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   OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 6 UF 38/13   

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https://dejure.org/2013,8657
OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 6 UF 38/13 (https://dejure.org/2013,8657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.02.2013 - 6 UF 38/13 (https://dejure.org/2013,8657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 6 UF 38/13 (https://dejure.org/2013,8657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1626a Abs 2 BGB, § 1672 Abs 1 BGB
    Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern: Folgenabwägung bei einem Antrag des Vaters auf einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen des Umzugs der alleinsorgeberechtigten Mutter mit den Kindern in ein anderes Bundesland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den nichtehelichen Vater wegen Wegzugs der Mutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1672
    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den nichtehelichen Vater wegen Wegzugs der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 6 UF 38/13
    Die vom Vater ausweislich des zweitinstanzlichen Berichts des Verfahrensbeistandes ins Auge gefasst Lösung einer Rückkehr der Mutter mit den Kindern ins Saarland ist mit Blick auf die allgemeine Handlungsfreiheit der Mutter aus Rechtsgründen einer Einbeziehung in die vorliegend zu Gebote stehenden Entscheidungsalternativen entzogen (dazu BGH FamRZ 2010, 1060; 2011, 796, jeweils m. Anm. Völker; siehe auch Völker/Clausius, a.a.O., § 1, Rz. 219).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 6 UF 38/13
    Denn der vom Bundesverfassungsgericht erlassenen Übergangsregelung zufolge ist § 1672 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht (BVerfG FamRZ 2010, 1403, Ziffer 3. der Entscheidungsformel und Rz. 76 der Gründe; dazu eingehend Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 5. Aufl., § 1, Rz. 28 f.).
  • BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11

    Außervollzugsetzung einer gerichtlichen Entscheidung über die vorläufige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 6 UF 38/13
    Letztlich rechtfertigt auch die abschließend gebotene kindbezogene Abwägung der Folgen (vgl. BVerfG JAmt 2011, 107; Senatsbeschluss vom 11. März 2011 - 6 UF 24/11 -) des vorläufigen Verbleibs der Kinder bei der Mutter gegen die eines dann ebenfalls unter Umständen nur einstweiligen Wechsels zum Vater keine andere Sicht.
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