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   OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11   

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https://dejure.org/2012,5850
OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11 (https://dejure.org/2012,5850)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.05.2012 - 6 UF 148/11 (https://dejure.org/2012,5850)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 6 UF 148/11 (https://dejure.org/2012,5850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1360a Abs 4 S 1 BGB, § 52 Abs 2 FamFG
    Einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses: Umfang der Überprüfung im Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse im Hauptsacheverfahren nach § 52 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 52; FamFG § 52 Abs. 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1092
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
    Der Antragsgegner stellt auch weder die Berechtigung der Höhe des vom Familiengericht errechneten Vorschussanspruchs von 1.437,35 EUR in Frage noch nimmt er zweitinstanzlich die in der angegangenen Entscheidung in dieser Höhe angenommene Bedürftigkeit der Antragstellerin (zu dieser Voraussetzung etwa BGH FamRZ 2004, 1633) in Abrede.

    Das Familiengericht hat bereits im Ausgangspunkt - erkennbar versehentlich - verkannt, dass aus seiner dem angefochtenen Beschluss zugrunde gelegten Sicht dem Antragsgegner die Zahlung des Verfahrenskostenvorschusses nicht in einer Summe, sondern allenfalls gegen Raten (dazu BGH FamRZ 2004, 1633; Senatsbeschluss vom 20. August 2009 - 6 WF 84/09 -, FamRZ 2010, 749 m.w.N.) hätte aufgegeben werden können.

    Selbst wenn man dem Antragsgegner nicht den im Jahr 2010 maßgeblichen angemessenen Selbstbehalt von 1.100 EUR, sondern nur den eheangemessenen von 1.000 EUR gutbrächte (vgl. zu dieser Frage BGH FamRZ 2004, 1633; Senatsbeschluss vom 20. August 2009 - 6 WF 84/09 -, FamRZ 2010, 749 m.w.N.), könnte er somit allenfalls zur Zahlung von Vorschussraten in Höhe von 645, 77 EUR verpflichtet werden, so dass bei Zahlung in einem Betrag der ihm zu belassende Selbstbehalt weit unterschritten wäre.

  • OLG Saarbrücken, 20.08.2009 - 6 WF 84/09

    Prozesskostenvorschussansprüche unter getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
    Das Familiengericht hat bereits im Ausgangspunkt - erkennbar versehentlich - verkannt, dass aus seiner dem angefochtenen Beschluss zugrunde gelegten Sicht dem Antragsgegner die Zahlung des Verfahrenskostenvorschusses nicht in einer Summe, sondern allenfalls gegen Raten (dazu BGH FamRZ 2004, 1633; Senatsbeschluss vom 20. August 2009 - 6 WF 84/09 -, FamRZ 2010, 749 m.w.N.) hätte aufgegeben werden können.

    Selbst wenn man dem Antragsgegner nicht den im Jahr 2010 maßgeblichen angemessenen Selbstbehalt von 1.100 EUR, sondern nur den eheangemessenen von 1.000 EUR gutbrächte (vgl. zu dieser Frage BGH FamRZ 2004, 1633; Senatsbeschluss vom 20. August 2009 - 6 WF 84/09 -, FamRZ 2010, 749 m.w.N.), könnte er somit allenfalls zur Zahlung von Vorschussraten in Höhe von 645, 77 EUR verpflichtet werden, so dass bei Zahlung in einem Betrag der ihm zu belassende Selbstbehalt weit unterschritten wäre.

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
    Denn das Hauptsacheverfahren nach § 52 FamFG dient der Überprüfung der zuvor erlassenen einstweiligen Anordnung unter umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. - zu § 926 ZPO - BGH NJW 2001, 157).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZB 46/09

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten für einen Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
    Da der Verfahrenskostenvorschussanspruch Unterhaltscharakter hat (BGH FamRZ 2010, 189; grundlegend BGHZ 56, 92), ist bei Anordnung von Verfahrenskosten-vorschussraten die künftige Leistungsfähigkeit des Verpflichteten festzustellen.
  • BGH, 07.02.2001 - XII ZB 2/01

    Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
    Zwar hat das Familiengericht unangefochten und rechtsbedenkenfrei angenommen, dass das einstweilige Anordnungsverfahren wegen Trennungsunterhalts - 54 F 240/10 EAUE - eine persönliche Angelegenheit der Antragstellerin anbetroffen hat (vgl. dazu BGH FamRZ 2005, 883), deren Verfolgung jedenfalls in dem Umfang, in dem das Familiengericht dies dort mit Beschluss vom 20. Juli 2010 angenommen hat - 836 EUR monatlich -, hinreichende Erfolgsaussicht geboten hat und nicht mutwillig gewesen ist (dazu BGH FamRZ 2001, 1363).
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04

    Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
    Hintergrund ist, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Beteiligten nur eine summarische Prüfung geschuldet ist und ausschließlich präsente Beweismittel statthaft sind, eine Eilentscheidung nur formeller, nicht aber materieller Rechtskraft fähig ist (vgl. dazu BGHZ 161, 298) und ihr eine geringere Bestandskraft zukommt, was schon die leichtere Abänderbarkeit einstweiliger Anordnungen zeigt.
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
    Zwar hat das Familiengericht unangefochten und rechtsbedenkenfrei angenommen, dass das einstweilige Anordnungsverfahren wegen Trennungsunterhalts - 54 F 240/10 EAUE - eine persönliche Angelegenheit der Antragstellerin anbetroffen hat (vgl. dazu BGH FamRZ 2005, 883), deren Verfolgung jedenfalls in dem Umfang, in dem das Familiengericht dies dort mit Beschluss vom 20. Juli 2010 angenommen hat - 836 EUR monatlich -, hinreichende Erfolgsaussicht geboten hat und nicht mutwillig gewesen ist (dazu BGH FamRZ 2001, 1363).
  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
    Da der Verfahrenskostenvorschussanspruch Unterhaltscharakter hat (BGH FamRZ 2010, 189; grundlegend BGHZ 56, 92), ist bei Anordnung von Verfahrenskosten-vorschussraten die künftige Leistungsfähigkeit des Verpflichteten festzustellen.
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
    Liegen daher - wie hier - im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Hauptsacheverfahrens Belege für den Zeitraum vor, in dem Raten zu leisten wären, so sind diese heranzuziehen und können nicht die zurückliegende Zeiträume betreffenden und zur Grundlage einer Einkommensprognose gemachten Belege aus dem Eilverfahren herangezogen und die dortigen Zahlen fortgeschrieben werden (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532).
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