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   OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16   

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https://dejure.org/2017,44446
OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16 (https://dejure.org/2017,44446)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.08.2017 - 5 U 61/16 (https://dejure.org/2017,44446)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. August 2017 - 5 U 61/16 (https://dejure.org/2017,44446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Ersatzpflicht in der Kfz-Kaskoversicherung; Erstattungsfähigkeit in einer Auftragsbestätigung ausgewiesener Mehrwertsteuer; Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Bemessung der Neupreisentschädigung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Neuwertentschädigung nach Brandschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 4; ZPO § 91 a; ZPO § 99; VVG § 1
    Keine Erstattung von Umsatzsteuer ohne tatsächliche Ersatzbeschaffung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ersatzpflicht in der Kfz-Kaskoversicherung; Erstattungsfähigkeit in einer Auftragsbestätigung ausgewiesener Mehrwertsteuer; Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Bemessung der Neupreisentschädigung

  • rechtsportal.de

    AKB Nr. A.2.5.1.2; AKB Nr. A.2.5.1.11
    Umfang der Ersatzpflicht in der Kfz-Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Umsatzsteuer ohne tatsächliche Ersatzbeschaffung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Fixer Rabatt beeinflusst Versicherungsleistung - Mehrwertsteuer muss erst nach deren Anfall übernommen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 811
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Die mithin zulässige - einheitliche - Berufung gegen das Urteil in der Hauptsache ergreift aus Gründen der Prozessökonomie auch die mit der sofortigen Beschwerde angreifbare (§ 99a Abs. 2 ZPO) Kostenentscheidung, soweit sie den nach § 91a erledigten Teil betrifft (vgl. BGH, Beschl. v. 19.03.2013 - VIII ZB 45/12 - NJW 2013, 2361).

    Die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigung erhöhen den Gebührenstreitwert nicht, da sie dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch gleichzusetzen sind, der als Nebenforderung i.S.d. § 4 Abs. 1 HS 2 ZPO zu qualifizieren ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19.03.2013 - VIII ZB 45/12 - NJW 2013, 2361; Jaspersen in Vorwerk/Wolf, ZPO, Stand: 01.03.2017, § 91a Rdn. 42 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 11.11.1998 - 5 U 349/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Da es darauf ankommt, was der Versicherungsnehmer nach seinen individuellen Verhältnissen tatsächlich aufzuwenden hat, fallen hierunter auch solche Nachlässe, die - wie der Werksangehörigenrabatt - nicht jedermann, sondern lediglich bestimmten Personen gewährt werden (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1974 - IV ZR 169/73 - NJW 1975, 307 zu einer strengen Wiederherstellungsklausel wie der vorliegenden; Senat, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 349/98 - Schaden-Praxis 1999, 354; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1136; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 1996, 246; Meinecke in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl. 2017, A.2 AKB Rdn. 536 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1996 - 4 U 60/95

    Neupreis; Berechnung; Werksangehörigenrabatt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Da es darauf ankommt, was der Versicherungsnehmer nach seinen individuellen Verhältnissen tatsächlich aufzuwenden hat, fallen hierunter auch solche Nachlässe, die - wie der Werksangehörigenrabatt - nicht jedermann, sondern lediglich bestimmten Personen gewährt werden (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1974 - IV ZR 169/73 - NJW 1975, 307 zu einer strengen Wiederherstellungsklausel wie der vorliegenden; Senat, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 349/98 - Schaden-Praxis 1999, 354; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1136; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 1996, 246; Meinecke in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl. 2017, A.2 AKB Rdn. 536 ff.).
  • BGH, 11.12.1974 - IV ZR 169/73

    Entschädigung zum Listenpreis in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Da es darauf ankommt, was der Versicherungsnehmer nach seinen individuellen Verhältnissen tatsächlich aufzuwenden hat, fallen hierunter auch solche Nachlässe, die - wie der Werksangehörigenrabatt - nicht jedermann, sondern lediglich bestimmten Personen gewährt werden (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1974 - IV ZR 169/73 - NJW 1975, 307 zu einer strengen Wiederherstellungsklausel wie der vorliegenden; Senat, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 349/98 - Schaden-Praxis 1999, 354; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1136; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 1996, 246; Meinecke in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl. 2017, A.2 AKB Rdn. 536 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 W 96/14

    Grundschuld -Mitwirkung bei Erfüllung des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Das Landgericht hat daher bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zu Recht darauf abgestellt, dass die Beklagte dem Kläger keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, indem sie die Erstattung der Mehrwertsteuer von der Vorlage einer die Mehrwertsteuer ausweisenden Rechnung abhängig gemacht hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.02.2006 - IX ZB 160/04 - ZIP 2006, 576; Senat, Beschl. v. 25.02.2015 - 5 W 96/14 - NJW 2015, 497; OLG Dresden, NJW 2015, 497; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 91a Rdn. 24 zur Anwendbarkeit des Rechtsgedankens der fehlenden Klageveranlassung).
  • OLG Dresden, 25.11.2014 - 5 W 1310/14

    Voraussetzungen einer Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Das Landgericht hat daher bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zu Recht darauf abgestellt, dass die Beklagte dem Kläger keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, indem sie die Erstattung der Mehrwertsteuer von der Vorlage einer die Mehrwertsteuer ausweisenden Rechnung abhängig gemacht hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.02.2006 - IX ZB 160/04 - ZIP 2006, 576; Senat, Beschl. v. 25.02.2015 - 5 W 96/14 - NJW 2015, 497; OLG Dresden, NJW 2015, 497; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 91a Rdn. 24 zur Anwendbarkeit des Rechtsgedankens der fehlenden Klageveranlassung).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Demgegenüber ist die Mehrwertsteuer nach der Regelung in A.2.5.5 der Bedingungen, an deren Wirksamkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 278/08 - VersR 2009, 924), nur dann erstattungsfähig, "wenn und soweit" sie tatsächlich angefallen ist, was der Versicherungsnehmer nachzuweisen hat (vgl. Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, A.2.6 ff. AKB 2008, Rdn. 26).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Dessen ungeachtet vermag der Senat nicht nachzuvollziehen, aus welchen berechtigten Interessen des Versicherungsnehmers die Bestimmung in A.2.5.5 der Bedingungen entgegen ihrem eindeutigen Wortlaut so zu verstehen sein sollte, dass der Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer ebenfalls unabhängig von einer tatsächlichen Ersatzbeschaffung bestehen soll (vgl. auch BGH, Urt. v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066 zu den vertragstypischen Einschränkungen in der Kaskoversicherung).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Das Landgericht hat daher bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zu Recht darauf abgestellt, dass die Beklagte dem Kläger keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, indem sie die Erstattung der Mehrwertsteuer von der Vorlage einer die Mehrwertsteuer ausweisenden Rechnung abhängig gemacht hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.02.2006 - IX ZB 160/04 - ZIP 2006, 576; Senat, Beschl. v. 25.02.2015 - 5 W 96/14 - NJW 2015, 497; OLG Dresden, NJW 2015, 497; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 91a Rdn. 24 zur Anwendbarkeit des Rechtsgedankens der fehlenden Klageveranlassung).
  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2017 - 5 U 61/16
    Demgegenüber ist die Mehrwertsteuer nach der Regelung in A.2.5.5 der Bedingungen, an deren Wirksamkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.11.2009 - IV ZR 35/09 - VersR 2010, 208; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 278/08 - VersR 2009, 924), nur dann erstattungsfähig, "wenn und soweit" sie tatsächlich angefallen ist, was der Versicherungsnehmer nachzuweisen hat (vgl. Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, A.2.6 ff. AKB 2008, Rdn. 26).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13

    Statthaftigkeit der Berufung: Berechnung des Beschwerdewerts bei Teilerledigung

  • OLG Celle, 01.02.2021 - 8 U 193/20

    Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt: Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt

    Ein Verstoß gegen das Leitbild des Versicherungsvertrages liegt auch nicht darin, dass ein tatsächlich nicht entstandener Aufwand von der Ersatzleistung ausgenommen wird (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2018, 811).
  • OLG Celle, 01.03.2021 - 8 U 193/20
    Ein Verstoß gegen das Leitbild des Versicherungsvertrages liegt auch nicht darin, dass ein tatsächlich nicht entstandener Aufwand von der Ersatzleistung ausgenommen wird (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2018, 811).
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