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   OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21   

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https://dejure.org/2021,57887
OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21 (https://dejure.org/2021,57887)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.11.2021 - 5 W 62/21 (https://dejure.org/2021,57887)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. November 2021 - 5 W 62/21 (https://dejure.org/2021,57887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • erbrechtsiegen.de

    Anforderungen an Brieftestament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247
    Zu den Anforderungen an ein sog. "Brieftestament" (hier verneint).

  • rechtsportal.de

    BGB § 2247
    Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Ernstlicher Testierwille eines Erblassers; Mehrdeutige Aussagen eines Erblassers

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21
    Freilich hat das Nachlassgericht im Ausgangspunkt völlig zutreffend angenommen, dass ein privatschriftliches Testament grundsätzlich auch in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief enthalten sein kann (BayObLG, FamRZ 2001, 944; FamRZ 2003, 1786; Weidlich, in: Palandt, BGB 80. Aufl., § 2247 Rn. 5).

    Daher muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 65; Sticherling, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 2247 Rn. 33).

    An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen; § 2084 BGB findet bei verbleibenden Zweifeln keine Anwendung (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG München, FamRZ 2016, 1812).

  • OLG Schleswig, 29.05.2009 - 3 Wx 58/04

    Testament: Errichtung in Briefform; Ermittlung des Testierwillens durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21
    Daher muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 65; Sticherling, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 2247 Rn. 33).

    An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen; § 2084 BGB findet bei verbleibenden Zweifeln keine Anwendung (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG München, FamRZ 2016, 1812).

  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21
    Auch das lässt Rückschlüsse auf den Willen der Erblasserin bei der Abfassung des Schreibens vom 27. Dezember 2018 zu und ist deshalb - als Anzeichen für einen bestimmten Willen im allein maßgeblichen Zeitpunkt der Errichtung des (vermeintlichen) Testaments - zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1959 - V ZR 97/58, FamRZ 1960, 28; Senat, Urteil vom 13. Februar 2019 - 5 U 57/18, ErbR 2019, 510; BayObLG, NJW 1996, 133; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2084 Rn. 2); es spricht hier aber nach Ansicht des Senats gegen die Annahme, das frühere Schreiben sei bereits mit Testierwillen verfasst worden.
  • OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15

    Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21
    An den Nachweis des Testierwillens sind bei einem Brieftestament strenge Anforderungen zu stellen; § 2084 BGB findet bei verbleibenden Zweifeln keine Anwendung (BayObLG, FamRZ 2001, 944; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 65; OLG München, FamRZ 2016, 1812).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 57/18

    Zuwendung eines Vermächtnisses in einem gemeinschaftlichen Testament: Auslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21
    Auch das lässt Rückschlüsse auf den Willen der Erblasserin bei der Abfassung des Schreibens vom 27. Dezember 2018 zu und ist deshalb - als Anzeichen für einen bestimmten Willen im allein maßgeblichen Zeitpunkt der Errichtung des (vermeintlichen) Testaments - zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1959 - V ZR 97/58, FamRZ 1960, 28; Senat, Urteil vom 13. Februar 2019 - 5 U 57/18, ErbR 2019, 510; BayObLG, NJW 1996, 133; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2084 Rn. 2); es spricht hier aber nach Ansicht des Senats gegen die Annahme, das frühere Schreiben sei bereits mit Testierwillen verfasst worden.
  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21
    Freilich hat das Nachlassgericht im Ausgangspunkt völlig zutreffend angenommen, dass ein privatschriftliches Testament grundsätzlich auch in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief enthalten sein kann (BayObLG, FamRZ 2001, 944; FamRZ 2003, 1786; Weidlich, in: Palandt, BGB 80. Aufl., § 2247 Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21
    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist unter Berücksichtigung des von den Antragstellern angestrebten Verfahrensziels, die jeweils hälftige Miterbenstellung zu erlangen, mit dem vollen Nachlasswert anzusetzen (§§ 61, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GNotKG; vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 W 53/17, NJW 2018, 957).
  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21
    Auch das lässt Rückschlüsse auf den Willen der Erblasserin bei der Abfassung des Schreibens vom 27. Dezember 2018 zu und ist deshalb - als Anzeichen für einen bestimmten Willen im allein maßgeblichen Zeitpunkt der Errichtung des (vermeintlichen) Testaments - zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1959 - V ZR 97/58, FamRZ 1960, 28; Senat, Urteil vom 13. Februar 2019 - 5 U 57/18, ErbR 2019, 510; BayObLG, NJW 1996, 133; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2084 Rn. 2); es spricht hier aber nach Ansicht des Senats gegen die Annahme, das frühere Schreiben sei bereits mit Testierwillen verfasst worden.
  • OLG Hamm, 18.01.2023 - 10 W 155/22

    Testament; Vollmacht

    Denn ein privatschriftliches Testament kann grundsätzlich auch in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief enthalten sein (BayObLG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 1Z BR 87/00; BayObLG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 1Z BR 105/02, OLG Saarbrücken FGPrax 2022, 87; OLG Schleswig FamRZ 2010, 65).
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