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   OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15   

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https://dejure.org/2015,82874
OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15 (https://dejure.org/2015,82874)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.04.2015 - 6 WF 42/15 (https://dejure.org/2015,82874)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. April 2015 - 6 WF 42/15 (https://dejure.org/2015,82874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft bei behaupteter Überschuldung des Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1822 Nr. 2
    Gerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft bei behaupteter Überschuldung des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Familiengerichtliche Entscheidung über Ausschlagung der Erbschaft

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ausschlagung der Erbschaft für Minderjährige - Familiengericht muss ermitteln und Ausschlagung genehmigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Familiengerichtliche Entscheidung über Ausschlagung der Erbschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1099
  • FGPrax 2015, 168
  • FamRZ 2016, 260
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 25.02.2013 - 10 WF 204/12

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Rahmen der familiengerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15
    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720; OLG Schleswig FamRZ 2013, 2000).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15
    Zwar muss das Gericht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgehen (dazu BGH FamRZ 2011, 1047).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2014 - 9 UF 16/13

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15
    Auch seine Gesamtbelange - samt seiner persönlichen Interessen - sind umfassend zu würdigen (OLG Brandenburg NJW-Spezial 2014, 136, Staudinger/Veit, BGB, Neubearbeitung 2014, § 1822, Rz. 18).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15
    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720; OLG Schleswig FamRZ 2013, 2000).
  • OLG Köln, 13.11.2018 - 10 WF 164/18

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft

    Auch seine Gesamtbelange - samt seiner persönlichen Interessen - sind umfassend zu würdigen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 24.04.2015 - 6 WF 42/15, FamRZ 2016, 260).
  • OLG Zweibrücken, 21.07.2016 - 2 WF 81/16

    Genehmigungsverfahren für die Erbschaftsausschlagung eines Minderjährigen durch

    Sofern ein Nachlass nicht überschuldet ist, wird regelmäßig kein hinreichender Grund für die Erteilung der Genehmigung der Ausschlagung bestehen (OLG Zweibrücken Beschluss vom 14. Juni 2012 - 6 UF 148/11; Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2015 - 6 WF 42/15; Schleswig Beschluss vom 25. Februar 2013 - 10 WF 204/12).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2020 - 6 UF 58/20

    Die Ausschlagung einer in Polen angefallenen Erbschaft durch ein in Deutschland

    Nach Maßgabe dessen wird das Familiengericht im weiteren Verfahren die Anforderungen zu berücksichtigen haben, die von der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung in diesem Zusammenhang an die Prüfung der Genehmigung gestellt werden (siehe dazu Senatsbeschluss vom 24. April 2015 - 6 WF 42/15 -, FamRZ 2016, 260 m.z.w.N.).
  • OLG Rostock, 18.11.2015 - 10 UF 260/15

    Familiengerichtliche Genehmigung einer Erbausschlagung eines

    Schlägt nämlich ein nahes Familienmitglied der Verstorbenen die Erbschaft wegen befürchteter Überschuldung aus, bestehen allein schon deswegen indizielle Anhaltspunkte für die naheliegende Annahme, dass dann auch die Erbausschlagung seitens der gesetzlichen Vertreterin dem Kindeswohl dient (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 1099 ff. Rn. 6 [zitiert nach juris]; OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2000 ff. Rn. 10, 12 [zitiert nach juris]).
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