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   OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09 - K22   

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https://dejure.org/2009,35105
OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09 - K22 (https://dejure.org/2009,35105)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.07.2009 - 5 W 148/09 - K22 (https://dejure.org/2009,35105)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 5 W 148/09 - K22 (https://dejure.org/2009,35105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der vom Gegner zu erstattenden Kosten auf die Beratungshilfevergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung vom Gegner zu erstattender Kosten auf die Beratungshilfevergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 16.01.2009 - 4 W 171/08

    Beratungshilfe: Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09
    Ist der Gegner materiell-rechtlich - etwa aus Vereinbarung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung - verpflichtet, dem Rechtssuchenden die Kosten der Wahrung seiner Rechte zu ersetzen, so schuldet er nach § 9 Satz 1 BerHG die gesetzliche Vergütung nach dem jeweiligen Gebührentatbestand und nicht lediglich die verminderte Vergütung für die Beratungshilfe, da er durch die Mittellosigkeit des Rechtssuchenden nicht begünstigt werden soll (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 16.1.2009 - 4 W 171/08; Hartung/Römermann, Praxiskommentar zum RVG , 2004, § 58 , Rdn. 8; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Aufl., Rdn. 998; Schoreit/Groß, BerH/PKH, 9. Aufl., § 9 BerHG , Rdn. 2).

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts gilt die Anrechnungsbestimmung für alle Zahlungen nach § 9 BerHG , auch wenn sie - wie es hier der Fall ist - den vollen Gebührenanspruch eines Wahlanwalts nicht erreichen (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 16.1.2009 - 4 W 171/08 - Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, aaO.; ohne Einschränkung der Anrechnung auch Riedel/Sußbauer/Schmahl, aaO., § 58 , Rdn. 4; § 59 , Rdn. 57; Sommerfeldt/Jahn, Beck"scher Online-Kommentar RVG , Stand: 15.5.2009, § 58 , Rdn. 3; Gerold/Schmitt-Müller-Rabe, RVG , 18. Aufl., § 58 , Rdn. 3; Schoreit/Groß, aaO., § 9 BerHG , Rdn. 6; Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, Kompaktkommentar RVG , § 58 , Rdn. 3; a.A. Schnapp/Schneider, Anwaltskommentar RVG , 3. Aufl., § 58 , Rdn. 10).

  • LG Saarbrücken, 08.04.2009 - 5 T 172/09

    Beratungshilfe und Erstattungen des Gegners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09
    Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 8.4.2009 - 5 T 172/09 - abgeändert und die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neunkirchen/Saar vom 4.3.2009 - 2 TUR II 755/08 - zurückgewiesen.
  • LG Detmold, 07.07.2011 - 3 T 5/11

    Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners nach § 9 BerHG sind auf die

    Der Wortlaut des § 58 Abs. 1 RVG ist insoweit eindeutig (ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 4 W 171/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2009 - 5 W 148/09 - OLG Celle, NJW-RR 2011, Seite 719).

    Auch die vom Beteiligten zu 1) herangezogene Entscheidung des LG Saarbrücken (vgl. AGS 2009, Seite 290 ff) nötigt nicht, die weitere Beschwerde zuzulassen, zumal diese Entscheidung durch das OLG Saarbrücken mit Beschluss vom 24.07.2009 (5 W 148/09) abgeändert wurde.

  • OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10

    Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das

    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09; vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1).
  • SG Berlin, 26.01.2021 - S 133 SF 255/20

    Kosten Sozialrecht, Beratungshilfe, Unterschied Prozesskostenhilfe und

    Gleiches formuliert, ebenso zutreffend, auch das Saarländische Oberlandesgericht im Beschluss vom 24. Juli 2009, Az. 5 W 148/09 - K22: "Entgegen der Ansicht des Landgerichts zwingt die Einräumung eines solchen Befriedigungsvorrangs für die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts aber keineswegs zu der weitergehenden Annahme, eine Anrechnung von dem Gegner erhaltener Beträge auf die Vergütungsforderung gegen die Landeskasse habe nur und erst dann zu erfolgen, wenn der Rechtsanwalt wegen der ihm gesetzlich zustehenden Gebühren und Auslagen vollständig befriedigt ist.
  • OLG Naumburg, 22.08.2011 - 2 Wx 30/11

    Beratungshilfe: Anrechnung von Zahlungen eines erstattungspflichtigen Gegners

    Hinsichtlich der Anrechenbarkeit schließt sich der Senat der übereinstimmenden Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss v. 29.12.2010 - Az.: 2 W 383/10 -, NJW-RR 2011, 719), des OLG Saarbrücken (Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 5 W 148/09 -, zitiert nach juris, teilweise für die Gegenmeinung angeführt) und des OLG Bamberg (Beschluss v. 16.01.2009 - Az.: 4 W 171/08 -, zitiert nach juris) an (ebenso auch AG Halle, Beschluss v. 09.03.2011 - Az.: 103 II 8727/06 -, zitiert nach juris; AG Mosbach, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 146/10 BHG -, NJW-RR 2011, 698 ff.).
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