Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 26.04.2002 - 6 W 396/01 - 96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten bei Übersetzung durch den Prozessbevollmächtigten; Höhe der Entschädigung für Übersetzung eines Fachtextes; Bestimmung der Höhe der Zeilenentschädigung nach dem Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistung
- Judicialis
DÜG § 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2 n.F.; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2 a.F.; ; ZSEG § 17; ; ZSEG § 17 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit einer Übersetzung durch den Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.11.2001 - 10 O 193/01
- OLG Saarbrücken, 26.04.2002 - 6 W 396/01 - 96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 07.08.1998 - 3 W 171/98
Anspruch auf Absetzung von einem Rechtsanwalt und Übersetzer in Rechnung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2002 - 6 W 396/01
Ob es sich um einen Fachtext i.S. von § 17 Abs. 3 Satz 2 ZSEG handelt - wovon der Rechtspfleger hier zu Recht und unangegriffen ausgeht - ist aus objektiver Sicht nach den Kenntnissen eines durchschnittlich erfahrenen Übersetzers zu beurteilen (OLG Zweibrücken, Rpfleger 1999, 41, 42). - OLG München, 24.01.2002 - 11 W 633/02
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2002 - 6 W 396/01
Denn § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ist -unabhängig vom Datum der Kostengrundentscheidung oder des Einganges des Kostenfestsetzungsantrages - in allen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar, die am 1. Oktober 2001 noch anhängig waren oder danach beantragt worden sind, weil Änderungen des Prozessrechts grundsätzlich auch die bei ihrem Inkrafttreten schwebenden Verfahren ergreifen und der Gesetzgeber eine hiervon abweichende Übergangsregelung nicht getroffen hat (11. Zivilsenat des OLG München, Beschlüsse vom 7. Januar 2002 - 11 W 2883/01 - und vom 24. Januar 2002 - 11 W 633/02 - jeweils m.w.N.).
- BPatG, 28.06.2019 - 1 Ni 18/14 Beim Bundespatentgericht berechnet sich die Vergütung für Eigenübersetzungen des Prozessbevollmächtigten in Anlehnung an § 11 JVEG (vgl. BPatG, GRUR 1992, 689f; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2002, 334).
Beim Bundespatentgericht berechnet sich die Vergütung für Eigenübersetzungen des Prozessbevollmächtigten in Anlehnung an § 11 JVEG (vgl. BPatG, GRUR 1992, 689f; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2002, 334), d.h. die jeweiligen Anschläge der gefertigten Übersetzung sind maßgeblich als Grundlage für die Berechnung.