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   OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01 - 113   

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https://dejure.org/2002,4760
OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01 - 113 (https://dejure.org/2002,4760)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.01.2002 - 5 W 362/01 - 113 (https://dejure.org/2002,4760)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 5 W 362/01 - 113 (https://dejure.org/2002,4760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsanteile einer GmbH als Gesamtgut bei einer Gütergemeinschaft; Erfordernis der Zustimmung des anderen Ehegatten zur Erhebung einer Klage; Auslegung einer Vereinbarung über die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils im Hinblick auf ein künftiges ...

  • Judicialis

    BGB § 1410; ; BGB § ... 1413; ; BGB § 1452; ; BGB § 1455; ; BGB § 1455 Nr. 6; ; BGB § 1455 Nr. 10; ; GmbHG § 18; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; AktG § 246 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 2 Satz 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 161 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1408 1450 1455 Nr. 6 Nr. 10; GmbHG § 18
    Gemeinschaftliche Verwaltung von GmbH-Anteilen im Rahmen der Gütergemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Konkludent vereinbarte Abänderung eines Ehevertrags hinsichtlich der Verwaltung von gemeinsam gehaltenen Geschäftsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 721
  • FGPrax 2002, 70
  • FamRZ 2002, 1033
  • FamRZ 2002, 1034
  • NZG 2002, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
    Es handelt sich deshalb um eine zur Erhaltung des Gesamtguts notwendige Maßnahme (dazu BGHZ 108, 21 für die vergleichbare Regelung in § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB, ebenfalls im Fall einer gesellschaftsrechtlichen Anfechtungsklage).

    Wollte die Antragstellerin die Klage rechtzeitig erheben (zu diesem Gesichtspunkt auch BGHZ 108, 21), so musste sie das ohne Zustimmung des Antragsgegners tun.

    Dem steht auch § 18 GmbHG nicht entgegen, denn diese Vorschrift soll nur verhindern, dass das Recht von den einzelnen Mitberechtigten unterschiedlich ausgeübt wird; dazu kommt es nicht, wenn nur einer der Mitberechtigten das Recht mit Wirkung für alle ausübt (auch dazu BGHZ 108, 21 mwN).

  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den Grundsätzen, die die Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der falsa demonstratio entwickelt hat (dazu etwa BGHZ 74, 116, und BGHZ 87, 150).

    Auch bei Vorliegen einer falsa demonstratio kann man zu einer formgerechten Beurkundung nur dann gelangen, wenn der nicht beurkundete Wille der Vertragspartner in der Urkunde zumindest andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BGHZ 74, 116; BGHZ 80, 246; BGHZ 87, 150; BGH, NJW 1995, 1886; den Inhalt dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verkennt das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 9.3.2000, 22 U 149/99, OLGR Hamm 2000, 352 mit seiner davon abweichenden Auflassung).

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den Grundsätzen, die die Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der falsa demonstratio entwickelt hat (dazu etwa BGHZ 74, 116, und BGHZ 87, 150).

    Auch bei Vorliegen einer falsa demonstratio kann man zu einer formgerechten Beurkundung nur dann gelangen, wenn der nicht beurkundete Wille der Vertragspartner in der Urkunde zumindest andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BGHZ 74, 116; BGHZ 80, 246; BGHZ 87, 150; BGH, NJW 1995, 1886; den Inhalt dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verkennt das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 9.3.2000, 22 U 149/99, OLGR Hamm 2000, 352 mit seiner davon abweichenden Auflassung).

  • BGH, 12.10.1992 - II ZR 286/91

    Anfechtungsfrist bei Einziehung eines Geschäftsanteils durch Beschluß der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
    Es war auch Gefahr im Verzug, denn die Anfechtungsklage musste mit aller zumutbaren Beschleunigung innerhalb einer Frist erhoben werden, die am Leitbild der Regelung des § 246 Abs. 1 AktG orientiert ist (BGH, NJW 1993, 129); nach dieser Regelung muss die Klage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden.

    Das galt auch hier, denn der Versuch einer vorherigen einvernehmlichen Lösung mit dem Antragsgegner (auch dazu BGH, NJW 1993, 129) hatte hier, wie auch der gesamte Verlauf des bisherigen Verfahrens bestätigt, keinerlei Aussicht auf Erfolg.

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
    Auch bei Vorliegen einer falsa demonstratio kann man zu einer formgerechten Beurkundung nur dann gelangen, wenn der nicht beurkundete Wille der Vertragspartner in der Urkunde zumindest andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BGHZ 74, 116; BGHZ 80, 246; BGHZ 87, 150; BGH, NJW 1995, 1886; den Inhalt dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verkennt das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 9.3.2000, 22 U 149/99, OLGR Hamm 2000, 352 mit seiner davon abweichenden Auflassung).
  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 22 U 149/99

    Auslegung formbedürftiger Willenserklärungen bei irrtümlicher Falschbezeichnung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
    Auch bei Vorliegen einer falsa demonstratio kann man zu einer formgerechten Beurkundung nur dann gelangen, wenn der nicht beurkundete Wille der Vertragspartner in der Urkunde zumindest andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BGHZ 74, 116; BGHZ 80, 246; BGHZ 87, 150; BGH, NJW 1995, 1886; den Inhalt dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verkennt das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 9.3.2000, 22 U 149/99, OLGR Hamm 2000, 352 mit seiner davon abweichenden Auflassung).
  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
    Auch bei Vorliegen einer falsa demonstratio kann man zu einer formgerechten Beurkundung nur dann gelangen, wenn der nicht beurkundete Wille der Vertragspartner in der Urkunde zumindest andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BGHZ 74, 116; BGHZ 80, 246; BGHZ 87, 150; BGH, NJW 1995, 1886; den Inhalt dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verkennt das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 9.3.2000, 22 U 149/99, OLGR Hamm 2000, 352 mit seiner davon abweichenden Auflassung).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 44/96

    Auslegung notariellen Erbvertrages bei mehrdeutigen Formulierungen zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
    Die von dem Landgericht vorgenommene Auslegung der notariellen Vereinbarung ist von dem Rechtsbeschwerdegericht daraufhin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht, dem Sinn und dem Wortlaut der abgegebenen Erklärungen nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (dazu beispielsweise BayObLG, NJW-RR 1997, 835 mwN).
  • OLG Dresden, 17.08.1998 - 2 U 596/98

    Wichtiger Grund für die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
    Der Wert der Anfechtung eines solchen Beschlusses richtet sich nach dem Verkehrswert des Geschäftsanteils (OLG Dresden, NZG 1999, 29).
  • OLG Köln, 04.10.2005 - 26 WF 125/05

    Berücksichtigung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren -

    Zwar ist auch die Auffassung des Amtsgerichts nicht unumstritten, dass bei einer Quotelung der Kosten jegliche Anrechnung eines gezahlten Prozesskostenvorschusses zu unterbleiben hat (so zwar OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1034).
  • OLG München, 04.02.2011 - 34 Wx 157/10

    Gütergemeinschaft: Alleinige Antrags- und Beschwerdebefugnis des in

    Zwar zählen dazu auch prozessuale Schritte (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2002, 1034; MüKo/Kanzleiter BGB 5. Aufl. § 1455 Rn. 10), ggf. auch das Ergreifen sonstiger Rechtsbehelfe.
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