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   OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13   

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OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13 (https://dejure.org/2014,50300)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.06.2014 - 5 U 83/13 (https://dejure.org/2014,50300)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 5 U 83/13 (https://dejure.org/2014,50300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ansprüche aus Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherung aufgrund vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mittels einer Kugelbombe - Versicherung kann sich auf Risikoausschluss berufen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Saarbrücken, 22.03.1989 - 5 U 103/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Auch die Beurteilung, ob sie "vorsätzlich" begangen wurde, folgt strafrechtlichen Grundsätzen (Senat, Urt. v. 22.3.1989 - 5 U 103/87 - VersR 1989, 1184).

    Das gilt auch für die Beurteilung, ob sie "vorsätzlich" begangen wurde (Senat, Urt. v. 22.3.1989 - 5 U 103/87 - VersR 1989, 1184).

    Er vermag demzufolge auch zu erkennen, dass das für die Strafbarkeit als solche gemäß § 17 StGB irrelevante (vermeidbare) Fehlen einer Unrechtseinsicht die Anwendung des Risikoausschlusses nicht hindert (wie hier OLG Hamm, VersR 2006, 399, dort als allgemeine Meinung bezeichnet; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, § 5 AUB, Rdn. 27 f.; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009, § 46 Rdn. 201; Dörner in: MünchKommVVG, 2011, § 172 Rdn. 187 und § 178 Rdn. 136; Kloth, Private Unfallversicherung, 2008, K III, Rdn. 32; Senat, Urt. v. 22.3.1989 - 5 U 103/87 - VersR 1989, 1184).

    Die vom Kläger behauptete Unkenntnis der Erlaubnispflicht fällt unter die letztgenannte Fallgruppe (in diesem Sinne - für den Irrtum über die Zulassungspflicht im Rahmen des § 41 Nr. 2 SprengG a.F. - auch Heinrich in: Münchkomm StGB, 2007, § 41 Rdn. 8; siehe auch Senat, Urt. v. 22.3.1989 - 5 U 103/87 - VersR 1989, 1184, zum vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Unbeachtlichkeit des Irrglaubens des Versicherungsnehmers, er dürfe mit dem deutschen Führerschein der Klasse 3 in Griechenland ein Motorrad mit 200 ccm Hubraum fahren; ebenso für einen vergleichbaren Fall OLG Hamm, VersR 2006, 399).

  • KG, 20.01.2004 - 6 U 225/02

    Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer vorsätzlich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Nach den für die Auslegung der Klausel maßgeblichen strafrechtlichen Grundsätzen ist eine Tat, wie sich aus § 11 Abs. 2 StGB ergibt, auch dann vorsätzlich, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht, der hinsichtlich der Handlung Vorsatz voraussetzt, hinsichtlich einer dadurch verursachten besonderen Folge jedoch Fahrlässigkeit genügen lässt (dazu KG, r+s 2006, 80; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, § 5 AUB, Rdn. 28).

    Straftaten nach dem SprengG zählen zu denjenigen, deren vorsätzliche Begehung typischerweise die Anwendung von Risikoausschlussklauseln der in Rede stehenden Art zu begründen geeignet ist (vgl. Kloth, Private Unfallversicherung, 2008, K. III, Rdn. 41; KG, r+s 2006, 80).

    Nach den - unstreitigen - Feststellungen in dem von der Beklagten zur Akte gereichten kriminaltechnischen Gutachten (Bl. 201 d.A.) verfügten die Kugelbomben nicht über eine sprengstoffrechtliche Zulassung (nach § 5 Abs. 1 Satz 1 SprengG a.F.; vgl. zur Strafbarkeit nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG a.F. in einer ähnlichen Fallgestaltung KG, r+s 2006, 80).

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 325/07

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Überzeugungsbildung (kritische Prüfung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Auch eine frühere, vorgelagerte Handlung kann bereits die Strafbarkeit wegen Versuchs begründen, sofern sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (st. Rspr.; siehe BGH, Urt. v. 6.12.2007 - 3 StR 325/07 - NStZ 2008, 209).

    Der Kläger hatte zur Tat unmittelbar angesetzt, sein Handeln mündete ein in den tatbestandsmäßigen Erfolg im strafrechtlichen Sinne - die Herbeiführung der Explosion und der Eintritt des konkreten Gefährdungserfolgs (dazu nachstehend) - und all das war von seinem Vorsatz gedeckt, die Tat damit vollendet (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2007 - 3 StR 325/07 - NStZ 2008: der Täter ließ im Keller seines Hauses Gas ausströmen, wollte die Explosion aber erst zu einem späteren Zeitpunkt auslösen; als seine Ehefrau am nächsten Morgen das Licht einschaltete, explodierte das Gas und die Ehefrau wurde schwer verletzt; der BGH hat - unter der noch nicht geklärten Prämisse, dass der Täter bei ungestörtem Fortgang mit der Explosion rechnete - eine Strafbarkeit wegen vollendeten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion angenommen).

  • BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98

    Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Die Klausel ist rechtlich unbedenklich (vgl. Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, § 5 AUB, Rdn. 27; BGH, Urt. v. 23.9.1998 - IV ZR 1/98 - VersR 1998, 1410).

    Die Rechtsprechung legt das recht weit aus und verneint die Adäquanz der Ursachenzusammenhangs nur dann, wenn der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, Urt. v. 23.9.1998 - IV ZR 1/98 - VersR 1998, 1410; Dörner in: MünchKommVVG, 2011, § 178 Rdn. 134).

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Ein solcher Irrtum legt im Bereich des Normativen und ist deshalb Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB (vgl. Sternberg-Lieben/Schuster in: Schönke/Schröder StGB, 29. Aufl. 2014, § 17 Rdn. 12a; BGH, Urt. v. 7.3.1996 - 4 StR 742/95 - NJW 1996, 1604; BGH, Urt. v. 22.07.1993 - 4 StR 322/93 - NStZ 1993, 594).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Abweichungen zwischen dem vorgestellten und dem wirklichen Kausalverlauf sind dann unwesentlich und für den Tatbestandsvorsatz irrelevant, wenn sie sich noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGH, Urt. v. 30.8.2000 - 2 StR 204/00 - NStZ 2001, 29).
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Wäre dem aber so und hätte der Kläger nach seiner Vorstellung die in die Tatvollendung einmündende Ereigniskette noch gar nicht in Gang gesetzt, würde sich mangels eines rechtlich relevanten Vorsatzes die Frage einer (wesentlichen oder unwesentlichen) Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Verlauf nicht stellen und es käme von vornherein allenfalls eine fahrlässige Tatbegehung in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.2001 - 3 StR 303/01 - NJW 2002, 1057).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Der Bundesgerichtshof hat das - betreffend einen bedingten Tötungsvorsatz - in einem Fall angenommen, in dem der Täter eine Gasexplosion ausgelöst hatte, um ein Haus unbewohnbar zu machen bzw. um Mietern Angst einzujagen und sie zum Auszug zu bewegen (BGH, Urt. v. 26.7.2007 - 3 StR 221/07 - NStZ 2007, 700); er wollte aus einer Leitung ausströmendes Gas durch ein Teelicht entzünden; die Explosion wurde aber nicht durch das - zwischenzeitlich erloschene - Teelicht, sondern durch eine andere Zündquelle ausgelöst; das Haus stürzte ein, und sechs Bewohner wurden getötet.
  • OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 1 Ss 49/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Er hätte sich durch Einholung von Auskünften unschwer informieren können (vgl. - für waffenrechtliche Genehmigungserfordernisse - OLG Karlsruhe, NJW 1992, 1057).
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13
    Ein solcher Irrtum legt im Bereich des Normativen und ist deshalb Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB (vgl. Sternberg-Lieben/Schuster in: Schönke/Schröder StGB, 29. Aufl. 2014, § 17 Rdn. 12a; BGH, Urt. v. 7.3.1996 - 4 StR 742/95 - NJW 1996, 1604; BGH, Urt. v. 22.07.1993 - 4 StR 322/93 - NStZ 1993, 594).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 31/16

    Leistungsfreiheit des Lebensversicherers wegen Tötung der versicherten Person

    (1) Sie meint, Entsprechendes der Entscheidung des Senats vom 25.6.2014 - 5 U 83/13 - (ZfSch 2015, 161) entnehmen zu können.
  • OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei durch eine

    Die vorsätzliche Begehung erhöht in aller Regel die Gefahrenlage; die Adäquanz des Ursachenzusammenhangs kann daher nur dann verneint werden, wenn der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, aaO; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 U 83/13 -, Rn. 37 - 38, juris).

    Sie ist anzunehmen, wenn die Tathandlung über die ihr ohnehin innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat; in dieser Situation muss die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 U 83/13 -, Rn. 45, juris).

    Straftaten nach dem SprengG zählen zu denjenigen, deren vorsätzliche Begehung typischerweise die Anwendung von Risikoausschlussklauseln der in Rede stehenden Art zu begründen geeignet ist, weil die einschlägigen Strafvorschriften erkennbar das Ziel verfolgen, Gefahren einzudämmen, die typischerweise aus dem Umgang unerfahrener Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen erwachsen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 U 83/13 -, Rn. 66, juris).

  • OLG Köln, 23.03.2017 - 15 U 172/16
    Dies wiederum macht regelmäßig einen vorherigen Hinweis erforderlich, der dann aber so konkret sein muss, dass der Adressat ihn unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, feststellen kann (st. Rspr., vgl. BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, NJW 2016, 2106; OLG Hamburg v. 30.06.2015 - 5 U 83/13, BeckRS 2016, 13953).
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