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   OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19   

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OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19 (https://dejure.org/2019,33087)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.08.2019 - 5 W 46/19 (https://dejure.org/2019,33087)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. August 2019 - 5 W 46/19 (https://dejure.org/2019,33087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    VVG § 14 Abs. 1, VVG § 172

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 14; VVG § 31; VVG § 151; VVG § 176
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Keine Fälligkeit wegen Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des VN bei der Feststellung der Leistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 1546
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    Es muss sich mit anderen Worten um eine endgültige und erkennbar abschließende Stellungnahme des Versicherers handeln, die so eindeutig ist, dass der Versicherungsnehmer daraus zweifelsfrei entnehmen kann, dass der Versicherer seine Leistungspflicht ablehnt (OLG Karlsruhe, RuS 2002, 469; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl.; § 21 Rn. 9; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 14 Rn. 13; vgl. auch KG, VersR 2014, 1191; OLG Hamm, VersR 2016, 580).

    Soweit der Antragsteller meint, nach §§ 151, 176 VVG hierzu nicht verpflichtet gewesen zu sein, erscheint dies nur vordergründig nachvollziehbar, weil ein Recht des Versicherers, die Vornahme der Untersuchung zu verlangen, durch die Vereinbarung einer solchen Untersuchung zwar nicht begründet werden kann; diese Weigerung führt aber - unbeschadet etwaiger vertraglicher Sanktionen dieser Obliegenheitsverletzung - auch dazu, dass der Versicherer nicht in die Lage versetzt wird, die gebotenen Ermittlungen zur Feststellung seiner Leistungspflicht im Sinne des § 14 VVG vorzunehmen (Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 176 Rn. 5; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 14 Rn. 8; vgl. KG, VersR 2014, 1191).

    Soweit sie nämlich die Einholung dieses Gutachtens als erforderlichen Teil einer umfassenden Leistungsprüfung angesehen hat, ihr die Prüfung dieses Teils jedoch verwehrt worden ist, war sie nicht gehalten, ihre Prüfung fortzusetzen und auf den vom Antragsteller gewünschten Umfang zu beschränken (KG, VersR 2014, 1191).

  • OLG Saarbrücken, 20.09.1995 - 5 U 84/95

    Anspruch auf Ersatz eines durch Diebstahl entstandenen Schadens; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 286/05-26, NJW-RR 2006, 462); dies umfasst auch die Beschaffung der Unterlagen, die nötig sind, um den Versicherungsfall festzustellen und abschließend zu prüfen (Senat, Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494).

    Stellt der Versicherer entgegen der ihm obliegenden Beschleunigungspflicht keine oder lediglich unnütze oder nicht sachdienliche Erhebungen an oder zieht er die Erhebungen ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (Senat, Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494; OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Hamm, RuS 2015, 204).

    Fälligkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 VVG war dadurch nicht eingetreten, nachdem dies wie gesehen keine endgültige Leistungsablehnung darstellte, und sie wäre überdies durch die nachfolgenden Ermittlungen wieder beseitigt worden (Senat, Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 14 Rn, 16 f.; Gruber, in: Berliner Kommentar 1. Auf., § 11 Rn. 13; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1989, 584).

  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 20 U 23/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung; Fälligkeit; Mitwirkungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    Stellt der Versicherer entgegen der ihm obliegenden Beschleunigungspflicht keine oder lediglich unnütze oder nicht sachdienliche Erhebungen an oder zieht er die Erhebungen ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (Senat, Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494; OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Hamm, RuS 2015, 204).

    Danach war auch aus Sicht des Antragstellers eine "ernstzunehmende Fortführung der Leistungsprüfung" (vgl. OLG Hamm, RuS 2015, 204) durchaus beabsichtigt.

  • BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05

    Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    In gleicher Weise führt eine ernsthafte und endgültige Leistungsablehnung eines bestehenden Anspruchs zur Fälligkeit, weil der Versicherer auch dadurch zum Ausdruck bringt, er erachte die Ermittlungen für abgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 14 Rn. 3; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 21 Rn. 9).

    Die Annahme, der Anspruch sei durch Ablehnung des Versicherers fällig geworden, erfordert eine endgültige Leistungsablehnung des Versicherers, mit der er bekundet, keine weiteren Erhebungen mehr vornehmen zu wollen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472).

  • BGH, 27.02.2002 - IV ZR 238/00

    Rechtsfolgen der Leistungsablehnung des Versicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    In gleicher Weise führt eine ernsthafte und endgültige Leistungsablehnung eines bestehenden Anspruchs zur Fälligkeit, weil der Versicherer auch dadurch zum Ausdruck bringt, er erachte die Ermittlungen für abgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 14 Rn. 3; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 21 Rn. 9).

    Die Annahme, der Anspruch sei durch Ablehnung des Versicherers fällig geworden, erfordert eine endgültige Leistungsablehnung des Versicherers, mit der er bekundet, keine weiteren Erhebungen mehr vornehmen zu wollen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472).

  • OLG Hamm, 04.04.2001 - 20 W 7/01

    Versicherungsvertrag - Fälligkeit der Versicherungsleistung - ärztliches

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    Diese zeitlichen Abläufe, die in gewissem Maße den Besonderheiten der Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung geschuldet sind (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Beschluss vom 4. April 2001 - 20 W 7/01, juris), bewegten sich hier bis zur Verweigerung der Untersuchung durch den Antragsteller jedenfalls noch im Rahmen des Üblichen.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1998 - 12 U 112/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    Es muss sich mit anderen Worten um eine endgültige und erkennbar abschließende Stellungnahme des Versicherers handeln, die so eindeutig ist, dass der Versicherungsnehmer daraus zweifelsfrei entnehmen kann, dass der Versicherer seine Leistungspflicht ablehnt (OLG Karlsruhe, RuS 2002, 469; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl.; § 21 Rn. 9; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 14 Rn. 13; vgl. auch KG, VersR 2014, 1191; OLG Hamm, VersR 2016, 580).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.1999 - 12 U 185/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    Nachdem die erforderlichen Unterlagen bei dem Versicherer vorliegen, ist diesem sodann noch eine gewisse Überlegungsfrist zuzugestehen; Fälligkeit tritt ein, wenn der Versicherer die ihm dann vorliegenden Unterlagen und Erkenntnisse geprüft hat und er weiß, ob und in welcher Höhe er leisten muss (Senat, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 5 W 85/04-31, VersR 2004, 1301; OLG Karlsruhe, RuS 1999, 468; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 21 Rn. 21).
  • OLG Köln, 17.09.1987 - 5 U 12/87

    Beginn der Verjährung von Versicherungsansprüchen nach Beendigung der zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller auf diese Weise ausdrücklich - und nicht etwa nur aus Kulanz, vgl. dazu OLG Köln, VersR 1987, 1210 - Gelegenheit zur Korrektur eingeräumt; dabei war für den Antragsteller nach den Umständen auch hinreichend erkennbar, welche - insbesondere medizinischen - Informationen der Antragsgegnerin fehlten, um ggf. in seinem Sinne über den Antrag entscheiden zu können (vgl. Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 14 Rn. 13 mit Hinweis auf die Rechtsprechung zur vergleichbaren Problematik bei der Verletzung von Obliegenheiten).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
    Der Antragsteller hat das Schreiben auch tatsächlich so verstanden und sich dementsprechend einige Wochen später an die Antragsgegnerin gewandt, um sie unter Vorlage weiterer Informationen, darunter einer weiteren Stellungnahme seines behandelnden Arztes, zur erneuten Prüfung seines Leistungsantrages anzuhalten, hierauf ist die Antragsgegnerin vorbehaltlos eingegangen; auch dieses spätere Verhalten der Parteien spricht für diese Auslegung des Schreibens vom 13. November 2017 (zur Relevanz späteren Verhaltens für die Auslegung einer früheren Willenserklärung: BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259; Senat, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 13/18, NZG 2019, 560).
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 26 U 153/13

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit

  • OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 5 U 23/09

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erteilung einer Deckungszusage in der

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04

    Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

  • OLG Koblenz, 04.02.1998 - 10 W 26/98
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05

    Lebensversicherung: Abwarten des Abschlusses sachverständiger Ermittlungen durch

  • OLG Hamm, 12.10.1988 - 20 U 309/86

    Unterversicherung; Sachverständiger; Sachverständigenfrage; Ermittlungsverfahren;

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18

    Auslegung einer an Konzern gerichteten Willenserklärung bezüglich Vertragspartner

  • BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72

    Berechnung entgangenen Bankgewinns

  • OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht aus einer "Schulunfähigkeitsversicherung"

    Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546; Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 286/05-26, NJW-RR 2006, 462).

    Auch eine ernsthafte und endgültige Leistungsablehnung eines bestehenden Anspruchs führt zur Fälligkeit, weil der Versicherer dadurch zum Ausdruck bringt, er erachte die Ermittlungen für abgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 14 Rn. 3; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 21 Rn. 9).

  • OLG Dresden, 28.01.2020 - 4 U 1656/19

    Fehlende Fälligkeit für Leistungen aus einem Versicherungsvertrag

    a) Zu den notwendigen Erhebungen zählt zunächst die Beschaffung derjenigen Unterlagen, die ein durchschnittlicher sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs benötigt, um den Versicherungsfall und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen zu prüfen und abschließend festzustellen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. August 2019, Az.: 5 W 46/19 - juris; Prölss/Martin, a.a.O., § 14 Rz. 8).
  • OLG Hamm, 06.08.2020 - 20 U 89/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verletzung von Mitwirkungs- und

    Wirkt er insoweit trotz Aufforderung des Versicherers nicht mit, wird sein Stammrecht nach § 14 Abs. 1 VVG nicht fällig (vgl. etwa Neuhaus, BU, 4. Aufl. 2020, Kap. 10 Rn. 163; siehe auch allgemein OLG Hamm Urt. v. 16.11.2018 - 20 U 50/18, r+s 2019, 102 = juris Rn. 36 ff. m. w. N.; OLG Saarbrücken Beschl. v. 27.8.2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546 = juris Rn. 6) .
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19

    1. Sehen die Bedingungen eines Kaskoversicherers die Verpflichtung des

    Die Beklagte hatte bereits mit Schreiben vom 10. Juli 2018 zu erkennen gegeben (§§ 133, 157 BGB), dass sie nicht gewillt sein würde, den geltend gemachten Anspruch freiwillig zu erfüllen; darin lag jedenfalls eine ernsthafte und endgültige Ablehnung des Leistungsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 BGB ohne weiteres zum Verzugseintritt führte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für

    So liegt es hier, weil die vom Sachverständigen bejahten erheblichen schmerzbedingten Einschränkungen im Bereich der Störungsbeseitigung dazu führen, dass ein sinnvolles Arbeiten für den Kläger im Rahmen seiner weitgehend fremdbestimmten Berufstätigkeit nicht mehr in Betracht kommt (zur Berufsunfähigkeit in solchen Fällen vgl. etwa OLG Hamm, VersR 2019, 1546; OLG Koblenz, VersR 2009, 1249; ferner Senat, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13, RuS 2017, 429).
  • LG Aachen, 28.01.2021 - 9 O 259/19

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Fälligkeit der Versicherungsleistung

    Aus denselben Gründen ergibt sich etwas anderes auch nicht aus dem von der Beklagten zitierten Beschluss des OLG Saarbrücken vom 27.08.2019 - 5 W 46/19.
  • OLG Hamm, 06.07.2020 - 20 U 89/20

    Ansprüche aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen Mitwirkungs- und

    Wirkt er insoweit trotz Aufforderung des Versicherers nicht mit, wird sein Stammrecht nach § 14 Abs. 1 VVG nicht fällig (vgl. etwa Neuhaus, BU, 4. Aufl. 2020, Kap. 10 Rn. 163; siehe auch allgemein OLG Hamm Urt. v. 16.11.2018 - 20 U 50/18, r+s 2019, 102 = juris Rn. 36 ff. m. w. N.; OLG Saarbrücken Beschl. v. 27.8.2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546 = juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 25.05.2020 - 20 U 50/20

    Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des VN in der

    Selbst wenn § 7 Abs. 1 und Abs. 2 ALV unwirksam wäre, ergäbe sich diese Mitwirkungsobliegenheit unmittelbar aus § 31 Abs. 1 Satz 1 VVG (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.11.2018 - 20 U 50/18, r+s 2019, 102 = juris Rn. 36 ff.; OLG Saarbrücken Beschl. v. 27.8.2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546 = juris Rn. 6 "auch aus dem Gesetz"; OLG Dresden Urt. v. 21.1.2020 - 4 U 1656/19, BeckRS 2020, 619 = juris Rn. 6 "im Übrigen aus dem Gesetz"; ausführlich Jungermann, r+s 2018, 356) .
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