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   OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09 - 166   

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OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09 - 166 (https://dejure.org/2010,5051)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.11.2010 - 8 U 624/09 - 166 (https://dejure.org/2010,5051)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. November 2010 - 8 U 624/09 - 166 (https://dejure.org/2010,5051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Weiterbetreibens des Verfahrens i.S.v. § 204 Abs. 2 S. 3 BGB; Anforderungen an das Weiterbetreiben eines Mahnverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Weiterbetreibens des Verfahrens i.S. von § 204 Abs. 2 S. 3 BGB; Anforderungen an das Weiterbetreiben eines Mahnverfahrens

  • rechtsportal.de

    Begriff des Weiterbetreibens des Verfahrens i.S. von § 204 Abs. 2 S. 3 BGB ; Anforderungen an das Weiterbetreiben eines Mahnverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mahnverfahren: Kein Kostenvorschuss, kein Weiterbetreiben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1004
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87

    Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    Die von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB erfassten Fälle sind dadurch charakterisiert, dass der Berechtigte ohne einen triftigen, für den anderen Teil erkennbaren Grund untätig bleibt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 f. Tz. 12; NJW 2009, 1598 ff. Tz. 27; jeweils zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Grothe, 5. Aufl., § 204 Rdnr. 73).

    Danach fällt unter den Begriff des Weiterbetreibens - wie schon bei der Vorgängerregelung des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB, die durch § 204 Abs. 2 Satz 3 BGB nahezu wortgleich übernommen wurde, weshalb zur näheren Bestimmung des Begriffs des Weiterbetreibens auf die hierzu ergangene Rechtsprechung ohne Weiteres zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH NJW 2010, 1662 f. Tz. 10, zit. nach juris) - jede Verfahrenshandlung, die dazu bestimmt und geeignet ist, das stillstehende Verfahren wieder in Gang zu bringen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 f. Tz. 14, zit. nach juris; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Bearb. 2009, § 204 Rdnr. 132; MünchKomm.BGB/Grothe, a. a. O., § 204 Rdnr. 83).

    Die Verfahrenshandlung muss nicht das prozessuale Gewicht einer Klageerhebung oder eines prozessleitenden Schriftsatzes haben (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 f. Tz. 16, zit. nach juris).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Erfolg tatsächlich eingetreten ist, das Verfahren also tatsächlich seinen Fortgang genommen hat, sondern vielmehr darauf, ob die Handlung eine dazu geeignete Maßnahme gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 f. Tz. 18 f., zit. nach juris).

    Als ausreichend ist etwa ein Aussetzungsantrag, ein Verweisungsantrag an das örtlich und sachlich zuständige Gericht, ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder die Zahlung der Prozessgebühr angesehen worden (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 f. Tz. 17 f., zit. nach juris).

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    Als geringfügig sind, wenn - wie hier mit Schreiben des Mahngerichts vom 31.1.2007 - ein Gerichtskostenvorschuss bereits angefordert worden ist, in der Regel Verzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen (vgl. BGHZ 150, 221 ff. Tz. 15; BGH NJW 2004, 3775 ff. Tz. 25; BGHZ 179, 230 ff. Tz. 16; BGHZ 179, 329 ff. Tz. 12; jeweils zit. nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 167 Rdnr. 10; MünchKomm.ZPO/Häublein, 3. Aufl., § 167 Rdnr. 9, 10; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 167 Rdnr. 10).

    In der Regel ist von ihm zu erwarten, dass er binnen eines Zeitraums von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung des Widerspruchs die restlichen Gerichtsgebühren einzahlt und den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellt (vgl. BGHZ 179, 329 ff. Tz. 12, zit. nach juris hinsichtlich des Merkmals "alsbald" in § 696 Abs. 3 ZPO, das wie "demnächst" in § 167 ZPO zu definieren ist).

  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85

    Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    c) Allerdings hat der Bundesgerichtshof vor dem Hintergrund seiner Rechtsprechung, dass an das Weiterbetreiben des Verfahrens kein zu enger Maßstab angelegt werden dürfe, nach einem durchgeführten Mahnverfahren und anschließender Abgabe an das Prozessgericht einen rechtzeitigen Antrag auf Terminsbestimmung auch dann entsprechend dem in den §§ 693 Abs. 2, 261b Abs. 3, 496 Abs. 3 ZPO a. F. (vgl. nunmehr: § 167 ZPO) zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken als eine das Verfahren weiter betreibende Handlung angesehen, wenn die nach damaliger Rechtslage fällige weitere halbe Prozessgebühr zwar nach Ablauf der Verjährungsfrist, aber noch so rechtzeitig bezahlt wird, dass "demnächst" ein Termin bestimmt werden kann (vgl. BGHZ 55, 212 ff. Tz. 18; BGH NJW 1987, 2582 ff. Tz. 58; jeweils zit. nach juris).

    Die für das Merkmal "demnächst" maßgebende angemessene Frist ist danach vom letzten Tag der Verjährungsfrist an zu rechnen (vgl. BGH NJW 1987, 2582 ff. Tz. 58, zit. nach juris).

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    Danach ist das Mahnverfahren von den Parteien nicht weiter betrieben worden, das heißt es ist keine zur Förderung des Verfahrens notwendige Handlung vorgenommen worden (vgl. BGH NJW 2009, 1598 ff. Tz. 31, zit. nach juris).

    Die von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB erfassten Fälle sind dadurch charakterisiert, dass der Berechtigte ohne einen triftigen, für den anderen Teil erkennbaren Grund untätig bleibt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 f. Tz. 12; NJW 2009, 1598 ff. Tz. 27; jeweils zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Grothe, 5. Aufl., § 204 Rdnr. 73).

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZR 174/08

    Verfahrensstillstand wegen Nichtbetreibens durch die Parteien: Nochmalige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    Maßgebend für den Lauf der Sechsmonatsfrist des § 204 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 BGB ist allerdings nicht das Datum eines solchen Schreibens, mit welchem der Widerspruch bekannt gegeben (§ 695 Satz 1 ZPO) und der weitere Gerichtskostenvorschuss angefordert wird (§ 12 Abs. 3 Satz 3 GKG), oder der Zeitpunkt seiner gerichtsinternen Ausführung, sondern der Zeitpunkt des Zugangs bei der Partei (vgl. BGH NJW-RR 1998, 954 Tz. 6; NJW 2010, 1662 f. Tz. 13; jeweils zit. nach juris).

    Danach fällt unter den Begriff des Weiterbetreibens - wie schon bei der Vorgängerregelung des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB, die durch § 204 Abs. 2 Satz 3 BGB nahezu wortgleich übernommen wurde, weshalb zur näheren Bestimmung des Begriffs des Weiterbetreibens auf die hierzu ergangene Rechtsprechung ohne Weiteres zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH NJW 2010, 1662 f. Tz. 10, zit. nach juris) - jede Verfahrenshandlung, die dazu bestimmt und geeignet ist, das stillstehende Verfahren wieder in Gang zu bringen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 f. Tz. 14, zit. nach juris; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Bearb. 2009, § 204 Rdnr. 132; MünchKomm.BGB/Grothe, a. a. O., § 204 Rdnr. 83).

  • BGH, 22.02.2006 - IV ZR 56/05

    Zulässigkeit der Auswechslung von Präklusionsgründen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    Unterbleibt die Zurückweisung rechtsfehlerhaft, so ist dieser Verfahrensfehler überholt und das Vorbringen zu berücksichtigen, weil auch die verfahrensfehlerhafte Zulassung die Zurückweisungsvoraussetzungen der drohenden Verzögerung beseitigt, die sich gleichsam selbst heilt (BGH NJW 2006, 1741/1742; 1981, 928 unter I. 2. a; Prütting/Gehrlein/Deppenkemper, ZPO, 2. Aufl. § 296 Rn. 62).
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    Unterbleibt die Zurückweisung rechtsfehlerhaft, so ist dieser Verfahrensfehler überholt und das Vorbringen zu berücksichtigen, weil auch die verfahrensfehlerhafte Zulassung die Zurückweisungsvoraussetzungen der drohenden Verzögerung beseitigt, die sich gleichsam selbst heilt (BGH NJW 2006, 1741/1742; 1981, 928 unter I. 2. a; Prütting/Gehrlein/Deppenkemper, ZPO, 2. Aufl. § 296 Rn. 62).
  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 355/83

    Geringfügigkeit einer Verzögerung der Zustellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    Ausgehend vom letzten Tag der Verjährungsfrist, dem 18.8.2007, haben sie bis zur Veranlassung der Überweisung des angeforderten Gebührenvorschusses in Höhe von 922, 50 EUR am 4.9.2007 (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Datums und nicht desjenigen des Zahlungseingangs: BGH WM 1985, 36 f. Tz. 2, 10, zit. nach juris) 17 Tage benötigt.
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    Im Übrigen wäre die von der Beklagten erhobene Einrede der Verjährung jedenfalls im Berufungsverfahren zu berücksichtigen, da sowohl die Erhebung der Einrede als auch die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände unstreitig sind, weshalb eine Zurückweisung nach § 531 Abs. 2 ZPO nicht in Betracht käme (BGH GSZ NJW 2008, 3434 ff. Tz. 9 ff. m. w. N., zit. nach juris).
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96

    Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09
    Maßgebend für den Lauf der Sechsmonatsfrist des § 204 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 BGB ist allerdings nicht das Datum eines solchen Schreibens, mit welchem der Widerspruch bekannt gegeben (§ 695 Satz 1 ZPO) und der weitere Gerichtskostenvorschuss angefordert wird (§ 12 Abs. 3 Satz 3 GKG), oder der Zeitpunkt seiner gerichtsinternen Ausführung, sondern der Zeitpunkt des Zugangs bei der Partei (vgl. BGH NJW-RR 1998, 954 Tz. 6; NJW 2010, 1662 f. Tz. 13; jeweils zit. nach juris).
  • OLG München, 03.05.2002 - 27 W 107/02
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 283/06

    Bareinlagen einer Aktiengesellschaft - Haftung der Bank für die Richtigkeit einer

  • BGH, 21.01.1971 - VII ZR 137/69

    Rechtsfolgen eines Verfahrensstillstands nach Überleitung des Mahnverfahrens in

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 40/09

    Hemmung der Verjährung: Sachstandsanfrage im Mahnverfahren als Weiterbetreiben

  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 8 U 153/17

    Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruches

    Insbesondere braucht die zur Weiterbetreibung führende Handlung nicht das prozessuale Gewicht einer Klageerhebung oder eines prozessleitenden Schriftsatzes zu haben (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.11.2010 - 8 U 624/09, NJW-RR 2011, 1004, 1005 f. [OLG Saarbrücken 25.11.2010 - 8 U 624/09-166] ; Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 1, 7. Aufl. 2015, § 204 Rdnr. 85; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 204, Rdnr. 50; Henrich, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.11.2017, § 204 Rdnr. 79, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 07.04.2022 - 66-VI-19

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Beurteilung der

    Auch das Oberlandesgericht Saarbrücken (vom 25.11.2010 NJW-RR 2011, 1004/1005) sah als Verfahrenshandlung im Sinn des § 204 Abs. 2 Satz 3 BGB "das an die Prozessbevollmächtigten der Kl. gerichtete Schreiben [...], mit welchem diese über den Eingang des Widerspruchs der Bekl. benachrichtigt und darauf hingewiesen wurden, dass zur Abgabe des Verfahrens ein - bisher noch nicht gestellter - Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich sei, als ein solcher Antrag auch die Zahlung der in dem Schreiben berechneten weiteren Kosten [...] angesehen werde und das Verfahren erst dann an das [...] abgegeben werde, wenn diese Kosten bezahlt seien".
  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09

    Anwaltshonorar; Anwaltshaftung; dolo agit; Belehrung; Verhandlungen; Hemmung;

    Die Frage, ob die Parteien den Prozess betreiben, ist zwar nicht an die Einhaltung prozessrechtlicher Vorschriften geknüpft, sondern an die rechtlich erhebliche Entwicklung eines Rechtsstreits; deshalb ist bei der Entscheidung der Frage, ob eine Prozesshandlung geeignet ist, das Verfahren weiter zu betreiben, kein engherziger Maßstab anzulegen (BGH VersR 1976, 36; OLG Saarbrücken NJW-RR 2011, 1004).
  • AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15

    Verjährung in Filesharing-Fällen

    Maßgebend für den Lauf der Sechsmonatsfrist ist allerdings nicht das Datum dieses Schreibens oder der Zeitpunkt seiner gerichtsinternen Ausführung, sondern der Zeitpunkt des Zugangs bei der Partei (BGH NJW 2010, 1662 Tz. 13, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken BeckRS 2010, 29589).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2018 - 8 U 153/17

    Mehrere Hemmungsgründe: Keine Addition der Hemmungszeiträume!

    Insbesondere braucht die zur Weiterbetreibung führende Handlung nicht das prozessuale Gewicht einer Klageerhebung oder eines prozessleitenden Schriftsatzes zu haben (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.11.2010 - 8 U 624/09, NJW-RR 2011, 1004, 1005 f. [OLG Saarbrücken 25.11.2010 - 8 U 624/09-166]; Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 1, 7. Aufl. 2015, § 204 Rdnr. 85; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 204, Rdnr. 50; Henrich, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.11.2017, § 204 Rdnr. 79, jeweils m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2017 - 9 U 20/15

    Darlehensvertrag: Abwicklung über einen Beauftragten; Anspruch auf Rückzahlung

    Der Abgabeantrag alleine stellt kein Weiterbetreiben i.S.v. § 204 Abs. 2 S. 3 BGB dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.10.2010, 8 U 624/09, Tz. 29 [zit. nach juris]).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 14 O 877/10

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Zwangsverwalter eines Mietshauses beginnt mit

    Sähe man die bloße Einreichung einer Anspruchsbegründung als verfahrenshemmende Handlung an, hätte es der Verfahrensführer in der Hand, durch derartige Anträge das Verfahren in die Länge zu ziehen, ohne dass es zu einem Fortgang kommen könnte (vergl. hierzu: Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.11.2010, Az.: 8 U 624/09, veröffentlicht in der Juris-Datenbank).
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