Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 W 32/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
Bewertung eines Grundstücks - Bebauung für Rechnung des Erwerbers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geschäftswert der Umschreibung eines vor Stellung des Antrags durch den Erwerber bebauten Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftswert der Umschreibung eines vor Stellung des Antrags durch den Erwerber bebauten Grundstücks
- rechtsportal.de
KostO § 20 Abs. 1 S. 2 Hs. 2
Geschäftswert der Umschreibung eines vor Stellung des Antrags durch den Erwerber bebauten Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 22.01.2014 - NK-15377
- OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 W 32/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1311
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 22.04.2020 - 4 W 23/19
Notarieller Grundstückskaufvertrag - getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und …
Das frühere Bewertungsprivileg aus § 20 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 KostO, wonach beim Kauf eines Grundstücks eine für Rechnung des Erwerbers vorgenommene Bebauung bei der Ermittlung des Verkehrswerts außer Betracht blieb, ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in das GNotKG übernommen worden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.06.2014, 5 W 32/14, NotBZ 2014, 391 m.w.N.;… Tiedtke, in: Korintenberg, GNotKG, 21. Aufl. 2020, § 47 Rn. 50 f.;… Heinze, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 2. Aufl. 2016, § 47 Rn. 6;… Krauß, Immobilienkaufverträge in der Praxis, 8. Aufl. 2017, Rn. 4450). - LG Leipzig, 07.09.2018 - 2 OH 6/18
Notarkostenberechnung für Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
Da die Antragstellerin selbst ausführte, dass sie durch Eigenmittel eine Sanierung in Höhe von 55.000,00 EUR am Gebäude vorgenommen hatte, ist bei der Ermittlung des Verkehrswerts auch dieser Betrag zu berücksichtigen, selbst wenn er auf die Rechnung des Erwerbers erfolgte (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014, Aktenzeichen: 5 W 32/14).