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   OLG Saarbrücken, 25.02.2006 - 5 W 42/06 - 14   

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https://dejure.org/2006,1612
OLG Saarbrücken, 25.02.2006 - 5 W 42/06 - 14 (https://dejure.org/2006,1612)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.02.2006 - 5 W 42/06 - 14 (https://dejure.org/2006,1612)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2006 - 5 W 42/06 - 14 (https://dejure.org/2006,1612)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kommanditgesellschaft: Irreführungsverbot; Firmenbezeichnung einer KG

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 Nr. 3
    Bildung der Personenfirma einer KG mit dem Namen eines Kommanditisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der freien Wahl der Firmenbezeichnung; Erforderlichkeit der Identifizierungsmöglichkeit des Unternehmensgegenstands und des Names der sie führenden Personen; Begrenzung durch das Irreführungsverbot; Eignung des Namensbestandteils der Firma einer ...

  • Judicialis

    HGB § 18 Abs. 2; ; HGB § 19 Abs. 1 Nr. 3; ; HGB § 19 Abs. 2 a.F.; ; HGB § 19 Abs. 4 a.F.; ; HGB § 125 a n.F.; ; FGG §§ 27 ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Benennung einer Firma einer KG nach dem Kommanditisten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Die Firma einer KG muss die Gesellschaftsform enthalten ? Der Name eines persönlich haftenden Gesellschafters ist nicht erforderlich ? Die Firma kann aus dem Namen des Kommanditisten bestehen ? Keine Irreführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HGB §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 Nr. 3
    Bildung der Personenfirma einer KG mit dem Namen eines Kommanditisten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Firmierung einer KG mit Namen des Kommanditisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 902
  • ZIP 2006, 1772
  • DNotZ 2006, 711
  • FGPrax 2006, 131
  • DB 2006, 1002
  • Rpfleger 2006, 415
  • NZG 2006, 586
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2006 - 5 W 42/06
    Während einige Stimmen weiterhin von einer berechtigten Erwartung des Geschäftsverkehrs an der Haftungsverlautbarung jedenfalls durch den in der Firma verwendeten Namen eines tatsächlichen Gesellschafters der KG ausgehen (so vor allem Kögel BB 1997, 793; Koller/Roth/Morck, HGB, 5. Aufl., § 18 Rdn 15; Ebenroth/Boujong/Joost/Zimmer, HGB, 2001, § 18 Rdn. 11), sprechen sich vor allem neuere Stellungnahmen für die Zulässigkeit einer solchen Bezeichnung aus (vgl. vor allem MünchKommHGB/Heidinger, 2.Aufl. 2005, § 18 Rdn. 95 ff.; Baumbach/Hopt, HGB, 31.Aufl. 2003, § 19 Rdn. 22).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2000 - 8 W 80/00

    Angabe der Rechtsform einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2006 - 5 W 42/06
    Die Vorschrift des § 19 Abs. 2 HGB a.F., die dies verlangte, ist ersatzlos entfallen; ebenso ist das ergänzende ausdrückliche Verbot, Namen anderer Personen in die Firma aufzunehmen (§ 19 Abs. 4 HGB a.F.), gestrichen worden (vgl. OLG Stuttgart, BB 2001, 14; Zimmer in: Ebenroth/Boujong/Jost, HGB, Aufl., § 18, Rdnr. 34; Baumbach-Hopt, HGB, 32. Aufl., § 19, Rdnr. 22).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von

    In der Rechtsprechung sind Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden (von BGH NJW 2003, 3272, 3273 wurden 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% und einem Beta-Faktor von 1, 02, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt; OLG München, Beschluss vom 30.11.2006 im Verfahren 31 Wx 59/06, juris Rz. 34, mit Risikozuschlag von 2, 5%), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frage der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen; kritisch auch Emmerich-Habersack, § 305 AktG, Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    In der Rechtsprechung sind Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden (von BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGH 156, 57 wurden 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% und einem Beta-Faktor von 1, 02, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frage der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen; kritisch auch Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).
  • OLG München, 08.11.2012 - 31 Wx 415/12

    Eintragungsfähigkeit einer Firma im Handelsregister: Verwendung eines fiktiven

    Nach der aktuellen Fassung des § 18 Abs. 2 HGB kann die Eintragung einer Firma in das Handelsregister nur dann abgelehnt werden, wenn der gewählte Firmenname über geschäftliche Verhältnisse irreführt, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind (vgl. etwa MK-HGB/Heidinger, 2. Aufl. 2005, Rn. 22 vor § 17 HGB m.w.N.; aber auch aus der Rechtsprechung LG Landshut, MittBayNot 2000, 333; OLG Oldenburg, BB 2001, 1373; LG Frankfurt/Oder GmbHR 2002, 966; LG Limburg, GmbHR 2006, 261[262]; OLG Saarbrücken, Rpfleger 2006, 415 sowie OLG Jena, NZG 2010, 1354).

    Das LG Landshut hat bereits in MittBayNot 2000, 333 darauf verwiesen, dass sich bei einer deutschen Personenfirma niemand darauf verlassen kann, dass die in der Firma genannte Person dieser noch angehört (ähnlich zur Kommanditgesellschaft: OLG Saarbrücken, Rpfleger 2006, 415; s.a. OLG Jena, NZG 2010, 1354 zur GmbH).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2010 - 11 Wx 15/09

    Irreführung durch Verwendung des Namens eines Nichtgesellschafters in der Firma

    Danach ist festzuhalten, dass die Firma einer OHG oder KG heute grundsätzlich aus dem Namen auch von Nichtgesellschaftern oder von Kommanditisten (vgl. OLG Saarbrücken DB 2006, 1002 ) gebildet werden kann (vgl. Burgard aaO. § 18 Rn. 56; Müther, Das Handelsregister in der Praxis, 2007 Rn. 29; Roth in Altmeppen/Roth, GmbHG , 6. Aufl. 2009 § 4 Rn. 12; Schmidt-Leithoff in Rowedder, GmbHG , 2002 § 4 Rn. 44; Hueck-Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Aufl. 2010 § 4 Rn. 12; Ammon/Ries in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB 3. Aufl. 2008 § 18 Rn. 32 und § 19 Rn. 24; Heidinger aaO. § 18 Rn. 167 ff.; Burgard aaO. § 18 Rn. 56; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2002 8 Wx 23/02, Juris; offen gelassen von OLG Stuttgart BB 2001, 14 f.).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 20 U 64/12

    Reichweite einer Ausschlussklausel

    Diese Zweckrichtung zwingt zugleich zu der Annahme, dass beim Zusammentreffen einer ausgeschlossenen mit einer nicht ausgeschlossenen Ursache regelmäßig der Ausschluss durchgreift; es reicht mithin aus, wenn die ausgeschlossene Ursache mitursächlich für den Leistungsfall ist (OLG Koblenz, VersR 1990, 768; OLG Frankfurt, VersR 2003, 1384; OLG Stuttgart, VersR 2003, 1385 [die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Juni 2003 - IV ZR 299/02 - zurückgewiesen]; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, Beschl. v. 12. November 2006 - 5 W 42/06 - anders für eine deutlich im Wortlaut abweichende, auf einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang abstellende Ausschlussklausel: OLG Karlsruhe, VersR 2006, 1348).
  • LG Hamburg, 03.04.2007 - 414 O 26/97

    Berechnung der Abfindung eines außenstehenden Aktionärs bei einem Beherrschungs-

    In jüngerer Zeit werden von den Gerichten auch höhere Sätze gebilligt (Übersicht bei OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 20 W 14/05 - zitiert nach juris: BGH NJW 2003, 3272, 3273= BGH 156, 57: 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frag der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen; kritisch auch Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).
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