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   OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11 - 8   

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https://dejure.org/2012,4735
OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11 - 8 (https://dejure.org/2012,4735)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.04.2012 - 1 U 26/11 - 8 (https://dejure.org/2012,4735)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. April 2012 - 1 U 26/11 - 8 (https://dejure.org/2012,4735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners wegen Benachteiligungsabsicht

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 2; BGB § 242
    Zu den Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme von Gesamtschuldner rechtsmissbräuchlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 84/84

    Gesamtschuldnerausgleich unter Grundstückseigentümern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Wird ein Darlehen von mehreren Darlehensnehmern gemeinsam aufgenommen, so ist im Grundsatz derjenige ausgleichspflichtig, dem das Darlehen zu Gute kommt (BGH NJW 1986, 1491; Staudinger/ Noack, BGB, 2005, § 426 Rz. 57; Ehrmann/Ehmann, BGB, § 426 Rz. 7).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 75/83

    Inanspruchnahme eines von mehreren Gesamtschuldnern - Beschränkung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Grundsätzlich steht es nach § 421 BGB im freien Belieben des Gläubigers, in welchem Umfang er einen von mehreren Gesamtschuldnern in Anspruch nimmt und dadurch mit dem Regressrisiko belastet (BGH, Urteil vom 22.5.1984 - III ZR 75/83; BGH, Urteil vom 30.1.1967 - III ZR 284/74).
  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 342/89

    Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners bei Freistellungsvereinbarung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Als rechtsmissbräuchliches Verhalten wäre das Verhalten des Gläubigers anzusehen, wenn er sich nur deswegen an einen von mehreren Gesamtschuldnern halten und ihm das Regressrisiko aufbürden würde, weil er aus missbilligenswerten Motiven die Absicht hat, gerade diesen Schuldner zu belasten (BGH, Urteil vom 22.1.1991 - XI ZR 342/89).
  • BGH, 16.06.1970 - VI ZR 98/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Prozessfähigkeit - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Ein die Klage als unbegründet abweisendes Urteil des Rechtsmittelgerichts enthält keine Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers, weil diesem durch die Abweisung der Klage als unzulässig keine Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt worden war (BGH NJW 1970, 1683, 1684).
  • BGH, 07.12.1981 - II ZR 187/81

    Gemischtsprachiger Wechsel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist indes die Klage nicht gemäß § 597 Abs. 2 ZPO als im Urkundenprozess unstatthaft, sondern gemäß § 597 Abs. 1 ZPO endgültig abzuweisen, da die Klägerin - ungeachtet der in Betracht kommenden Haftungsentlassung der Beklagten aus dem streitgegenständlichen Darlehen - aufgrund einer anderen Einwendung, nämlich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB), daran gehindert ist, gerade die Beklagte aus dem Darlehen in Anspruch zu nehmen (BGHZ 82, 200; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 597 Rz. 6; Münchener Kommentar-Braun, ZPO, § 597 Anm. 9).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86

    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann das Rechtsmittelgericht ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn nur der Kläger das Rechtsmittel eingelegt hat (BGH NJW 1988, 1982, 1983 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1995 - 9 U 125/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Jedoch ist dem Kläger durch die Klageabweisung als im Urkundenprozess unstatthaft keine Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt worden (OLG Düsseldorf Urt.v. 31.05.1995-Az. 9 U 125/94).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15

    Forderungsabtretung: Umfang der Informationspflichten des Abtretenden bei

    Außerdem nahm die Klägerin Frau K. ohne Erfolg auf Rückerstattung eines erstrangigen Teilbetrags eines Darlehens in Höhe von 200.000 ? in Anspruch (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8, Bd. I Bl. 82 ff. d. A.).

    Die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8), in der die Inanspruchnahme der Frau K. durch die Klägerin als rechtsmissbräuchlich angesehen worden sei, bestätige gerade, wie sehr die Klägerin auf die streitgegenständlichen Unterlagen angewiesen sei.

    Der Klage fehle auch deshalb das erforderliche Rechtsschutzinteresse, weil in den beiden Urteilen des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8) und 08.06.2012 (8 U 426/10 - 12) festgestellt worden sei, dass die Klägerin im Verhältnis zu Frau K. ihre formale Rechtsposition in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise benutzt und zielgerichtet ausschließlich zu deren Nachteil und zu deren Schaden ausnutze.

    Sie hat im Zusammenhang mit dem ihrer Auffassung nach fehlenden Rechtsschutzinteresse der Klägerin vorgetragen, in den beiden Urteilen des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8) und 08.06.2012 (8 U 426/10 - 12) sei festgestellt worden, dass die Klägerin im Verhältnis zu Frau K. ihre formale Rechtsposition in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise benutzt und zielgerichtet ausschließlich zu deren Nachteil und zu deren Schaden ausnutze.

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