Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,44844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr wegen eines zweifachen gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall; Unrechtsgehalt und Schweregrad im Hinblick auf die Rückfallgeschwindigkeit, die Dichte der Tataufeinanderfolge und des Gesamttatzeitraums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 05.05.2008 - 4 Qs 42/08
- OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06
Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 1 Ws 161/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 21.07.1995 - 1 Ws 23/95
Verbüßungsdauer; Anreiz zur Flucht ; Allgemeine Erfahrung; Arbeitslosigkeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 09.01.1996 - 1 Ws 1/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 12.10.1995 - 3 Ws 540/95
Rechtmäßigkeit einer Verhängung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16
Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass …
Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f.; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).