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   OLG Saarbrücken, 28.06.2010 - 9 WF 65/10   

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https://dejure.org/2010,16045
OLG Saarbrücken, 28.06.2010 - 9 WF 65/10 (https://dejure.org/2010,16045)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.06.2010 - 9 WF 65/10 (https://dejure.org/2010,16045)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 9 WF 65/10 (https://dejure.org/2010,16045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Gerichts über die Verweigerung der Mitwirkung eines Beteiligten im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Weigerung der Vaterschaftsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 372a Abs. 2 S. 1; ZPO § 386
    Entscheidung des Gerichts über die Verweigerung der Mitwirkung eines Beteiligten im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2005 - 6 WF 2/05

    Exhumierungsanordnung zum Zwecke der Gewinnung von Gewebeproben in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2010 - 9 WF 65/10
    Über die in der - verfahrensrechtlich auslegungsbedürftigen und -fähigen - Beschwerdeeinlegung gegen die Beschlussanordnung vom 3. Mai 2010 zum Ausdruck gekommenen Weigerung des Beklagten zu 1), sich der Abstammungsbegutachtung zu unterziehen, hat das Familiengericht, wenn sie - wie hier - mit Gründen versehen ist, nach § 372 a Abs. 2 Satz 1 ZPO in entsprechender Anwendung der §§ 386 bis 390 ZPO im Rahmen eines Zwischenstreits durch Zwischenurteil zu entscheiden (BGH, MDR 2008, 30; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 6 WF 2/05 -, OLGR Saarbrücken 2005, 297; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 372 a, Rz. 13 f).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 9 UF 157/06

    Vaterschaftsfeststellung: Durchführung eines Zwischenverfahrens bei verweigerter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2010 - 9 WF 65/10
    Abgesehen vom Fehlen wesentlicher Verfahrensschritte setzt eine solche Entscheidung nämlich den erkennbaren Willen des Gerichts voraus, über die vorgebrachten Weigerungsgründe eine rechtsmittelfähige Entscheidung im Zwischenverfahren zu treffen (OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2007, 793), woran es hier ersichtlich fehlt.
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 199/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen die Feststellung der Abstammung durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2010 - 9 WF 65/10
    Über die in der - verfahrensrechtlich auslegungsbedürftigen und -fähigen - Beschwerdeeinlegung gegen die Beschlussanordnung vom 3. Mai 2010 zum Ausdruck gekommenen Weigerung des Beklagten zu 1), sich der Abstammungsbegutachtung zu unterziehen, hat das Familiengericht, wenn sie - wie hier - mit Gründen versehen ist, nach § 372 a Abs. 2 Satz 1 ZPO in entsprechender Anwendung der §§ 386 bis 390 ZPO im Rahmen eines Zwischenstreits durch Zwischenurteil zu entscheiden (BGH, MDR 2008, 30; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 6 WF 2/05 -, OLGR Saarbrücken 2005, 297; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 372 a, Rz. 13 f).
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