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OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 6 WF 33/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung ausländischer, nicht auszugleichender Versorgungsanwartschaften bei der Bestimmung des Verfahrenswerts
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung ausländischer, nicht auszugleichender Versorgungsanwartschaften bei der Bestimmung des Verfahrenswerts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG St. Ingbert, 30.09.2011 - 4 F 118/10
- OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 6 WF 33/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 41
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 13.09.2010 - 16 WF 205/10
Bestimmung des Verfahrenswerts für eine Folgesache Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 6 WF 33/12
Denn es entspricht jedenfalls im Allgemeinen der Billigkeit, solche Anrechte, deren Einbeziehung in den Versorgungsausgleich von vornherein ausscheiden, nach § 50 Abs. 3 FamGKG grundsätzlich nicht werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 227; s.a. OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 310). - OLG Brandenburg, 14.06.2011 - 10 UF 249/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von Ost- und Westanwartschaften; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 6 WF 33/12
Denn es entspricht jedenfalls im Allgemeinen der Billigkeit, solche Anrechte, deren Einbeziehung in den Versorgungsausgleich von vornherein ausscheiden, nach § 50 Abs. 3 FamGKG grundsätzlich nicht werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 227; s.a. OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 310). - OLG Koblenz, 05.07.2011 - 7 WF 646/11
Verfahrenswert des Versorgungsausgleichsverfahrens: Berücksichtigung von nicht …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 6 WF 33/12
Dabei kann dahinstehen, ob dies schon daraus folgt, dass § 50 FamGKG einschränkend dahin auszulegen ist, dass ein Anrecht bei der Bestimmung des Verfahrenswertes nur dann zu berücksichtigen ist, wenn es dem Grunde nach überhaupt für den in Rede stehenden Versorgungsausgleich in Betracht kommt (OLG Koblenz, AGS 2011, 456).