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   OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22   

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OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22 (https://dejure.org/2022,8221)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.03.2022 - 4 Ws 34/22 (https://dejure.org/2022,8221)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. März 2022 - 4 Ws 34/22 (https://dejure.org/2022,8221)
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    StPO § 467 Abs. 1
    Auswirkung der vollziehbaren Ausreisepflicht auf weitere Maßregeln nach § 64 StGB ; Vollziehbare Ausreisepflicht begründet keine Erfolglosigkeit des Vollzugs weiterer Maßregeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2015 - 1 Ws 123/15

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, -, juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 -, juris; OLG Braunschweig, a.a.O. und Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).

    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands (z. B. Motivationsmangel, Rückfall) zu treffen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70, 71; NStZ-RR 1999, 10, 11; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 18. April 2007 - 1 Ws 59/07 -, 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 -).

    Dabei ist in die Beurteilung der Erfolgsaussichten gegebenenfalls auch einzubeziehen, wie sich eine etwaige Überweisung in den Vollzug einer Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auswirken würde (vgl. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 12. März 2012 - 1 Ws 65/12 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, a.a.O., § 67a Rn. 13, 34 m.w. N.).

    Eine (mögliche) Krise der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vermag die Beendigung der Maßregel nicht ohne weiteres zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, a. a.O.; z.B. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 15. Dezember 2010 - 1 Ws 215/10 -, 12. März 2012 - 1 Ws 65/12 -, 13. März 2012 - 1 Ws 59/12 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - Fischer, a.a O.).

    Eine dauerhaft verfestigte Therapieunwilligkeit oder Therapieunfähigkeit muss sich ausreichend durch Tatsachen untermauern lassen (vgl. OLG Frankfurt; OLG Zweibrücken, jew. a.a.O.; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 -, 12. März 2012 - 1 Ws 65/12 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 -).

    Ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht oder es sich nur um eine zu überwindende Krise in der Entwicklung des Untergebrachten handelt, haben die Vollstreckungsgerichte besonders sorgfältig zu prüfen, da ihre Entscheidung für den Untergebrachten von weitreichender Bedeutung ist (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Braunschweig, a.a.O.; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 -, 12. März 2012 - 1 Ws 65/12 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 -).

    Da aus den genannten Gründen die Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB nicht vorliegen, ist der angefochtene Beschluss insoweit aufzuheben und die Fortdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen (vgl. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - m.w.N. und 11. Oktober 2018 - 1 Ws 199/18 -).

  • OLG Hamm, 03.03.2015 - 1 Ws 74/15

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz bislang unterbliebener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, -, juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 -, juris; OLG Braunschweig, a.a.O. und Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).

    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands (z. B. Motivationsmangel, Rückfall) zu treffen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70, 71; NStZ-RR 1999, 10, 11; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 18. April 2007 - 1 Ws 59/07 -, 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 -).

    Eine (mögliche) Krise der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vermag die Beendigung der Maßregel nicht ohne weiteres zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, a. a.O.; z.B. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 15. Dezember 2010 - 1 Ws 215/10 -, 12. März 2012 - 1 Ws 65/12 -, 13. März 2012 - 1 Ws 59/12 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - Fischer, a.a O.).

    Eine dauerhaft verfestigte Therapieunwilligkeit oder Therapieunfähigkeit muss sich ausreichend durch Tatsachen untermauern lassen (vgl. OLG Frankfurt; OLG Zweibrücken, jew. a.a.O.; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 -, 12. März 2012 - 1 Ws 65/12 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 -).

    Ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht oder es sich nur um eine zu überwindende Krise in der Entwicklung des Untergebrachten handelt, haben die Vollstreckungsgerichte besonders sorgfältig zu prüfen, da ihre Entscheidung für den Untergebrachten von weitreichender Bedeutung ist (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Braunschweig, a.a.O.; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 -, 12. März 2012 - 1 Ws 65/12 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 -).

  • OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15

    Zuverlässige Erkenntnisgrundlage bzgl. der Prognose der mangelden hinreichend

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, -, juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 -, juris; OLG Braunschweig, a.a.O. und Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).

    Sie besteht nur, wenn bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie, noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann (OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.August 2002 - 3 Ws 831/02 -, juris).

  • OLG Brandenburg, 02.01.2014 - 1 Ws 165/13

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung in der Einrichtung für den Vollzug der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, -, juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 -, juris; OLG Braunschweig, a.a.O. und Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).

    Eine (mögliche) Krise der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vermag die Beendigung der Maßregel nicht ohne weiteres zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, a. a.O.; z.B. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 15. Dezember 2010 - 1 Ws 215/10 -, 12. März 2012 - 1 Ws 65/12 -, 13. März 2012 - 1 Ws 59/12 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - Fischer, a.a O.).

  • BVerfG, 31.10.2019 - 2 BvR 1339/19

    Lockerungen im Strafvollzug und ausländerrechtlicher Status

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Allein der Umstand, dass er grundsätzlich für den ersten Arbeitsmarkt geeignet ist und die Vermittlung in karitative Einsatzstellen durch die Corona-Pandemie erschwert wird, vermag angesichts des verfassungsrechtlich verbürgten Rehabilitationsgrundrechts auch des vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 2 BvR 1339/19 -, juris) eine nach § 64 S. 2 StGB allein am Maßstab der Aussichtslosigkeit zu messende Erledigterklärung derzeit nicht zu rechtfertigen, da bisher noch gar nicht versucht wurde, den Verurteilten in eine karitative Einsatzstelle zu vermitteln.

    Die Annahme einer Fluchtgefahr darf auch bei einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer nicht pauschal auf seine ausländerrechtliche Situation gestützt werden, sondern muss angesichts seines verfassungsrechtlich verbürgten Resozialisierungsgrundrechts im Rahmen einer Gesamtwürdigung der für und gegen den Beschwerdeführer sprechenden Umstände erfolgen (BVerfGE 64, 261, 277; 70, 297, 312 ff; BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 2 BvR 1339/19 -, juris).

  • OLG Dresden, 12.06.2014 - 1 Ws 138/14

    Haftprüfung: Angeklagter im sogenannten Gimmlitztalfall bleibt in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, -, juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 -, juris; OLG Braunschweig, a.a.O. und Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).

    Eine (mögliche) Krise der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vermag die Beendigung der Maßregel nicht ohne weiteres zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, a. a.O.; z.B. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 15. Dezember 2010 - 1 Ws 215/10 -, 12. März 2012 - 1 Ws 65/12 -, 13. März 2012 - 1 Ws 59/12 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - Fischer, a.a O.).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Sie besteht nur, wenn bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie, noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann (OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.August 2002 - 3 Ws 831/02 -, juris).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, -, juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 -, juris; OLG Braunschweig, a.a.O. und Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Die Annahme einer Fluchtgefahr darf auch bei einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer nicht pauschal auf seine ausländerrechtliche Situation gestützt werden, sondern muss angesichts seines verfassungsrechtlich verbürgten Resozialisierungsgrundrechts im Rahmen einer Gesamtwürdigung der für und gegen den Beschwerdeführer sprechenden Umstände erfolgen (BVerfGE 64, 261, 277; 70, 297, 312 ff; BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 2 BvR 1339/19 -, juris).
  • KG, 04.11.2013 - 2 Ws 472/13

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Sofortige Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22
    Andererseits sind die Berichte und Stellungnahmen der Maßregelvollzugseinrichtung und der in ihr tätigen Therapeuten kritisch daraufhin zu überprüfen, ob sie tatsächlich eine ausreichende Erkenntnisgrundlage für einen Behandlungsabbruch vermitteln (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.; vorgenannte Beschlüsse des 1. Strafsenats; KG, Beschluss vom 04. November 2013 - 2 Ws 472/13, Rn. 7 -, juris).
  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 573/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erledigterklärung; fehlende

  • OLG Celle, 21.02.2012 - 1 Ws 59/12

    Zuständigkeit des Schwurgerichts bei Vorliegen der Möglichkeit einer Verurteilung

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

  • KG, 20.10.2022 - 5 Ws 41/22
    Die Auslagenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 30. März 2022 - 4 Ws 34/22 - m. w. Nachw.).
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