Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 28.01.1997 - 7 U 694/96 - 114 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Börsentermingeschäfts; Verbindlichkeit eines Börsentermingeschäfts; Rückforderungsanspruch wegen Belastungsbuchung auf dem Kontokorrentkonto; Voraussetzungen für die Annahme einer "Leistung" im Sinne des § 55 Börsengesetz (BörsG)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine "Leistung" im Sinne des Börsengesetzes bei Belastungsbuchungen auf dem Kontokorrentkonto des Schuldners
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BörsG § 55
Rückforderung von zur Erfüllung unverbindlicher Börsentermingeschäfte dienender Zahlungen
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
"Gewerbsmäßige" Tätigkeit i.S.d. § 53 Abs. 1 Satz 2 BörsG; Erfüllungsleistung i.S.d. § 55 BörsG; Kontoauflösung
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 03.07.1996 - 10 O 376/95
- OLG Saarbrücken, 28.01.1997 - 7 U 694/96 - 114
- OLG Saarbrücken, 07.10.1997 - 7 U 694/96
Papierfundstellen
- ZIP 1997, 1284
- WM 1997, 1750
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 05.12.2001 - 7 U 10/01
Börsentermingeschäft; Höchstgrenze; Allgemeine Geschäftsbedingungen; …
Gewerbsmäßigkeit erfordert eine selbständige, nachhaltige in Gewinnerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit (vgl. BGH NJW 1989, 1240; OLG Saarbrücken, ZIP 1997, 1284, 1285). - OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit …
Soweit seit der Börsengesetznovelle von 1989 auch das gewerbsmäßige Betreiben von Börsentermingeschäften Börsentermingeschäftsfähigkeit begründet, gehen obergerichtliche Rechtsprechung und Literatur vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlauts - zusätzliche Einführung des Begriffs "gewerbsmäßig" neben dem bisherigen Begriff "berufsmäßig" - und der Gesetzesbegründung, wonach das Merkmal der Berufsmäßigkeit keine sachgerechte Abgrenzung zuließ, was im Übrigen auch den Bedenken des Bundesgerichtshofs entsprach (vgl. WM 1988, 857), überwiegend davon aus, dass § 53 Abs. 1 Satz 2 BörsG n.F. nunmehr auch Personengruppen erfassen soll, deren Betätigung unterhalb der Schwelle der Berufsmäßigkeit liegt, so dass gewerbsmäßiges Handeln weniger voraussetzt als berufsmäßiges (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162 f.;… Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 106 Rdnr. 90;… Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., Rdnr. 6 zu § 53 BörsG n.F.;… Schwark, BörsG, § 53 Rdnr. 8; Ebenroth-Boujong-Joost, HGB, Band 2, Anm. IX 252;… Ellenberger, a.a.O., S. 7; Horn, ZIP 1990, 2, 6; anderer Ansicht OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1284 ff. - unter Bezugnahme auf die allerdings nicht zwischen "berufsmäßig" und "gewerbsmäßig" unterscheidende Entscheidung des BGH in ZIP 1992, 1642 - für einen Fall, in dem auch ein Mindestmaß an organisatorischer und geschäftlicher Ausstattung nicht festzustellen war).