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   OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12 - 28   

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OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12 - 28 (https://dejure.org/2013,22226)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.08.2013 - 1 U 97/12 - 28 (https://dejure.org/2013,22226)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. August 2013 - 1 U 97/12 - 28 (https://dejure.org/2013,22226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Haftung des Auslobenden für Mängel einer verlosten Reise i.R. einer Tombolaveranstaltung

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Bundestagsabgeordneten für Mängel einer verschenkten Reise

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 516; BGB § 521; BGB § 651a
    Haftung des Auslobenden für Mängel einer verlosten Reise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 139
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83

    Kartoffelpülpe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    § 276 BGB soll dagegen für die allgemeinen Schutzpflichten gelten, die zum Vertragsgegenstand in keiner Beziehung stehen, sondern dahin gehen, die Rechtsgüter des Vertragspartners nicht zu verletzen, mit denen der Schenker anlässlich des Vertragsschlusses bzw. der Vertragsdurchführung in Berührung kommt (BGHZ 93, 23).

    c) Die Haftungsmilderung des § 521 BGB, die dem Beklagten zu 2. bei der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen zu Gute kommt und im Übrigen auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung durchschlägt (BGHZ 93, 23; BGHZ 46, 140; BGH NJW 1954, 155), hat zur Folge, dass der Beklagte zu 2. allenfalls für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen hätte.

  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63

    Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    c) Die Haftungsmilderung des § 521 BGB, die dem Beklagten zu 2. bei der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen zu Gute kommt und im Übrigen auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung durchschlägt (BGHZ 93, 23; BGHZ 46, 140; BGH NJW 1954, 155), hat zur Folge, dass der Beklagte zu 2. allenfalls für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen hätte.
  • OLG Frankfurt, 02.09.2005 - 2 U 32/01

    Kostenentscheidung: Änderung in der Berufungsinstanz bei Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92, 100 ZPO (Baumbachsche Formel), wobei die erstinstanzliche Kostenentscheidung insgesamt abgeändert werden konnte, also auch, soweit sie die nicht im Rechtsmittelverfahren beteiligte Beklagte zu 1. betrifft (BGH MDR 81, 928; OLG Frankfurt OLGR 2006, 416).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92, 100 ZPO (Baumbachsche Formel), wobei die erstinstanzliche Kostenentscheidung insgesamt abgeändert werden konnte, also auch, soweit sie die nicht im Rechtsmittelverfahren beteiligte Beklagte zu 1. betrifft (BGH MDR 81, 928; OLG Frankfurt OLGR 2006, 416).
  • AG Dortmund, 29.08.1995 - 125 C 7716/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    Der die Reise antretende Teilnehmer ist als "Dritter" gemäß § 328 BGB anspruchsberechtigt aus dem mit dem Reiseveranstalter geschlossenen Vertrag (BGH NJW 2002, 2238; AG Dortmund MDR 1995, 1209; AG Düsseldorf RRa 1998, 84; LG Düsseldorf, 23.1.1998 - 22 S 335/97; vgl. auch Führich, Reiserecht, 6. Aufl., 2. Kap. Rz. 121; jurisPK - BGB/Keller, § 651a Rz. 13, 14).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 183/83

    Beweislast des handelnden Vertreters bei Abschluss eines Darlehensvertrages;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    Ist streitig, ob ein Rechtsgeschäft im eigenen oder fremden Namen vorgenommen worden ist, so ist derjenige beweispflichtig, der ein Vertretergeschäft behauptet (BGH NJW 86, 1675; Palandt/Ellenberger, a. a. O., § 164 Rz. 18).
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 97/91

    Beweislast bei Stellvertretung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    Wird der Verhandelnde als Vertragspartner in Anspruch genommen, muss er beweisen, dass er entweder ausdrücklich im Namen des Vertretenen aufgetreten ist oder dass sein Vertreterwille erkennbar aus den Umständen zu entnehmen war (BGHZ 85, 258; BGH NJW-RR 92, 1010; Düsseldorf, NJW-RR 2005, 852, h. M.).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01

    Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    Der die Reise antretende Teilnehmer ist als "Dritter" gemäß § 328 BGB anspruchsberechtigt aus dem mit dem Reiseveranstalter geschlossenen Vertrag (BGH NJW 2002, 2238; AG Dortmund MDR 1995, 1209; AG Düsseldorf RRa 1998, 84; LG Düsseldorf, 23.1.1998 - 22 S 335/97; vgl. auch Führich, Reiserecht, 6. Aufl., 2. Kap. Rz. 121; jurisPK - BGB/Keller, § 651a Rz. 13, 14).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 255/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    Die Abgrenzung der Vertragsstellung als Reiseveranstalter beispielsweise von der eines bloßen Vermittlers obliegt dem Tatrichter, der hierbei im Wege der Auslegung der Willenserklärungen nach den Maßstäben der §§ 133, 157, 164 Abs. 2 BGB und der besonderen Maßgabe des § 651 a Abs. 2 BGB die Gesamtumstände und die Interessen der Parteien zu würdigen hat, soweit sie erkennbar wurden (BGH NJW 2011, 599; BGH NJW-RR 2004, 1464; BGH NJW 2010, 64).
  • BGH, 26.10.2009 - II ZR 222/08

    Schadensersatzpflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
    Die Abgrenzung der Vertragsstellung als Reiseveranstalter beispielsweise von der eines bloßen Vermittlers obliegt dem Tatrichter, der hierbei im Wege der Auslegung der Willenserklärungen nach den Maßstäben der §§ 133, 157, 164 Abs. 2 BGB und der besonderen Maßgabe des § 651 a Abs. 2 BGB die Gesamtumstände und die Interessen der Parteien zu würdigen hat, soweit sie erkennbar wurden (BGH NJW 2011, 599; BGH NJW-RR 2004, 1464; BGH NJW 2010, 64).
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08

    Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 22 U 37/02

    Abgrenzung von Vertretung und Eigengeschäft

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