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   OLG Saarbrücken, 27.09.2012 - 9 WF 411/12   

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https://dejure.org/2012,29256
OLG Saarbrücken, 27.09.2012 - 9 WF 411/12 (https://dejure.org/2012,29256)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.09.2012 - 9 WF 411/12 (https://dejure.org/2012,29256)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. September 2012 - 9 WF 411/12 (https://dejure.org/2012,29256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahres auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 50; VersAusglG § 33; VersAusglG § 34
    Streitwert eines Verfahrens auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 724
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 30.05.2012 - 9 WF 37/12

    Verfahrenswertfestsetzung: Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2012 - 9 WF 411/12
    § 50 FamGKG ist lex specialis gegenüber § 42 FamGKG (Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 2012 - 9 WF 21/12 - und - 9 WF 37/12 - ; zum Meinungstand OLG Schleswig, NJW-RR 2012, 327 m.w.N; a.A. Thiel in Schneider/Herget, Streitwert - Kommentar, 13. Aufl., Rz. 8840 ff).

    Dies entspricht auch dem aus der Gesetzesbegründung zu § 50 Abs. 1, 2. Alt. FamGKG ersichtlichen Gedanken (BT-Ducks. 16/11903, Seite 61), wonach wegen des höheren Aufwandes eine Verdoppelung des Verfahrenswertes gerechtfertigt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 2012 - 9 WF 21/12 - und - 9 WF 37/12 - ).

  • OLG Schleswig, 27.10.2011 - 10 WF 178/11

    Gegenstandswert im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2012 - 9 WF 411/12
    § 50 FamGKG ist lex specialis gegenüber § 42 FamGKG (Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 2012 - 9 WF 21/12 - und - 9 WF 37/12 - ; zum Meinungstand OLG Schleswig, NJW-RR 2012, 327 m.w.N; a.A. Thiel in Schneider/Herget, Streitwert - Kommentar, 13. Aufl., Rz. 8840 ff).
  • BGH, 26.02.2020 - XII ZB 531/19

    Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung im Versorgungsausgleich:

    Nach anderer Auffassung ist der Verfahrenswert regelmäßig gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. FamGKG mit einem Betrag von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten für jedes betroffene Anrecht festzusetzen, da es sich bei den Anpassungsverfahren nach dem Versorgungsausgleichsgesetz zwar auch um Versorgungsausgleichsverfahren im Sinne des § 111 Nr. 7 FamFG, jedoch nicht um einen Ausgleich nach der Scheidung handele (OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1972; OLG Celle FamRZ 2012, 1812; OLG Schleswig NJW-RR 2012, 327; OLG Saarbrücken AGS 2012, 535; OLG Karlsruhe NZFam 2015, 368; OLG Koblenz AGS 2017, 283 und AGS 2018, 417).

    Teilweise wird angenommen, dass es wegen der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten und des mit dem Verfahren verbundenen Aufwands gerechtfertigt sei, den Verfahrenswert gemäß § 50 Abs. 3 FamGKG zu verdoppeln (OLG Saarbrücken AGS 2012, 535, 536 und FamRZ 2013, 148, 149; OLG Zweibrücken FamRZ 2014, 775, 776) oder ihn an die Bewertung einer vergleichbaren Unterhaltssache auszurichten (OLG Celle FamRZ 2012, 1812, 1814; OLG Frankfurt [5. FS] Beschluss vom 8. September 2010 - 5 UF 198/10 - juris Rn. 11).

  • OLG Schleswig, 19.12.2012 - 15 UF 178/11

    Prüfung der Unterhaltspflicht im Verfahren der Aussetzung der Versorgungskürzung

    Dies ändert sich auch nicht durch den Umstand, dass im Rahmen des Verfahrens inzident Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.10.2011 - 10 WF 178/11, NJW-RR 2012, 327; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.09.2012 - 9 WF 411/12, veröffentlicht in [...]).
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