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   OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14   

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https://dejure.org/2014,7577
OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14 (https://dejure.org/2014,7577)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.02.2014 - 5 W 5/14 (https://dejure.org/2014,7577)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 5 W 5/14 (https://dejure.org/2014,7577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 120 Abs 4 ZPO vom 5. Dezember 2005
    Prozesskostenhilfe: Abänderung einer ratenfreien Bewilligung nach Erhalt einer Vergleichssumme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung der ratenfreien Prozesskostenhilfe nach Erhalt einer Zahlung im Prozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4
    Aufhebung der Bewilligung der ratenfreien Prozesskostenhilfe nach Erhalt einer Zahlung im Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Geldzufluss im Prozess kann sich auf PKH-Bewilligung auswirken

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Geldzufluss im Prozess kann sich auf PKH-Bewilligung auswirken

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2005 - 19 W 62/05

    Prozesskostenhilfe: Auswirkungen einer wesentlichen Änderung der maßgebenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14
    Eine prinzipiell relevante Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere darin liegen, dass der Partei aus dem Prozess etwas zugeflossen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.6.2010 - 4 W 22/10 - juris; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 649; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1851; Kalthoener/Büttner u.a., Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 26. Aufl. 2012, § 7 Rdn. 390).

    Begleicht die Partei jene Schulden, ist das grundsätzlich hinzunehmen (Reichling in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 11, 2014, § 120a Rdn. 19; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 649).

  • OLG Brandenburg, 17.10.1996 - 10 WF 135/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14
    Dieses Verlangen ist Voraussetzung für die Änderungsentscheidung (OLG Brandenburg, JurBüro 1997, 481).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 10 WF 155/05

    Durch einen Prozess realisierte Forderung als wesentliche Änderung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14
    Eine prinzipiell relevante Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere darin liegen, dass der Partei aus dem Prozess etwas zugeflossen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.6.2010 - 4 W 22/10 - juris; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 649; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1851; Kalthoener/Büttner u.a., Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 26. Aufl. 2012, § 7 Rdn. 390).
  • OLG Celle, 26.06.2007 - 7 W 51/07

    Notwendigkeit einer vorrangigen Einsetzung des Ertrages eines erfolgreich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14
    Gemäß § 120 Abs. 4 ZPO a.F. kann das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben und die Partei nunmehr in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen (OLG Celle, OLGR Celle 2007, 927).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - 4 W 22/10

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Veränderung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14
    Eine prinzipiell relevante Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere darin liegen, dass der Partei aus dem Prozess etwas zugeflossen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.6.2010 - 4 W 22/10 - juris; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 649; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1851; Kalthoener/Büttner u.a., Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 26. Aufl. 2012, § 7 Rdn. 390).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 1 W 60/05

    Überprüfung der Prozeßkostenhilfe: Umfang der Erklärungs- und Auskunftspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14
    Das Gericht kann der Partei aufgeben, die im Rahmen der Auskunftspflicht gemachten Angaben zu vervollständigen, zu belegen oder sonst glaubhaft zu machen, um eine hinlänglich sichere Grundlage für die erneute Entscheidung über die gewährte Prozesskostenhilfe zu erlangen (Motzer in: Münchkomm ZPO, 4. Aufl. 2013, § 120 Rdn. 21; Fischer in: Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 120 Rdn. 14; OLG Karlsruhe, JurBüro 2006, 153).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 8 WF 105/09

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Einsatz einer der Altersvorsorge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14
    Dieser Betrag überstieg das ihm nach § 115 Abs. 2 Satz 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 DVO § 90 SGB XII zu belassende Schonvermögen (2.600 ?) erheblich und begründete deshalb einen wesentlichen Vermögenserwerb im Sinne des § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (vgl. Kalthoener/Büttner u.a., Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 6. Aufl. 2012, § 7 Rdn. 391; zur Berücksichtigung des Schonbetrags im Rahmen des § 120 Abs. 4 ZPO siehe OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 311; zum Schonvermögen allgemein Reichling in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 11, 2014, § 115 Rdn. 80).
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