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   OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14   

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https://dejure.org/2015,62268
OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14 (https://dejure.org/2015,62268)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 U 59/14 (https://dejure.org/2015,62268)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 U 59/14 (https://dejure.org/2015,62268)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.1985 - VIII ZR 287/84

    Rücktritt des Schuldners nach Abtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14
    Denn nach ihrem Zweck, eine Verschlechterung der Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners infolge der Forderungsabtretung zu verhindern, erfasst die Vorschrift alle Einwendungen des Schuldners, die zum Zeitpunkt der Abtretung bereits in dem Schuldverhältnis angelegt waren (BGH, Urteil vom 23.3. 2004 - XI ZR 14/03 - NJW-RR 2004, 1347, 1348; Urteil vom 5.12.2003 - V ZR 341/02 - NJW-RR 2004, 1135, 1136; Urteil vom 16.10.1985 - VIII ZR 287/84 - NJW 1986, 919, 920; MünchKomm.BGB-Roth, 6. Auflage 2012, § 404 Rn. 10).

    Vielmehr enthält § 407 BGB gegenüber § 404 BGB einen weitergehenden - bei Kenntnis der Abtretung allerdings nicht gegebenen - Schutz des Schuldners für sein Vertrauen darauf, dass der ursprüngliche Gläubiger nach wie vor verfügungsbefugt ist (BGH, Urteil vom 16.10.1985 - VIII ZR 287/84 - NJW 1986, 919, 920).

    Denn in Fällen der - hier vorliegenden - Schuldübernahme und Abtretung ist die Kündigung nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich dem Zedenten gegenüber zu erklären (Roth aaO., § 404 Rn. 6; BGH, Urteil vom 16.10.1985 - VIII ZR 287/84 - aaO.).

  • BGH, 08.11.2007 - IX ZR 53/04

    Wirksamkeit einer vor Insolvenzeröffnung erklärten Aufforderung über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14
    Dem steht auch nicht entgegen, dass zum Zeitpunkt der Kündigung mit Schreiben vom 04.12.2008 (Anlage B2) bereits ein vorläufiger "starker" Insolvenzverwalter bestellt war, denn auch diesem steht nicht das Recht zu, die Erfüllung gegenseitiger Verträge gemäß § 103 InsO zu verlangen oder abzulehnen (BGH, Urteil vom 8.11.2007 - IX ZR 53/04, NZI 2008, 36, 37 Tz. 9; Vallender in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Auflage 2010, § 22 Rn. 45).
  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02

    Geltendmachung der fehlenden Vollstreckbarkeit einer Urkunde im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14
    Denn nach ihrem Zweck, eine Verschlechterung der Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners infolge der Forderungsabtretung zu verhindern, erfasst die Vorschrift alle Einwendungen des Schuldners, die zum Zeitpunkt der Abtretung bereits in dem Schuldverhältnis angelegt waren (BGH, Urteil vom 23.3. 2004 - XI ZR 14/03 - NJW-RR 2004, 1347, 1348; Urteil vom 5.12.2003 - V ZR 341/02 - NJW-RR 2004, 1135, 1136; Urteil vom 16.10.1985 - VIII ZR 287/84 - NJW 1986, 919, 920; MünchKomm.BGB-Roth, 6. Auflage 2012, § 404 Rn. 10).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 14/03

    Kündigung einer abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14
    Denn nach ihrem Zweck, eine Verschlechterung der Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners infolge der Forderungsabtretung zu verhindern, erfasst die Vorschrift alle Einwendungen des Schuldners, die zum Zeitpunkt der Abtretung bereits in dem Schuldverhältnis angelegt waren (BGH, Urteil vom 23.3. 2004 - XI ZR 14/03 - NJW-RR 2004, 1347, 1348; Urteil vom 5.12.2003 - V ZR 341/02 - NJW-RR 2004, 1135, 1136; Urteil vom 16.10.1985 - VIII ZR 287/84 - NJW 1986, 919, 920; MünchKomm.BGB-Roth, 6. Auflage 2012, § 404 Rn. 10).
  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14
    Denn das entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach ein Hoheitsakt nur in dem dafür vorgesehenen Verfahren beseitigt werden kann und, solange das nicht geschehen ist, grundsätzlich wirksam ist (BGH, Urteil vom 14-01-1991 - II ZR 112/90 - NJW 1991, 922; Urteil vom 22.01.1998 - IX ZR 99/97 - WM 1998, 569 ff.).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90

    Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14
    Denn das entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach ein Hoheitsakt nur in dem dafür vorgesehenen Verfahren beseitigt werden kann und, solange das nicht geschehen ist, grundsätzlich wirksam ist (BGH, Urteil vom 14-01-1991 - II ZR 112/90 - NJW 1991, 922; Urteil vom 22.01.1998 - IX ZR 99/97 - WM 1998, 569 ff.).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 U 59/14
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von dem Kläger in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Urteil des BGH vom 18.07.2002 - IX ZR 195/01 - (BGHZ 151, 353 ff.), denn dieses befasst sich im Wesentlichen mit den Handlungsbefugnissen eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt.
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