruch genommen hat - offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 1030; Schleswig-Holsteinisches OLG, MDR 1995, 607; offen gelassen: BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 29.3.1994 - 3 Ws 161/94).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1996 - 1 Ws 320/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04
    Zwar muss auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Gericht, das von einem anderen Gericht um Rechtshilfe ersucht wird, das Ersuchen grundsätzlich ausführen (§ 2 Satz 2 FGG, § 158 Abs. 1 GVG), selbst wenn es das von dem ersuchenden Gericht betriebene Verfahren für überflüssig oder unzweckmäßig hält (BayObLG, a.a.O.; OLG Düsseldorf, MDR 1996, 843).
  • BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92

    Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04
    Eine Entscheidung des Richters (§ 11 RPflG) vor Durchführung des Verfahrens gemäß § 159 Abs. 1 Satz 1 GVG ist nicht erforderlich, da ein Rechtspfleger in den ihm übertragenen Nachlasssachen zur eigenen Antragstellung nach § 159 Abs. 2 GVG befugt ist (allg. Meinung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1994, 103 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.02.1984 - 1 UFH 26/83

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens; Gravierender Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04
    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG, BayObLG, FamRZ 2000, 1444 m.w.N.) oder wenn das Rechtshilfeersuchen offensichtlich willkürlich oder - beispielsweise, weil das ersuchende Gericht die Voraussetzungen der Rechtshilfe krass missdeutet oder sie in gravierender Weise ermessensfehlerhaft in Anspruch genommen hat - offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 1030; Schleswig-Holsteinisches OLG, MDR 1995, 607; offen gelassen: BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 29.3.1994 - 3 Ws 161/94).
  • OLG Hamm, 29.03.1994 - 3 Ws 161/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04
    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG, BayObLG, FamRZ 2000, 1444 m.w.N.) oder wenn das Rechtshilfeersuchen offensichtlich willkürlich oder - beispielsweise, weil das ersuchende Gericht die Voraussetzungen der Rechtshilfe krass missdeutet oder sie in gravierender Weise ermessensfehlerhaft in Anspruch genommen hat - offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 1030; Schleswig-Holsteinisches OLG, MDR 1995, 607; offen gelassen: BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 29.3.1994 - 3 Ws 161/94).
  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04
    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG, BayObLG, FamRZ 2000, 1444 m.w.N.) oder wenn das Rechtshilfeersuchen offensichtlich willkürlich oder - beispielsweise, weil das ersuchende Gericht die Voraussetzungen der Rechtshilfe krass missdeutet oder sie in gravierender Weise ermessensfehlerhaft in Anspruch genommen hat - offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 1030; Schleswig-Holsteinisches OLG, MDR 1995, 607; offen gelassen: BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 29.3.1994 - 3 Ws 161/94).
  • OLG Brandenburg, 01.12.2008 - 13 W 58/08

    Rechtshilfe: Ablehnung durch das ersuchte Gericht wegen Erforderlichkeit einer

    Entsprechend ist eine Ablehnung wegen Unzweckmäßigkeit oder Unangemessenheit nicht denkbar (Beschluss des BAG vom 23.01.01- 10 AS 1/01; Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 23.08 2004 -5 W 191/04- zitiert nach juris).
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