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   OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14   

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https://dejure.org/2014,52098
OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14 (https://dejure.org/2014,52098)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.06.2014 - 5 U 3/14 (https://dejure.org/2014,52098)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 5 U 3/14 (https://dejure.org/2014,52098)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 185/82

    Auslegung der Zuwendung einzelner Nachlaßgegenstände

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
    Sie betrifft nämlich den Fall der Mehrheit von Erben und die Auseinandersetzung des ihnen als Erben zugefallenen Nachlasses, setzt eine Erbeinsetzung mithin denknotwendig voraus (vgl. Schlüter, Abgrenzungsfragen: Vermächtnis - Teilungsanordnung - Erbeinsetzung, ErbR 2011, 233) und ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Erblasser zwar Anordnungen für die Aufteilung seines Vermögens unter mehreren Miterben treffen, hiermit aber keine Veränderung der von ihm gewünschten gesetzlichen Erbfolge bzw. der Höhe der von ihm bestimmten Erbteile bewirken, also keine wertmäßige Begünstigung einzelner Miterben will (vgl. BGH, Urt. v. 23.5.1984 - IVa ZR 185/82 - FamRZ 1985, 62).

    In diesem Fall ist die Annahme einer Teilungsanordnung nicht ausgeschlossen, setzt aber voraus, dass der Erblasser die Erbquoten und deren Wert mit Hilfe der Teilungsanordnung nicht verschieben, sondern davon gerade unangetastet lassen wollte (BGH, Urt. v. 23.5.1984 - IVa ZR 185/82 - FamRZ 1985, 62).

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
    Im Übrigen steht die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im freien Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1999 - IX ZR 341/98 - NJW 2000, 142; Urt. v. 7.10.1992 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134).

    Eine solche Sorgfaltspflichtsverletzung auszugleichen, ist nicht Sinn der Möglichkeit der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1999 - IX ZR 341/98 - NJW 2000, 142; Wendtland in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand 15.3.2014, § 156 Rdn. 10).

  • BGH, 07.12.1994 - IV ZR 281/93

    Auslegung einer Zuwendung als Vorausvermächtnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
    (4) Dessen ungeachtet hat der Bundesgerichtshof (Urt. v. 7.12.1994 - IV ZR 281/93 - NJW 1995, 721) die Auslegung einer letztwilligen Zuwendung als Vorausvermächtnis - und nicht als Teilungsanordnung - selbst in einem Fall nicht als unter allen Umständen ausgeschlossen angesehen, in welchem der Erblasser einen bestimmten Gegenstand einem Miterben zugewandt und dabei - wie für eine Teilungsanordnung typisch - die Anrechnung des Wertes dieses Gegenstandes auf den Erbanteil des Bedachten angeordnet hatte.
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
    Im Übrigen steht die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im freien Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1999 - IX ZR 341/98 - NJW 2000, 142; Urt. v. 7.10.1992 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134).
  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 87/82

    Anspruch eines Miterben auf beschränkte Teilauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
    Erhält einer der Erben aufgrund der Teilungsanordnung - durch Zuteilung bestimmter Nachlassgegenstände - mehr als den ihm zugedachten Erbteil, so ist er zur Zahlung eines dem Mehrwert entsprechenden Ausgleichs aus seinem eigenen Vermögen an die übrigen Miterben verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 14.3.1984 - IVa ZR 87/82 - NJW 1985, 51).
  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

    Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
    Mit Blick darauf, dass die Zuwendung des Hausanwesens weder den Nachlasswert insgesamt noch dessen wesentlichen Bestandteil erschöpft, kann nach der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht angenommen werden, dass der Kläger, dem lediglich ein einzelner Vermögensgegenstand zugewandt wurde, nach dem Willen der Erblasser Erbe sein sollte (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2000 - IV ZR 157/98 - ZEV 2000, 195; Weidlich in Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2087 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
    Eine Erbeinsetzung nach dem Letztversterbenden kann dem Testament auch im Wege der Auslegung nicht entnommen werden, weil ein solcher Wille der Erblasser in dem Testament selbst keine hinreichende Stütze findet, was allerdings erforderlich wäre, damit er formgültig erklärt ist (sog. Andeutungstheorie, vgl. BGH, Urt. v. 8.12.1982 - IVa ZR 94/81 - BGHZ 86, 41; Weidlich in Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2084 Rdn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21

    Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten

    Dafür spricht entscheidend die damit erkennbar gewollte wertmäßige Begünstigung der beiden Beklagten, die durch die Zuwendung der "alsbald bebaubaren" Grundstücke vorab einen Vermögensvorteil gegenüber den übrigen Miterben erhalten sollten, während eine reine Teilungsanordnung nur dann gegeben wäre, wenn ein solcher Begünstigungswille fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1961 - V ZR 31/60, BGHZ 36, 115; Urteil vom 7. Dezember 1994 - IV ZR 281/93, NJW 1995, 721; Senat, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 U 3/14, ErbR 2015, 579; Rudy, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 2150 Rn. 6).

    Im Übrigen kann nach der Rechtsprechung im Einzelfall auch ein von der Erbeinsetzung unabhängiger Geltungsgrund für die Zuwendung - und damit ein Vorausvermächtnis - gewollt sein (Urteil vom 7. Dezember 1994 - IV ZR 281/93, NJW 1995, 721; Senat, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 U 3/14, ErbR 2015, 579).

  • OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15

    Testament - Nachweis der Existenz und Auslegung bei Vorlage einer Kopie

    Greifbare Anhaltspunkte zur Annahme eines Vorausvermächtnisses (§ 2150 BGB) fehlen; es ist nämlich gerade nicht ersichtlich, dass der Erblasser seine Stiefenkel gegenüber seiner Tochter wertmäßig begünstigen wollte (vgl. OLG Saarbrücken ErbR 2015, 579 Tz. 31 ff.; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2048 Rn. 5ff.).
  • LG München I, 06.07.2017 - 20 O 7316/16

    Kein lebzeitiges Eigeninteresse an der Übertragung eines Grundstücks auf die

    Die Anordnung des gemeinschaftlichen Testaments, nach der der Sohn nach dem Tod des Letztversterbenden ein Hausanwesen erhalten soll, das weder den Nachlasswert insgesamt noch dessen wesentlichen Bestandteil ausschöpft, ist als Vermächtnis i.S.d. § 2174 BGB und mangels erfolgter Erbeinsetzung nicht als Teilungsanordnung anzusehen (siehe Saarländisches OLG, Urteil vom 26.6.2014, ZErb 2015, 153 ff.).
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